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Geschrieben von Adrian0711 am 02.01.2021 um 21:15:

  Schank & Speisewirtschaft + Tattoo

Liebe Community,

Über einen Freund bin ich auf euer Forum gestoßen und er meinte bei der suche nach antworten könnte mir gegebenenfalls hier geholfen werden.

Zu meiner Person ich bin 35 habe eine Bar und ein Projekt das ich gerne fertigstellen möchte.

zu dem Projekt: Ich habe eine Gesamtfläche von 660m2 die in 3 Räumlichkeiten unterteilt ist - Billiard (246m2) - Bistro (70m2) - Zigarrenlounge/Raucherbereich (135m2).

Es geht hier um eine Nutzungsänderung um den Billiardbereich in ein Tattoostudio & Beauty mit 8 Einzelnen Räumen zu wandeln - das problem in dieser Geschichte wäre höchstwahrscheinlich das der Billiardbereich als Nichtraucherfläche meinen Großen Raucherbereich aufgefangen hat um die 135m2 der Lounge genehmigt zu bekommen.

Ich habe jetzt schon mehrere Tattostudios im Internet gesehen die auch ein essens- und Barangebot haben - zählt das im gesamten dann zu einer Gastronomie oder ist das einfach nur ein stehendes Gewerbe mit Bar?

Große Raucherbereiche werden nur genehmigt wenn die Nichtraucherfläche im Gastgewerbe diese um mindestens 1m2 übersteigt, wobei mein Bistro Bereich nur 70m2 ist könnte das zu einem Problem werden.

Wäre super falls ihr mir hierzu helfen könntet. Grüße und frohes neues Jahr!

Bauplan im Anhang


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