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Geschrieben von Liverpooler am 05.10.2020 um 12:48:

  Kleingewerberegelung

Ich stehe hier auf dem Schlauch, bin zwar des Lesens mächtig, aber mit dem Verstehen hapert es. Jedoch ist das Thema ein zu wichtiges und ich frage deshalb nach:

Bei der Kleingewerberegelung gilt der Jahresumsatz von 22.000 im ersten und nicht mehr als 50.000 im zweiten.

Jedoch, überschreite ich im zweiten die 22.000, gilt ab dem Jahr 3 die Regelbesteuerung.

Heißt also:

1. Jahr: <22.000 - keine Umsatzsteuer
2. Jahr: <22.000 - keine Umsatzsteuer
3. Jahr: <22.000 - keine Umsatzsteuer
4. Jahr: usw.

Richtig?

Und ist auch richtig:

1. Jahr: <22.000 - keine Umsatzsteuer
2. Jahr: >22.000 aber <50.000 - keine Umsatzsteuer
3. Jahr: Regelbesteuerung

Korrekt?



Geschrieben von Delius am 07.10.2020 um 07:58:

  RE: Kleingewerberegelung

Hallo aus Helmstedt

@Liverpooler

Die Frage, die Sie heir stellen, gehört in den Bereich des Steuer- und Finanzwesens. Um die von Ihnen aufgezeigte Problematik beantwortet zu bekommen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.
Dort wird man Ihre Fragen entsprechend beantworten können.


Mit Grüßen aus Helmstedt


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