Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
-- Spielrecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=15)
--- Abgabe Sozialkonzept Spielhalle in Baden Württemberg (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=17725)
Geschrieben von petergaukler am 01.09.2020 um 09:45:
Abgabe Sozialkonzept Spielhalle in Baden Württemberg
Hallo,
Frage :
Welche Strafen / Maßnahmen des OA. sind zu erwarten ,wenn ein Betreiber einer Spielhalle mit
Geldspielern
nach neuem
Glückspielrecht es unterlässt ein Sozialkonzept zu erstellen bzw. es bei den Behörden nicht fristgemäß /
verspätet / zum Bsp.wegen Corona)
abgibt ?
Land Baden Württemberg
pg.
Geschrieben von Lachschlag am 02.09.2020 um 10:50:
RE: Abgabe Sozialkonzept Spielhalle in Baden Württemberg
Das Sozialkonzept ist ja auch eine interessante Sache!
Wer überprüft die Umsetzung/ wie wird die Umsetzung überprüft?
Oder gleicht das Sozialkonzept der Spielhallen den AQ-Zertifikaten, die die onlinecasinos bei Lizensierung nachweisen müssen, während sich die Behörden in keiner Weise für den laufenden Spielbetrieb interessieren?
Wäre ja schon eine interessante Parallele!!
Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH