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Geschrieben von krueni am 30.06.2020 um 16:38:

  Sitzverlegung der Hauptniederlassung

Hallo liebes Forum,

wir haben eine unselbständige Zweigstelle einer GmbH & Co. KG in unserer Gemeinde.
Die Hauptniederlassung hat nun Ihren Sitz verlegt und mit dem Sitz auch das Amtsgericht. Somit wurde die Firma beim neuen Amtsgericht eingetragen und wir haben Kenntnis darüber bekommen.

Meine Vorgehensweise wäre: v.A.w. Amtsgericht ändern, neue HRA-Nummer und neue Anschrift der Hauptniederlassung erfassen.

Nicht kostenpflichtig; andere Behörden informiere ich darüber. Weißnicht

Seid ihr da auf meiner Seite?

Danke

LG!



Geschrieben von Jannes am 01.07.2020 um 08:06:

 

Hallo liebe Freundin oder lieber Freund in der Exekutive,

wir in Rheinland-Pfalz sind da fein raus. Vor allem den Nutzern von GEVE4 ist vertraut, dass verpflichtende und freiwillige Meldungen unterschieden werden. Hier handelt es sich ganz klar um eine freiwillige Meldung.
Man kann ja froh darüber sein, dass diese Informationen gegeben werden, das Register aktuell bleibt und andere Behörden informiert werden.
Wir nehmen die Meldung daher gratis als echte Meldung entgegen und behandeln sie ansonsten wie jede andere Meldung.

Lese ich mir den Text der Frage aber nochmal durch, erkenne ich, dass das Unternehmen aber kein GewA2 ausgefüllt hat.
In dem Fall natürlich die Daten einfach nur administrativ korrigieren.



Geschrieben von J. Simon am 01.07.2020 um 08:41:

 

Was ist mit der Komplementär GmbH?

Wurde diese auch verlegt? Diese ist der eigentliche Gewerbetreibende. Bitte nicht vergessen.



Geschrieben von krueni am 01.07.2020 um 08:48:

 

Zitat:
Original von JannesLese ich mir den Text der Frage aber nochmal durch, erkenne ich, dass das Unternehmen aber kein GewA2 ausgefüllt hat.
In dem Fall natürlich die Daten einfach nur administrativ korrigieren.


Genau, eine GewA2 wurde nicht ausgefüllt.

Zitat:
Original von J. Simon
Was ist mit der Komplementär GmbH?

Wurde diese auch verlegt? Diese ist der eigentliche Gewerbetreibende. Bitte nicht vergessen.


Auch die Verwaltungs-GmbH hat den Sitz an die gleiche Adresse verlegt. ;-) Ist ja bei uns eh nicht angemeldet; lediglich als xy GmbH & Co. KG; phG: xy-Verwaltungs GmbH, Ort (Amtsgericht Mannheim HRB 00000) erfasst.



Geschrieben von Jannes am 01.07.2020 um 10:24:

 

Oh weh, Oh weh, Oh weh, Jetzt gibt es wieder Streit!!!

Aber wir hier in Zweibrücken bleiben dabei:

1.) Die Verwaltungs-GmbH wird nur am Hauptsitz des Firmenkonklomerats angemeldet.
2.) Am Hauptsitz und bei jeder Filiale ist die GmbH & Co. KG anzumelden.

Ich weiß, viele sehen das genau umgekehrt !

Mein Lösungsvorschlag: Druck machen bei den Ministerien, dass das ein für alle mal im Bund-Länder-Ausschuss (BLA) geklärt wird!


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