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Geschrieben von Burgunder am 12.05.2020 um 17:21:

  Die Gäste halten sich an die Bestimmungen

Hier mal ein zeitnaher Schnappschnuss

Er darf über den roten Strich, weil dort nicht gespielt wird!
Wir Aufsteller halten die Vorschriften sehr genau ein und das ist wichtig!
Und ich werde noch andere Schnappschüsse einstellen!



Geschrieben von Pit am 12.05.2020 um 23:10:

 

Hallo,

ich hatte heute auch das OA in einem Standort. An diesem Standort habe ich die Geräte alle auf Mindestabstand gestellt.
Da wir mehrere Standorte haben an denen noch Gerätedoppelgruppen stehen
habe ich den Beamten gefragt, ob es erlaubt ist die Doppelgruppe mit einem mobilen Spuckschutz (Roll up) zu trennen, um eine Bespielung durch 2 Personen zu ermöglichen.
Das wurde verneint. Die Geräte müssen 1,5 Meter auseinanderstehen. Ansonsten darf immer nur ein Kunde spielen.
Auf dem eingestellten Bild kann ich erkennen, das die Geräte zusammen stehen und durch einen Spuckschutz getrennt sind.
Weiß jemand ob es eine gesetzliche Grundlage gibt wie da verfahren werden muß.



Geschrieben von Burgunder am 13.05.2020 um 06:28:

 

Zitat:
Original von Pit
Hallo,
(...)
Weiß jemand ob es eine gesetzliche Grundlage gibt wie da verfahren werden muß.


Da kommt heute oder morgen was wichtiges vom dav!


Trotzdem, auf dem Bild spielt erstmal auch nur einer an 2 Geräten.



Geschrieben von Harald Paulus am 13.05.2020 um 16:58:

 

Hallo zusammen,

§ 10 Abs. 5 Coronaschutzverordnung NRW:

Beim Betrieb von Spielhallen....sind geeignete Vorkehrungen der Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen.....sicherzustellen!

Von Trennwänden oder Spuckschutz und wie der dann auszusehen hätte, steht da nichts. Bei 12 qm je Gerät sollte es doch auch kein Hexenwerk sein, die Geräte 1,5 Meter oder besser noch 2 Meter auseinanderzuziehen!

Gruß aus dem dunkeln Westen#



Geschrieben von Burgunder am 18.05.2020 um 14:39:

 

Zitat:
Original von Harald Paulus
Hallo zusammen,

§ 10 Abs. 5 Coronaschutzverordnung NRW:

Beim Betrieb von Spielhallen....sind geeignete Vorkehrungen der Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen.....sicherzustellen!

Von Trennwänden oder Spuckschutz und wie der dann auszusehen hätte, steht da nichts. Bei 12 qm je Gerät sollte es doch auch kein Hexenwerk sein, die Geräte 1,5 Meter oder besser noch 2 Meter auseinanderzuziehen!

Gruß aus dem dunkeln Westen#


Der Abstand bezieht sich natürlich nur auf Personen, nicht auf unsere Geräte!

Du bist einer von den vielen, angenehmen Mitarbeitern der Ämter, das habe ich aus deinen früheren Beiträgen schon entnommen. smile

Deshalb meine Antwort.

Nein, es ist nicht so einfach, Geräte auseinander zu schieben.
Die sind oftmals mit der Einrichtung, sprich, fest eingebauten Ablagen oder Einbauten an den Wänden optisch verbunden.
Wurden eingeschoben in feste Ablagetische oder aufwändige Rahmen, welche an den Wänden zur Einrichtung gehören.

Die Verkabelung der Vernetzungen sind entsprechend kurz ausgelegt, Steckverbindungen passen nicht mehr.

Kameraüberwachung der Geräte muss verlegt werden,
mal so eben verschieben ist nicht!

Danke für deinen wie immer freundlichen und sachkundigen Beitrag!

mfg
Burgunder



Geschrieben von petergaukler am 08.06.2020 um 14:13:

  RE: Die Gäste halten sich an die Bestimmungen

Hallo !

Gelten eigentlich für Vereine wie z.B. Verein der Flipperspielfreunde(mit eigener Flippothek ca.80 Geräte u. 150qm,Spielfläche) oder Verein der Videospielfreunde (Modell: Karlsruhe)
nach den Corona Regeln noch Auflagen (Hygienevorschriften) ?
Mir ist nichts mehr bekannt ,oder täusche ich mich da ?

pg.



Geschrieben von gmg am 08.06.2020 um 16:58:

  RE: Die Gäste halten sich an die Bestimmungen

Zitat:
Original von petergaukler
Hallo !

Gelten eigentlich für Vereine wie z.B. Verein der Flipperspielfreunde(mit eigener Flippothek ca.80 Geräte u. 150qm,Spielfläche) oder Verein der Videospielfreunde (Modell: Karlsruhe)
nach den Corona Regeln noch Auflagen (Hygienevorschriften) ?
Mir ist nichts mehr bekannt ,oder täusche ich mich da ?

pg.



Moin
Auf welches Bundesland bezieht sich die Frage??


Grüße



Geschrieben von petergaukler am 08.06.2020 um 17:15:

  RE: Die Gäste halten sich an die Bestimmungen

Zitat:
Original von gmg
Zitat:
Original von petergaukler
Hallo !

Gelten eigentlich für Vereine wie z.B. Verein der Flipperspielfreunde(mit eigener Flippothek ca.80 Geräte u. 150qm,Spielfläche) oder Verein der Videospielfreunde (Modell: Karlsruhe)
nach den Corona Regeln noch Auflagen (Hygienevorschriften) ?
Mir ist nichts mehr bekannt ,oder täusche ich mich da ?

pg.



Moin
Auf welches Bundesland bezieht sich die Frage??


Grüße


re,

auf Baden W. und Berlin !
allerdings hat wohl der VGH. BW. heute etwas dazu entschieden !

Gericht: Zutrittsbegrenzung im Einzelhandel unwirksam


Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die coronabedingte Zutrittsbegrenzung im Einzelhandel für unwirksam erklärt. Die Richtgröße von 20 Quadratmetern Verkaufsfläche je Person im Laden ist damit vorläufig außer Vollzug gesetzt. Dies teilte der VGH heute in Mannheim mit. Er gab einem Eilantrag der Tchibo GmbH gegen die entsprechende Bestimmung in der Corona-Verordnung der Landesregierung statt.


pg.


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