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Geschrieben von KB am 19.11.2020 um 17:29:

  Warenautomat mit Getränken u. verpackten Lebensmitteln

Hallo zusammen,

vielleicht könnt Ihr mir weiter helfen. Ein Winzer möchte auf seinem eigenen Grundstück einen Automaten (gekauft oder mieten) mit eigenem Wein, Traubensaft sowie zugekauften Waren wie Eier, Dosenwurst o.ä. verpackte Lebensmittel als Abverkauf aufstellen (Jugendschutz sei gewährleistet).
Unabhängig von einer evtl. baurechtlichen/lebensmittelrechtlicher Klärung ist meine Frage an euch, reicht hier eine Gewerbeanmeldung oder ist hier auch noch eine Erlaubnis als Automatenaufsteller für diesen einen Warenautomat notwendig.

Für Eure Hilfe bereits jetzt vielen Dank! :-)



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 20.11.2020 um 08:28:

  Warenautomat

Guten Morgen,
für eine Automatenaufstellerlaubnis sehe ich eigentlich keinen Ansatz, da ja nicht gespielt wird...

das Thema gab es auch auf den Sitzungen des Ministeriums meines Wissen einmal.. vielleicht hilft ein Blick ins Intranetkommwis weiter...


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