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--- 2020-07-10 Aufschub bei Umstellung von Registrierkassen (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=17678)


Geschrieben von gmg am 15.07.2020 um 10:50:

  2020-07-10 Aufschub bei Umstellung von Registrierkassen

Nun wird es auch im Steuerrecht speziell (föderalistisch):

Länder-Finanzminister aus Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg gewähren Aufschub bei Umstellung von Registrierkassen

BMF verweigert Fristverlängerung bei Kassenumstellung / Minister Lienenkämper: „Bürokratische Hürden aus dem Hause Scholz wären aktuell absolut kontraproduktiv.“

Die Finanzminister aus Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg haben heute gemeinsam beschlossen, Unternehmen, Händlern und Gastwirten in ihren Ländern in den kommenden Monaten bei der technischen Umstellung der Kassensysteme mehr Zeit zu geben. Das Bundesfinanzministerium (BMF) verlangt, dass Firmen bis Ende September manipulationssichere technische Sicherheitssysteme (TSE) in ihre Registrierkassen einbauen. Allerdings haben viele Unternehmen aufgrund der Corona-Pandemie und der Umstellung der Kassen auf die neuen Umsatzsteuersätze zeitliche Schwierigkeiten bei der Realisierung der Kassenlösungen. Die Länder schaffen deshalb jetzt eigene Härtefallregelungen, um die Frist in geeigneten Fällen bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Darauf haben sich die Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper (Nordrhein-Westfalen), Albert Füracker (Bayern), Michael Boddenberg (Hessen), Reinhold Hilbers (Niedersachsen) und Andreas Dressel (Hamburg) geeinigt.

„Wir tun in diesen Monaten der Corona-Pandemie alles, um unserer Wirtschaft durch diese Zeit zu helfen“, sagt Minister Lienenkämper, „meine Kollegen und ich sind uns einig: Bürokratische Hürden aus dem Hause Scholz wären aktuell absolut kontraproduktiv.“
Die Ministerien aus Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hessen, Niedersachsen und Hamburg haben den zeitlichen Aufschub am heutigen Tag mit eigenen Erlassen möglich gemacht. Danach werden die Finanzverwaltungen der fünf Länder nach Maßgabe der jeweiligen Ländererlasse Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden, wenn
- die erforderliche Anzahl an TSE bei einem Kassenfachhändler oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt beziehungsweise in Auftrag gegeben oder
- der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen (z.B. bei einer Zentralkasse in Unternehmen mit einer Vielzahl von Filialen), eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist.
Ein gesonderter Antrag bei den Finanzämtern ist hierfür nicht erforderlich. „Wir bieten unserer Wirtschaft, der wir in den vergangenen Monaten bereits mit unserem nordrhein-westfälischen Rettungsschirm und zahlreichen Steuererleichterungen geholfen haben, somit weitere Entlastungen, welche die Sonderbelastungen durch die Corona-Pandemie berücksichtigen“, betont Lienenkämper, „damit schaffen wir Sicherheit für die Betriebe in unserem Land.“

Da zuverlässige technische Sicherheitssysteme in den vergangenen Jahren noch nicht auf dem Markt waren, hatten Bund und Länder die ursprüngliche Frist zum Einbau der TSE bereits von Januar 2020 auf September 2020 verschoben.

Quelle


Grüße



Geschrieben von gmg am 15.07.2020 um 11:26:

  RE: 2020-07-14 Update Aufschub bei Umstellung von Registrierkassen

Lt. Forum Info vom 14. 07. 2020 soll es sich mittlerweile um folgende Bundesländer handeln:

Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (= 7 Länder).

Eventuell werden es noch mehr?
Oder das BMF gibt eine Weisung raus?

Wenn es im Steuerrecht erst einmal so richtig föderalistisch wird, na dann "gute Nacht"!

Klick

Grüße



Geschrieben von PeterSt am 15.07.2020 um 14:40:

  RE: 2020-07-14 Update Aufschub bei Umstellung von Registrierkassen

Zitat:
Original von gmg:
Wenn es im Steuerrecht erst einmal so richtig föderalistisch wird, na dann "gute Nacht"!

Völlig richtig, aber besser ist die Zersplitterung bei der Vernügungssteuer und vor allem beim Recht der Spielhallen auch nicht!



Geschrieben von gmg am 28.07.2020 um 17:48:

  2020-07-27 Update Aufschub bei Umstellung von Registrierkassen

Registrierkassen: Aufschub bei Umstellung in fast allen Bundesländern
27.07.2020

Nach dem Kassengesetz besteht seit dem 1.1.2020 die Pflicht, manipulationssichere Kassen (TSE) einzusetzen. Da Entwicklung, Zertifizierung und Produktion dieser TSE'en bis zum 1. Januar nicht so weit vorangeschritten waren, dass tatsächlich eine Ausstattung aller elektronischen Registrierkassen erfolgen konnte, läuft bundesweit eine Nichtbeanstandungsregelung. Diese wird jetzt in fast allen Bundesländern verlängert.

Aufatmen können betroffene Selbstständige in
Baden-Württemberg,
Bayern,
Berlin,
Hamburg (nur auf Antrag),
Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz,
Saarland,
Sachsen,
Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein und
Thüringen.

In diesen Bundesländern wird eine fehlende TSE-Umrüstung bis zum 31. März 2021 nicht beanstandet. TSE ist die Abkürzung für »manipulationssichere technische Sicherheitssysteme«.

Zur vollständigen Meldung geht es hier.

Grüße


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