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Geschrieben von Micha1967 am 17.02.2021 um 09:53:

  Stromerzeugung mit (privater) Brenstoffzelle

Einen schönen guten Morgen aus Neukirchen-Vluyn,

mich erreichte heute folgende E-Mail:

Ich werde in meinem Haus eine stromproduzierende Heizung
(Brennstoffzelle, nach KWK-Gesetz) installieren und an den örtlichen
Netzbetreiber enni Strom verkaufen (Umsatz max 1500 €/a) . Muss ich dazu
ein Gewerbe anmelden?


Ich würde das analog zur Anmeldung von Photovoltaikanlagen sehen, also erst einmal keine Gewerbeanmeldung verlangen.

Wie würden Sie das sehen? Hat schon jemand einen solchen/ähnlichen Fall?

Viele Grüße vom Niederrhein

Michael Feldhaar



Geschrieben von Roesje am 17.02.2021 um 12:36:

 

Hallo,

jepp, ich hatte schon mal einen Fall einer Mikro-KWK-Anlage. In diesem Fall hatte ich die "Photovoltaik"-Regelungen analog angewandt, da nach Sichtung von Unterlagen und Erläuterung des Betreibers/Eigentümers diese Anlage im Grunde das gleiche in grün war.

Ich mache den Leuten dann immer ein offizielles Schreiben fertig, damit die etwas in der Hand haben, falls andere Behörden/Institutionen eine Gewerbeanmeldung fordern:

Zurückweisung einer Gewerbeanzeige gemäß § 14 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) für die Stromerzeugung durch Betrieb einer Mikro- KWK-Anlage analog der gewerberechtlichen Einstufung des Betriebs von Photovoltaikanlagen;
Bescheinigung über die gewerberechtliche Einordnung für Ihre Unterlagen sowie als Vorlage für andere Behörden und Institutionen.



Geschrieben von Micha1967 am 17.02.2021 um 14:25:

 

Hallo Frau Rösler,

vielen Dank für die Antwort und die Bestätigung meiner Vermutung.

Wenn es Ihnen Recht ist werde ich Ihr Schreiben als Muster für eine eigene Antwort an den Bürger nehmen.

Viele Grüße

Michael Feldhaar



Geschrieben von Roesje am 18.02.2021 um 08:46:

 

Kein Problem, deswegen hatte ich es direkt hier eingestellt. Ich freue mich ja selbst auch immer, wenn ich von netten Kollegen/innen was bereitgestellt bekomme und ich mir so Zeit und Mühe sparen kann


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