Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
-- Stehendes Gewerbe (allgemein) (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=18)
--- Gewerbe anmelden Zeilen 1,2 und 3 (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=17803)


Geschrieben von B.R. am 18.11.2020 um 22:08:

  Gewerbe anmelden Zeilen 1,2 und 3

Wie ist das eigentlich, wenn man ein Kleingewerbe hat mit geringen Umsätzen, das nicht im HR eingetragen ist: einen online Handel bei ebay oder amazon.

Zeile 1 und Zeile 2 bleiben frei.

Aber Zeile 3 ? Name des Geschäfts, wenn er von 1 abweicht. das ist meines Erachtens sehr schwer zu verstehen.
Ein Kleingewerbetreibender hat meines Erachtens das Recht eine geschäftsbezeichnung zu führen.
Kommt da jetzt bspw. nur Peter Müller rein, oder Peter Müller online handel, oder bleibt das Feld frei.



Geschrieben von Jannes am 19.11.2020 um 09:41:

  RE: Gewerbe anmelden Zeilen 1,2 und 3

Hallo lieber Freund oder liebe Freundin aus der Exekutive,

also wir lassen das Feld immer leer und wollen das restriktiv handhaben.
Das Führen eines Phantasienamens ist eben nur juristischen Personen und eingetragenen Kaufleuten möglich.

So ganz strikt sehen wir es dann aber doch nicht. Etablissementbezeichnungen (Gaststätten, Apotheken, Frisöre) oder die von den GmbHs vertretenen Marken in unserem Fabrikverkaufszentrum tragen wir dann dort ein.

Für uns ist das Feld eher eine Hilfe beim straßenweise Durchforsten des Registers. So kommt es schneller zu Aha-Effekten.



Geschrieben von B.R. am 19.11.2020 um 15:39:

  RE: Gewerbe anmelden Zeilen 1,2 und 3

Es handelt sich nicht um einen Phantasienamen, sondern um eine Geschäftsbezeichnung.
Etablissement sind eine Form der Geschäftsbezeichnung



Geschrieben von Roesje am 19.11.2020 um 16:10:

  RE: Gewerbe anmelden Zeilen 1,2 und 3

Zitat:
Original von B.R.
Es handelt sich nicht um einen Phantasienamen, sondern um eine Geschäftsbezeichnung.
Etablissement sind eine Form der Geschäftsbezeichnung


Lieber interessierter Bürger,

Rechtlich sind Geschäftsnamen von nicht eingetragenen Einzelunternehmen nicht geschützt. Das Tragen eines Firmennamens ist den im Handelsregister eingetragenen Unternehmen vorbehalten.
Daher kann man sich als n.e. Einzelunternehmer gerne "Onlinehandel Müller" nennen, aber muss sich als Inhaber in Geschäftsbriefen etc. stets mit benennen, da die Geschäftsbezeichnung zum einen jederzeit geändert werden kann und zum anderen nicht geschützt ist. Hier ist auch an Namensrechte etc. zu denken.

Daher ist der Eintrag eines Geschäftsnamens im örtl. Gewerberegister lediglich ein Phantasiename (bis November 19 auch so im Gewerberegister benannt).

Das meinte der Kollege.

Weitere Informationen zu Möglichkeiten für nicht eingetragene Gewerbetreibende, eine Geschäftsbezeichnung zu führen, erhalten Sie in der Regel von der IHK.



Geschrieben von B.R. am 19.11.2020 um 17:19:

  RE: Gewerbe anmelden Zeilen 1,2 und 3

Das ist mir schon klar, dass der Name dazu genannt werden muss.Meine Frage war, ob die Geschäftsbezeichnung zusätzlich bei der Gewerbeanmeldung eingetragen wird.

Das Thema wird von den IHKs übrigens sehr unterschiedlich behandelt.Bei der IHK Regensburg heisst es, Geschäftsbezeichnungen sind Etablissementbezeichnungen:

"Geschäftsbezeichnungen – auch Etablissementbezeichnungen genannt – sind Wahlnamen, die eine wesentliche wirtschaftliche Bedeutung haben können. Sie dienen der Kennzeichnung des Geschäftslokals und sind demnach objektbezogen"

https://www.ihk-regensburg.de/hauptnavigation/fachthemen/recht/handels-firmen-und-gesellschaftsrecht/handelsregister-und-firmenname/geschaeftsbezeichnung-kleingewerbetreibende-1321996

Bei der IHK Ostbranndenburg heisst es dagegen, dass Etablissementbezeichnungen nur eine Form der Gescghäftsbezeichnung sind:

"Formen von Geschäftsbezeichnungen
Geschäftliche Bezeichnungen sind Namen, die der Inhaber zur Bezeichnung des Unternehmens, des Geschäfts oder seiner Produkte wählt, um sich vom Wettbewerb abzugrenzen. Sie sollen also auffallend, einprägsam und werbewirksam sein. Die Ausprägung ist äußerst vielfältig. Sie reicht von den typischen Etablissementbezeichnungen, die in einigen Branchen üblich sind (z. B. "Rathaus-Apotheke", "Zum Goldenen Lamm", "Uschi’s Woll-Lädchen"), über Fantasiebegriffe, Schlagwörter, Buchstaben- und Zeichenfolgen bis hin zu Kombinationen aus Namen und Branchenbegriffen ("Müller Marketing"; "Holz Schmeling"). Auch Domainnamen oder Logos können eine Geschäftsbezeichnung darstellen. "

https://www.ihk-ostbrandenburg.de/zielgruppeneinstieg-gruender/recht/handelsrecht/geschaeftsbezeichnung-oder-firma-2372934



Geschrieben von Roesje am 20.11.2020 um 07:21:

  RE: Gewerbe anmelden Zeilen 1,2 und 3

Zitat:
Original von B.R.
Das ist mir schon klar, dass der Name dazu genannt werden muss.Meine Frage war, ob die Geschäftsbezeichnung zusätzlich bei der Gewerbeanmeldung eingetragen wird.


Kann, muss nicht.

Wenn der Gewerbetreibende einen Phantasienamen/Geschäftsbezeichnung bei Anmeldung angibt, wird diese Bezeichnung eingetragen, wenn er keine angibt, dann nicht, weil rechtlich nicht erforderlich. Es ist eine freiwillige Angabe.



Geschrieben von B.R. am 20.11.2020 um 23:11:

  RE: Gewerbe anmelden Zeilen 1,2 und 3

Ok


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH