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-- Name auf Rechnungen (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=17857)


Geschrieben von mrmxdzn am 31.01.2021 um 22:56:

  Name auf Rechnungen

Hallo zusammen,

Da ich neu in der Gewerbebranche bin, habe ich eine Frage was das Thema Rechnungen betrifft. Sollte ich hier in diesen Thread falsch sein, dann entschuldige ich mich herzlichst.

Nun zu meinem Anliegen:

Ich biete seit einiger Zeit Leistungen als Webdesigner an. Dies tue ich unter einem Name der auf mein Gebiet als Webdesigner schließen lässt. Als Beispiel zur Veranschaulichung "XYZ Design".
Da ich in einiger Zeit meinen Geschäftsbereich auch auf Onlineverkauf von Kleidungsstücken erweitern will, habe ich mein Gewerbe allgemeiner benannt. Hier als Beispiel zur Veranschaulichung "Mustermann Media".

Nun zu folgendem Punkt bei dem ich mir unschlüssig bin:
Sollte ich nun bei XYZ Design einen Auftrag bekommen und würde diesen in Rechnung stellen, wie muss ich mich dann Kennzeichnen?

Ist es richtig wenn ich es so schreibe?:

XYZ Design
Mustermann Media
Max Mustermann
Musterstraße 12
12345 Musterstadt

oder muss ich es so schreiben?:

XYZ Design
Max Mustermann
Musterstraße 12
12345 Musterstadt

oder dann doch so?:

Mustermann Media
Max Mustermann
Musterstraße 12
12345 Musterstadt

Blicke da leider nicht durch und habe auch auf andere Quellen nichts dazu gefunden. Habe Angst, dass meine Rechnungen am Ende nicht gültig sind.



Geschrieben von SteBa am 01.02.2021 um 15:48:

  RE: Name auf Rechnungen



Sofern es sich bei Ihrem Gewerbe um ein Einzelgewerbe handelt, müssen Sie dieses unter Ihrem Namen anmelden.
Grundsätzlich dürfen Sie für Ihr Gewerbe dann zusätzlich auch einen "Fantasienamen" aussuchen (sofern dieser nicht bereits anderweitig vergeben ist), allerdings muss immer auch Ihr richtiger Name dabei genannt sein.

Es sind daher alle drei Varianten möglich.

Viele Grüße

SteBa



Geschrieben von Thomas Mischner am 02.02.2021 um 07:49:

 

Welche Angaben in einer Rechnung enthalten sein müssen, ist im Übrigen keine Frage des Gewerbe- sondern des Steuerrechts (siehe § 14 Abs. 4 UStG).
Eine konkrete Rechtsberatung ist in diesem Forum allerdings nicht erlaubt. Hinweise zur Gestaltung von Geschäftsbriefen und Rechnungen dürften aber die Kammern (IHK, Handwerkskammer) geben.


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