Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
-- Spielrecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=15)
--- Abgabe Sozialkonzept Spielhalle in Baden Württemberg (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=17725)


Geschrieben von petergaukler am 01.09.2020 um 09:45:

  Abgabe Sozialkonzept Spielhalle in Baden Württemberg

Hallo,

Frage :

Welche Strafen / Maßnahmen des OA. sind zu erwarten ,wenn ein Betreiber einer Spielhalle mit

Geldspielern

nach neuem

Glückspielrecht es unterlässt ein Sozialkonzept zu erstellen bzw. es bei den Behörden nicht fristgemäß /

verspätet / zum Bsp.wegen Corona)

abgibt ?

Land Baden Württemberg


pg.



Geschrieben von Lachschlag am 02.09.2020 um 10:50:

  RE: Abgabe Sozialkonzept Spielhalle in Baden Württemberg

Das Sozialkonzept ist ja auch eine interessante Sache!

Wer überprüft die Umsetzung/ wie wird die Umsetzung überprüft?

Oder gleicht das Sozialkonzept der Spielhallen den AQ-Zertifikaten, die die onlinecasinos bei Lizensierung nachweisen müssen, während sich die Behörden in keiner Weise für den laufenden Spielbetrieb interessieren?

Wäre ja schon eine interessante Parallele!!


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH