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--- 2020-09-11 Hat adp ein Problem mit dem Merkur Double Twin Dispenser???? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=17739)


Geschrieben von gmg am 11.09.2020 um 11:18:

  2020-09-11 Hat adp ein Problem mit dem Merkur Double Twin Dispenser????

Adp bietet neu den MERKUR DOUBLE TWIN-DISPENSER an.

Das Produkt soll über folgende Vorteile verfügen:
"Um überflüssige Wechselvorgänge unter TR 5.0 zu vermeiden, hat die adp den Merkur Twin-Dispenser entwickelt. Installiert zwischen zwei Geld-SPIEL-Geräten bietet das System die Möglichkeit Beträge einzuzahlen und diese schrittweise per Tastendruck auf das bespielte Gerät zu buchen."

Bei der Zulassungsbehörde für Geldspielgeräte - der PTB- fand ich folgende Information:
"Ab der sechsten Verordnung zur Änderung der SpielV muss mit jeder Bauart ein IT-Sicherheitsgutachten eingereicht werden, dass unter anderem alle relevanten Schnittstellen einer Bauart dahin gehend überprüft, ob diese nach Stand der Technik zuverlässig und gegen Veränderung gesichert gebaut sind.
In diesem Kontext hat die PTB beschlossen für zukünftige Bauartzulassungen im Teil II (5) keine externen Geräte zur Ein-/Ausgabe von Geldbeträgen (z.B. Tresorständer) mehr zu benennen, sondern den Schwerpunkt auf die Beschreibung und Anforderungen von verwendeten Schnittstellen zu legen.

Gemäß TR5.0, Kapitel 1.8, müssen Geldspielgeräte auch gemeinsam mit Zusatzgeräten die Anforderungen der SpielV erfüllen. Durch die Definition der Schnittstelle und den damit verbundenen Anforderungen wurden klare Prüfbedingungen für alle involvierten Parteien geschaffen. Damit kann eindeutig identifiziert werden, ob ein angeschlossenes Zusatzgerät die Anforderungen der SpielV erfüllt.

Hervorzuheben sind im o.g. Kontext folgende Vorgaben der SpielV, die das angeschlossene Zusatzgerät gemeinsam mit dem Geldspielgerät erfüllen muss:
Gemäß §13 Nr. 7 SpielV ist die Speicherung von Geldbeträgen in Einsatz- und Gewinnspeichern bei Geldannahme vom Spieler in der Summe auf 10 Euro begrenzt. Höhere Beträge werden unmittelbar nach der Aufbuchung automatisch ausgezahlt."

Soweit die Ausführungen der PTB.

Ich nehme an, dass das neue Produkt aus dem Hause Gauselmann - durch den Anschluss ist es nun zu einem Teil des zugelassenen Geldspielgerätes geworden - die Vorgaben der Spielverordnung bezüglich der Speicherung von Geldbeträgen (maximal 10 €; übersteigender Betrag wird sofort ausgezahlt) einhält?

Grüße



Geschrieben von Lachschlag am 11.09.2020 um 20:33:

 

Wollte eigentlich kommentarlos Daumen noch oben geben....funktioniert aber nicht.

Dann halt so:




Geschrieben von Stresstest am 12.09.2020 um 23:23:

 

Zitat:
Original von Lachschlag
Dann halt so:



... @Lachschlag, was soll diese devote Geste? Ist @gmg ein besserer Bauer als du? Hat er etwa dickere Kartoffeln? Wenn @gmg plötzlich wie aus dem Koma erwacht und etwas postet, dann kann das nur bedeuten, dass wir in dem Thread von @räubertochter: "Eurjackpot - 6 aus 49", alles richtig gemacht haben:

Eurojackpot - 6 aus 49



Geschrieben von Rooobert am 24.09.2020 um 18:45:

 

Das Ding bucht höchstens 10E auf den Geldspeicher - also alles im Lack , der Vorteil ist weniger Verschleiß der Banknoten weniger Stromverbrauch des Dispensers, C02 Einsparung und so weiter...
FFF werden begeistert sein Applaus



Geschrieben von Pit am 24.09.2020 um 19:12:

 

Hallo,

in §13, Absatz 8 heißt es

"Der Spielbetrieb darf nur mit auf Euro lautenden Münzen und Banknoten und nur unmittelbar am Spielgerät erfolgen."

Was dieser Wechsler überhaupt für einen Mehrwert bringen soll wenn demnächst nur noch an einem Gerät gespielt werden kann, erschließt sich mir auch nicht.
Da ist man doch froh wenn man was zu tun hat und mal nen 2er nachschmeißen kann.


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