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Geschrieben von Claussen am 18.06.2020 um 12:33:

  Gewerbeanmeldung; Fehlen von Unterlagen

Hallo! Wer kann mir eine Info geben, wie ich/wir den Vorgang einer Gewerbeanmeldung weiter bearbeiten kann/können?
Es wurde vor ca. 2 Monaten ein Gewerbe angemeldet, aber bisher noch nicht alle notwendigen Unterlagen vorgelegt. Der Antragsteller wurde aufgefordert als "Erinnerung" die Unterlagen einzureichen. Ohne Erfolg. Nun wurde er um Vorsprache wg. Vorlage der Unterlagen aufgefordert. - Wer hatte solche Vorgänge auch schon mal? Wie läuft dass mit einen Bußgeld/Zwangsgeld? Nach welchen Kriterien ist das dann und wie ggf. weiter zu bearbeiten? Weißnicht



Geschrieben von Maliklaus am 18.06.2020 um 14:40:

  Fehlende Unterlagen

Hallo,

leider fehlen in deinem Beitrag ein paar wesentliche Informationen um eine konkrete Antwort zu geben.

Handelt es sich um ein

- erlaubnisbedürftiges Gewerbe (z.B. Makler, Automatenaufstellung usw.), hier käme dann eine Verhinderung der weiteren Ausübung nach § 15 Abs. 2 GewO in Frage.

- überwachungsbedürftiges Gewerbe nach § 38 GewO (hier würde dann § 38 Abs. 1 Nr. 6 GewO greifen: Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat die Behörde diese Auskünfte von Amts wegen einzuholen.

- eine "einfache" Gewerbeanmeldung bei der Daten oder Unterlagen zur Anmeldung fehlen. Hier bleibt nur das allgemeine Verwaltungsverfahren mit Aufforderung und Zwangsgeld.

Du siehst, so einfach ist das mit dem Fragestellen im Gewerberecht nicht.


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