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Geschrieben von Hope2022 am 03.02.2021 um 13:26:

  Unselbständige Zweigstelle - Lager

Bei uns gibt es einen angemeldeten Gewerbebetrieb (Getränkefachhandel- Einzelgewerbe) wo sich auch die Büroräume befinden (Rechnungsadresse) und bei einer Ummeldung der Tätigkeit wurde erwähnt dass es ein Lager, ebenfalls im Meldebezirk gibt, an dem Waren angeliefert werden und von dort auch Auslieferungen erfolgen (ohne Kundenverkehr). Da ich noch relativ neu im Gewerbeamt bin, stellt sich für mich die Frage ob es sich hierbei um eine unselbständige Zweigstelle handelt die angemeldet werden muss. Über eure Hilfestellung wäre ich super dankbar.



Geschrieben von Roesje am 03.02.2021 um 14:20:

 

Hallo smile

Ganz klares Ja zur Anzeigepflicht!

s. Ziffer 44b zum § 14 GewO Landmann/Rohmer.

In Kurzform:

"Der Begriff der unselbständigen Zweigstelle geht weiter. Er umfasst jede feste örtliche Anlage oder ständige Einrichtung, die der Ausübung eines stehenden Gewerbes dient, oder die Abwicklung der von der Hauptstelle aus geschlossenen Geschäfte erleichtern soll, wie z.B. Lager.!



Geschrieben von Hope2022 am 03.02.2021 um 14:24:

 

Vielen Dank für die schnelle Antwort


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