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Geschrieben von Jannes am 20.05.2020 um 13:35:

  Widersprüchlichkeiten bei den statistischen Angaben

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

ich mache es mal ungewohnt kurz: Es wird bei der schriftlichen Anmeldung angegeben (X) Nebenerwerb und außerdem aber (X) eine beschäftigte Person.

Ignorieren und so verarbeiten oder behaupten, wer Angestellte/Mitarbeiter beschäftigt, macht das nie und nimmer nebenberuflich?



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 20.05.2020 um 13:47:

  Widersprüchlichkeiten bei den statistischen Angaben

schnell und aus der Hüfte geschossen: weshalb stehen Nebenerwerb und beschäftigte Personen im Widerspruch?
ich bin mir nicht sicher, ob wir diesen Angaben so Gewicht beimessen... Haupt- und Nebenerwerb wohl noch ja, aber Beschäftigte glaube ich eher nicht, da sich dies ja ständig ändern kann und für uns nicht ausschlaggebend ist
ergo: wir würden dies vermutlich so bestätigen...



Geschrieben von HBinder am 20.05.2020 um 13:58:

  RE: Widersprüchlichkeiten bei den statistischen Angaben

Das schließt sich meiner Meinung nach nicht aus. Zudem wird ja nie nachgeprüft, ob die Angabe Nebenerwerb stimmt und wenn nach der Gewerbe-Anmeldung noch Beschäftigte dazu kommen, spielt das für das Gewerbeamt ja auch keine Rolle.



Geschrieben von hanisch-beckum am 20.05.2020 um 14:51:

  RE: Widersprüchlichkeiten bei den statistischen Angaben

Das sind doch alles "freiwillige Angaben" für die Statistik. Von dort aus wir eh noch einmal in eigener Zuständigkeit nachgefragt beim Gewerbetreibenden! Also ankreizen und raus damit mein Vorschlag.


VG



Geschrieben von Roesje am 20.05.2020 um 17:28:

 

Bei mir im Programm ist die Grundeinstellung Haupterwerb und bei Beschäftigten 0.

Ich ändere das nur ab, wenn mir andere Angaben gemacht werden. Und ich frage auch seit Jahren bzgl. dieser Angaben nicht mehr nach.

Sind halt freiwillige Angaben, die im Zweifel auch keine Aussagekraft besitzen. Rechtliche Konsequenzen erst recht nicht.

Auf gut Deutsch: Juckt also keinen

(wenn man jetzt mal die Behörden/Institutionen außen vor lässt, die die Leute immer zwingen möchten, das mit Haupt-/Nebenerwerb abzuändern )

Ich wäre sowieso dafür, diese Sachen komplett aus der Gewerbeanzeige rauszunehmen und am besten die seit November 19 neuen Sachen auch.
Haupt-/Nebenerwerb macht nur unnötig Arbeit wegen o.g. Problematik und der Rest hat schlicht (zumindest meine Feststellung) keine Praxisrelevanz.

Es gäbe so viele Dinge, die ich so viel wichtiger fände, das in der Gewerbeanzeige mit abzufragen, was durchaus Praxisrelevanz hätte...aber mich fragt ja niemand großes Grinsen



Geschrieben von Marten am 09.06.2020 um 09:36:

 

Guten Morgen! In diesem Zusammenhang habe ich eine ähnlich gelagerte Frage:

Ich hatte schon häufiger die Problematik, dass eine neu gegründete GmbH ein Gewerbe anmeldet und dieses dann im Nebenerwerb betreiben will.

Ich sehe da einen Widerspruch, wenn eine juristische Person eigens zur Ausübung der gewerblichen Tätigkeit gegründet wurde und dieses dann nur im Nebenerwerb betreiben soll. Demzufolge müsste die GmbH ja noch einen anderen Hauptzweck erfüllen, der aber laut Tätigkeitsbeschreibung im Handelsregister nicht erkannbar ist (dort ist der exakt gleiche Wortlaut wie in der Gewerbeanmeldung zu finden).

Oder mache ich da einen Denkfehler?



Geschrieben von Retr.N am 10.06.2020 um 17:46:

 

Hallo Marten!

Das Thema wurde bereits im Forum besprochen. Siehe: Haupt oder Nebengewerbe

Bei uns wird eine GmbH immer als "Haupterwerb" aufgenommen.

Viele Grüße



Geschrieben von Marten am 11.06.2020 um 07:09:

 

Ah, vielen Dank für den Hinweis! Danke



Geschrieben von BE-DE am 11.06.2020 um 13:10:

 

Moin Moin von der D...

so ist das auch, eine GmbH ist immer hauptberuflich tätig!

Bei natürlichen Personen ist hier kein Widerspruch vorhanden. Man kann ein Nebengewerbe anmelden, hat einen Hauptberuf und stellt Jemanden ein, der die Tätigkeit ausübt. Öfters auch ein Familienmitglied.


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