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Geschrieben von bra_bamh am 04.08.2020 um 10:32:

  Änderungsanträge

Hallo liebe Mitstreiter,

seit dem vorletzten Update des BWR (Juni) gibt es für die Änderungsanträge in der Listenansicht zur Wohnsitzbehörde nun zwei Filter-Varianten:

a) Änderung beantragt

b) Änderungsanträge in Arbeit

Hat schon jemand herausgefunden oder eine Information von höherer Stelle bekommen, warum und wozu der Filter b) eingeführt wurde und was man damit machen soll??

In unserem Amt sind wir da bisher ratlos Weißnicht . Die letzten beiden Informationsbriefe (13./14.) geben da auch keine Erklärungen zu ab.

Beste Grüße aus Berlin Marzahn-Hellersdorf!!



Geschrieben von Delius am 05.08.2020 um 08:07:

 

Hallo aus Helmstedt,

das ist doch ganz leicht: (=ein nicht ganz ernst gemeinter Erklärungsversuch!)

zu a) eine Änderung wurde in das Register eingebracht

zu b) der Sachbearbeiter hat festgestellt, dass eine Änderung in das Register eingebracht wurde und kümmert sich!!!

Mit Grüßen aus Helmstedt



Geschrieben von bra_bamh am 05.08.2020 um 08:49:

 

Das war auch mein erster Ansatz, nur leider kann man im Fall b) nichts machen Kopfkratz

Es ist zwar möglich, eine Vs-Abfrage zu starten, aber danach kann man nichts mehr machen.. nur noch der Button "zurück" wird angezeigt..



Geschrieben von Delius am 05.08.2020 um 08:58:

 

Hallo aus Helmstedt,

dann sollte man das Ganze vielleicht erst mal ignorieren, bis es mit einem Update vielleicht geändert wird.


Mit Grüßen aus Helmstedt



Geschrieben von LK-SSO am 05.08.2020 um 09:52:

 

Hallo!
In der neuen Anleitung für §34a-Behörden (Version 7 v. 15.07.2020) steht auf Seite 31, dass man auf die Änderungsanträge in Arbeit jetzt Zugriff hat, welche vom Gewerbebetrieb angelegt aber noch nicht beantragt wurden.

Wozu das ganze gut sein soll, erschließt sich mir auch nicht, aber vielleicht warten wir einfach mal ab



Geschrieben von spreen am 11.12.2020 um 11:31:

  RE: Änderungsanträge

Moin

Der Änderungsantrag in Bearbeitung ist lediglich für die Behörden einsehbar. Die Gewerbebetriebe müssen die Änderung noch beantragen, bevor diese durch die Behörde übernommen werden kann.

Ich denke mal, dass damit die Fehlerquote gering gehalten werden kann. Der Gewerbebetrieb trägt die Änderung ein, die Behörde schaut, ob diese richtig ist und lässt ggfls. die Fehler korrigieren. Dann kann der Betrieb die Änderung ggfls. korrigiert beantragen. (das ist mir jetzt so gerade spontan eingefallen, nachdem mir auch die Mitarbeiter des Bewacherregisters den Grund dafür nicht sagen konnten oder wollten)

Bye!


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