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--- eGbR - Änderungen im Gesellschaftsrecht (MoPeG) (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=17805)


Geschrieben von Puz_zle am 19.11.2020 um 20:28:

Text eGbR - Änderungen im Gesellschaftsrecht (MoPeG)

Moin Moin ,

das Bundesjustizministerium hatte im April 2020 den Entwurf einer Expertenkommission für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts online gestellt > Info-Seite des BMJV und > PM des BMJV vom 20. April 2020

Heute wurde nun der 351-seitige Referentenentwurf des BMJV + > 1. FAQ‘s veröffentlicht > Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG

Mit dem umfangreichen 150-Artikel-Gesetz soll u. a. bis zum 1. Januar 2023 ein öffentliches Gesellschaftsregister (analog zum Handels- und Partnerschaftsregister) bei den Registergerichten eingerichtet werden, in das sich künftig Gesellschaften bürgerlichen Rechts eintragen lassen können (nur in bestimmten Fällen auch müssen) und dann die Rechtsform „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder abgekürzt „eGbR“ erhalten sollen.

Ob diese Reform des Gesellschaftsrechts auch auf das Gewerberecht reflektiert, bleibt abzuwarten. Zumindest ist dann in 2 Jahren aber wieder eine Änderung der > Gewerbeanzeigevordrucke betreffend der Erweiterung um die Angabe „Gesellschaftsregister“ bei Feld-Nr. 1 erforderlich. Vielleicht wird bei der Gelegenheit die zum 1. November 2019 > verordnete Aufblähung der Vordrucke noch mal kritisch hinterfragt …



Geschrieben von Puz_zle am 06.03.2021 um 06:45:

  RE: eGbR - Änderungen im Gesellschaftsrecht (MoPeG)

Moin ,

der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 5. März 2021 u. a. mit dem Regierungsentwurf des MoPeG beschäftigt. Die Dokumente sind hier zu finden >



Geschrieben von Puz_zle am 19.08.2021 um 05:38:

  RE: eGbR - Änderungen im Gesellschaftsrecht (MoPeG)

Moin

das MoPeG hat zwischenzeitlich das > Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und wurde am 17. August 2021 im > BGBl. I Nr. 53 verkündet. Es tritt im Wesentlichen zum 1. Januar 2024, also ein Jahr später als ursprünklich beabsichtigt, in Kraft.



Geschrieben von Puz_zle am 17.08.2022 um 05:40:

  RE: eGbR - Änderungen im Gesellschaftsrecht (MoPeG)

Moin ,

das BMJ hat am 23. Juni 2022 den > Referentenentwurf der Verordnung über die Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters (Gesellschaftsregisterverordnung – GesRV) online gestellt.

Die VO soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Dazu die Informationsseite des BMJ >

Aus Sicht des gewerberechtlichen Vollzugs ist zu beanstanden, dass analog der zum 1. August 2022 in Kraft getretenen Änderungen in der Bekanntmachungspraxis der Handels-, Genossenschafts- und Vereinsregister (siehe > ), es keine separaten Registerbekanntmachungen zu Neugründungen, Sitz-, Tätigkeits- und Gesellschafteränderungen sowie Löschungen von „eGbR’s“ vorgesehenen sind, sondern diese Informationen lediglich über die Offenlegung der Gesellschaftsdokumente im Registerportal erfolgen wird.



Geschrieben von Puz_zle am 07.11.2022 um 17:22:

  RE: eGbR - Änderungen im Gesellschaftsrecht (MoPeG)

Moin ,

als > BR-Drucksache 560/22 vom 2. November 2022 wurde der Entwurf der Verordnung über die Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters und zur Änderung der Handelsregisterverordnung dem Bundesrat zur Beratung übergeben und soll betreffs des Gesellschaftsregisters dann gemeinsam mit dem MoPeG zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Die zum weiter oben verlinkten Referentenentwurf nun noch im jetzigen VO-Entwurf ergänzte Änderung der HRV betrifft leider nicht die zum 1. August 2022 erforderlich gewordene Erweiterung des Adressatenkreises der Registergerichtsmitteilungen im § 37 Abs. 1 HRV auf die Gewerbebehörden (siehe hierzu im > internen Forumsbereich).

In der Begründung zur HRV-Änderung heißt es u. a.:
Zitat:
„In der Handelsregisterverordnung soll klargestellt werden, dass in den Registerordner nur Dokumente, deren Einreichung durch besondere gesetzliche Vorschriften vorgeschrieben ist, aufgenommen werden sollen, nicht aber Dokumente, die auf Anforderung durch das Registergericht eingereicht werden, also im Wege der Amtsermittlung zur Würdigung des angemeldeten Sachverhalts übermittelt werden. Auch zusätzlich eingereichte Unterlagen, wie zum Beispiel Ausweiskopien, sollen nicht in den Registerordner aufgenommen werden.“
und basiert vermutlich auf der datenschutzrechtlichen Kritik zu der seit 1. August 2022 geltenden freien Zugänglichkeit zu den Registerdokumenten > , > und >

Zur Thematik „eGbR“ sowie mögliche perspektivische Auswirkungen des MoPeG auf die gewerberechtliche Behandlung von Personengesellschaften war übrigens Gegenstand des sehr interessanten Vortrags von Prof. Dr. Eisenmenger auf der kürzlich stattgefundenen 13. Bundesfachtagung Gewerberecht und wird sicherlich anbeten in Kürze > HIER und > DORT nachzulesen sein ...



Geschrieben von Puz_zle am 18.07.2023 um 03:35:

  RE: eGbR - Änderungen im Gesellschaftsrecht (MoPeG)

Moin ,

mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) sollen u. a. neben Maßnahmen zur Bürokratieentlastung und Steuergerechtigkeit auch pünktlich zum 1. Januar 2024 das MoPeG im Steuerrecht umgesetzt werden. Hierzu sind zahlreiche Änderungen in der Abgabenordnung (AO) und anderer (Steuer-) Gesetze vorgesehen.
Infoseite des BFM >
Referentenentwurf vom 14. Juli 2023 >

Sekundäre Auswirkungen des MoPeG im Gewerberecht, z. B. die Schaffung der Möglichkeit der Erlaubniserteilung an Personengesellschaften, sind für mich derzeit noch nicht erkennbar. Zumindest müsste aber eine Änderung der > GewAnzV zum 1. Januar 2024 erfolgen, da die Gewerbeanzeigevordrucke GewA 1, GewA 2 und GewA 3 bei Feld-Nr. 1 um die Angabe „Gesellschaftsregister“ zu erweitern sind.



Geschrieben von Puz_zle am 01.01.2024 um 12:08:

  RE: eGbR - Änderungen im Gesellschaftsrecht (MoPeG)

Moin ,

das MoPeG und damit u. a. die Vorschriften zum Gesellschaftsregister und der dort einzutragenden eGbR‘s sind nun zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Das Gesellschaftsregister (GsR) ist analog HRA/HRB, GnR, VR u. PR über das > Gemeinsame Registerportal der Länder zu finden und der dortige Abruf von Registerdokumenten der eGbR’s ist > ebenfalls kostenfrei.

Der Verordnungsgeber hat jedoch die m. E. damit notwendige Ergänzung der Feldüberschriften 1 und 2 der Mustervordrucke GewA 1, GewA 2 und GewA 3 um das „Gesellschaftsregister“ bislang nicht auf den Weg gebracht. Insoweit bleibt es den anzeigepflichtigen geschäftsführenden eGbR-Gesellschaftern sowie den Vollzugsbehörden überlassen, damit rechtskonform und praktikabel umzugehen - wiedermal ein Beispiel für vermeidbaren Bürokratieaufwand und zu erwartenden uneinheitlichen Verwaltungsvollzug … zumindest nach meiner Auffassung.

Literaturhinweis: der o. g. Beitrag von Prof. Dr. Eisenmenger „Personengesellschaften und Gewerbeordnung – Impuls durch das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts?“ auf der 13. BFT Gewerberecht wurde leider bisher nicht im Forum bereitgestellt, ist aber zwischenzeitlich im Gewerbearchiv 5/2023 S. 191 ff. veröffentlicht worden.

PS: die im vorherigen Beitrag verknüpften Links zum Wachstumschancengesetz funktionieren leider nicht mehr. Die Infoseite des BMF ist „umgezogen“ und es gibt sie nun dort > und die Infos zum Gesetzgebungsverfahren hier > Dieses Gesetzesvorhaben befindet sich aktuell im > Vermittlungsverfahren


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