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Geschrieben von Puz_zle am 06.03.2021 um 18:01:

Text Änderung handwerksrechtlicher Vorschriften

Moin ,

der Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften befindet sich gegenwärtig im Gesetzgebungsverfahren.

Zu den Änderungen gehören u. a. Bezeichnungsänderungen / Zusammenfassungen von einigen Gewerken der Anlagen A und B. So soll z. B. der „Kosmetiker“ vom handwerksähnlichen Gewerbe zum zulassungsfreien Handwerk „wandern“ und die Zulässigkeit der Ausübung des Gerüstbauhandwerks durch andere Gewerke angepasst werden.

Info-Seite des BMWi >

BR-Drs. 161/21 vom 12.02.2021 >



Geschrieben von domar am 09.03.2021 um 13:06:

 

Man müsste noch die "Werbung" mit in die HwO nehmen.



Geschrieben von Civil Servant am 09.03.2021 um 15:51:

 

... und erst Recht die Unterscheidung stehendes Gewerbe / Reisegewerbe aufheben.


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