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Geschrieben von Kreis Lippe am 29.07.2020 um 13:04:

  Erstbefüllungen im Bewacherregister

Hallo zusammen,

ich bin noch neu hier auf der Stelle und habe direkt eine Frage bezüglich der Freigabe im Bewacherregister.

Wenn ich Neumeldungen bekomme, dann mache ich ganz normal die Zuverlässigkeitsprüfung und versende bei gegebener Zuverlässigkeit im Anschluss den Gebührenbescheid.

Bei Erstbefüllungen soll ja keine Prüfung stattfinden. Mich wundert es, dass ich immernoch Erstbefüllungen rein bekomme und ich weiß nciht, wie ich mit diesen umgehen soll.

Hat jemand auch solche Fälle?

Liebe Grüße aus Lippe



Geschrieben von domar am 29.07.2020 um 14:22:

 

Servus,

allein mit einem Gebührenbescheid ist es nicht getan. Du solltest die Bewachungsperson auch bestätigen und angeben für welche Tätigkeiten die BP eingesetzt werden darf, Stichwort Sachkunde oder Unterrichtung.

Die Erstbefüllten wurden im besten Falle auch mal überprüft. Das kann im Grunde nur die Behörde bestätigen, bei der die BP vorher zugeordnet war. Und da beginnt das Elend. Einige Behörden haben überprüft und die Firma kann es belegen, andere Behörden haben hier nichts gemacht, vergessen etc.

Ich hatte vor einige Zeit einen Bewacher, der hatte die letzte Überprüfung im Jahr 2012. Der bekam neben der Befüllung auch eine Prüfung und die Firma einen Kostenbescheid.



Geschrieben von hanisch-beckum am 30.07.2020 um 06:48:

  RE: Erstbefüllungen im Bewacherregister

Hallo,

ich schlage vor du stellst diese Frage im nicht öffentlichen Bereich, da es auch nur die Sachbearbeiter angeht.

VG


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