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Geschrieben von Karolax1 am 03.03.2021 um 12:03:

  Spätshops

Hallo,

aktuell setzt sich der Trend durch, dass Gewerbetreibende einen Spätshop errichten. Mittels einer Gaststättenanzeige nach § 2 Abs. 1 GastG-LSA wird hierbei das Ladenöffnungszeitengesetz des Landes Sachsen-Anhalt umgangen (Mischbetrieb Einzelhandel und Gaststätte), sodass auch in Nachtstunden und am Sonntag geöffnet wir. Eine entsprechende Grundlage zur Unterbindung gibt es nicht.

Ein Gedanke wäre der Erlass einer Allgemeinverfügung um den Genuss von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Straßen zu untersagen, sodass immerhin der Lärm unterdrückt wird und der Konsum in den Laden verlegt wird.

Gibt es diesbezüglich Erfahrungen, vorzugsweise aus Sachsen-Anhalt?

Danke


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