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Geschrieben von ookatrinoo am 30.07.2020 um 08:26:

  Piercingstudio als Reisegewerbe

Guten Morgen,

eine Bürgerin möchte eine Reisegewerbekarte für Ihr Piercingstudio haben.

Grundsätzlich würde ich sagen das ist kein Problem.

Jetzt tauchte die Frage auf, dass sie jetzt am Wochenende schon bei einem Kosmetikstudio einen Aktionstag hat und dort in einem Raum anbietet die Leute zu piercen.

Sie hatt ihr Gewerbe fest angemeldet aber Reisegewerbe muss ich erst noch prüfen das sie es heute bei mir erst beantragt hat.

Kann sie trotzdem diesen Aktionstag wahrnehmen?

Ich war etwas überfragt da ich mir nicht sicher war ob das alles so rechtens ist Weißnicht



Geschrieben von J. Simon am 31.07.2020 um 11:45:

 

Hallo,

ich sehe das in vorliegenden Fall nicht so schlimm, da die Piercingtante ja nicht ohne vorhergehende Bestellung durch den Kunden tätig wird (wesentliches Merkmal des Reisegewerbes), sondern auf Einladung des Kosmetikstudios am Aktionstag teilnimmt.
Lediglich anlässlich Besuchen bei Kunden, zu denen sie nicht bestellt worden ist, sondern von sich aus hingeht, ist eine RGK erforderlich.


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