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--- Abändern einer Gewerbeanzeige wg. Corona-Soforthilfe (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=17672)


Geschrieben von Sandra am 08.07.2020 um 15:58:

  Abändern einer Gewerbeanzeige wg. Corona-Soforthilfe

Hallo liebe Mitstreiter!

Bereits zum 2. Mal sprach ein Gewerbetreibender hier vor, der seinen Antrag auf Corona-Soforthilfe abgelehnt bekam, weil sein Betrieb als Nebengewerbe angemeldet ist.
Erstmal wurde behauptet es sei ein Fehler der Behörde. Da in beiden Fällen der Gewerbetreibende den Vordruck selbst ausgefüllt und wir diesen nur erfasst haben konnte nachgewiesen werden, dass es auf den Angaben des Gewerbetreibenden beruht.
Dann wurde behauptet, die Angabe "Nebenerwerb" wäre aus Unwissenheit angekreuzt worden, der Betrieb wird auf jeden Fall im Haupterwerb betrieben. Es wird daher um Korrektur gebeten.
Ich stehe nun etwas auf dem Schlauch.... verwirrt

Ich kann doch nicht eine Gewerbeanmeldung, die fast 2 Jahre zurückliegt, korrigieren, nur weil der Antrag auf Corona-Soforthilfe abgelehnt wurde....?

Würdet ihr eine rückwirkende Ummeldung "Nebenerwerb wird zum Haupterwerb" aufnehmen?

Über zahlreiche Denkanstöße würde ich mich sehr freuen!

Einen schönen baldigen Feierabend euch allen!

Sandra



Geschrieben von Retr.N am 08.07.2020 um 16:53:

  RE: Abändern einer Gewerbeanzeige wg. Corona-Soforthilfe

Hallo Sandra,

das Thema wurde bereits im Forum besprochen.

Im Bezug zu Corona: Mißbrauch Corona Förderung

Allgemein zum Thema Haupt-/Nebenerwerb: Forderung der Gewerbeanmeldebescheinigung für Antrag auf Gründungszuschuss

Kannst du dir gerne mal durchlesen oder in der Suchleiste nach "Haupterwerb, Nebenerwerb" suchen. Es gibt auch noch weitere Beiträge.

Viele Grüße und ebenso einen schönen Feierabend!



Geschrieben von J. Simon am 09.07.2020 um 10:48:

 

Meine Erste Frage an den7die Gewerbetreibenden lautet:

Welcher Beschäftigung gehen Sie noch nach?

Im Übrigen hat Retr. N. ja schon auf weitere Quellen verwiesen.


VG J. Simon



Geschrieben von BE-DE am 09.07.2020 um 13:05:

 

Moin Moin von der D...

wir haben das bisher immer so gesehen, dass es sich hier um keinen meldepflichtigen Tatbestand handelt. Bei Änderungen hat bisher immer ausgereicht, dass wir den Personen sagen, sie sollen selber ein Schreiben aufstellen, dass das Gewerbe ab Datum von Haupt- in Nebenerwerb oder umgekehrt geändert wurde. Das dann den Behörden vorlegen, die es wollen.
Wie oben schon erwähnt, gab es das Thema schon mehrfach hier. Oben rechts den Button Suchen anklicken und dann das entsprechende Schlagwort eingeben.



Geschrieben von jascha am 09.07.2020 um 13:18:

  Haupt/Nebenerwerb

Hallo in die Runde,

aufgrund unseres Beitrags hat unser Wirtschaftsministerium darauf hingewirkt, die Corona Förderung nicht von dem Kriterium Haupt/ Nebenerwerb abhängig zu machen, sondern vom letzten Steuerbescheid, wo man erkennen kann, ob von dem Umsatz bzw. Gewinn überhaupt gelebt werden konnte.

Gruß aus LU


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