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Geschrieben von Burgunder am 08.05.2020 um 17:43:
Bestimmungen für Spielhallen
ch möchte mal kurz erklären, wie schwer es ist, für einen Kleinbetrieb (1 bis 5 Spielhallen ca.)
die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
Aber sie werden eingehalten!
Hier geht es ja nicht nur um Corona, sondern die anderen Auflagen und Bestimmungen behalten
ja auch den Bestand.
Los geht`s:
Führen eines Sozialkonzeptes
Jugendschutz mit Protokoll
Auslage im Geschäft für die Gäste einsehbar
Abgabe des Sozialkonzeptes alle 2 Jahre mit allen Protokollen
In der Abgabe muss alles stehen, u. a. wen wir des Geschäftes verwiesen haben, warum und welches Geschlecht, der Grund und das geschätzte Alter
Mitarbeiterschulungen durch gesetzlich anerkannte Firmen
Regelmäßige Mitarbeitertreffen mit Anweisungen
Einhaltung der Abstände der Geräte
Einhaltung des Mehrfachbespielens
Neueste Versionen der Geräte installieren (PTB)
Ausgabe von Getränken/Snacks sind nicht kostenfrei
Aushang aller gesetzlichen Bestimmungen
Jetzt durch Corona zusätzlich:
Wie erkenne ich jemanden im Rahmen des Jugendschutzes wenn er eine Maske trägt:
Auch das habe ich geregelt.
Siehe Anlage pdf
Geschrieben von gmg am 09.05.2020 um 07:46:
RE: Bestimmungen für Spielhallen
Zitat: |
Original von Burgunder
Wie erkenne ich jemanden im Rahmen des Jugendschutzes wenn er eine Maske trägt:
Auch das habe ich geregelt.
Siehe Anlage pdf |
|
Also die Anlage pdf. fehlt...
Grüße
Geschrieben von Burgunder am 09.05.2020 um 10:37:
RE: Bestimmungen für Spielhallen
jo
Geschrieben von gmg am 09.05.2020 um 11:49:
RE: Bestimmungen für Spielhallen
Liest sich gut!
Ggfs. -je nach Frequenz- auch in anderen Sprachen.
Mit Bildchen hilft glaube ich nicht so viel.
Der Sachverhalt ist zu komplex.
Grüße
Geschrieben von petergaukler am 09.05.2020 um 13:08:
RE: Bestimmungen für Spielhallen
Zitat: |
Original von gmg
Liest sich gut!
Ggfs. -je nach Frequenz- auch in anderen Sprachen.
Mit Bildchen hilft glaube ich nicht so viel.
Der Sachverhalt ist zu komplex.
Grüße |
|
Weiss schon jemand , was in Baden Württemberg für die Öffnung der Spielos am 11.5.
(Hygienevorschrift) verlangt wird ?
Geschrieben von gmg am 09.05.2020 um 17:42:
Bestimmungen für Spielhallen Baden-Württemberg
Spielhallen in Baden-Württemberg dürfen am 11. Mai wieder öffnen. Verboten sind jedoch gastronomische Angebote. Gastronomiebetriebe dürfen ab dem 18. Mai im Außen- und Innenbereich schrittweise wieder öffnen.
Bundesweite EMPFEHLUNGEN kann man der beigefügten Anlage des BA entnehmen.
Grüße
Geschrieben von Lachschlag am 09.05.2020 um 18:21:
Spielhallen als Altersabsicherung!
Apotheker hassen diesen Trick!
Geschrieben von petergaukler am 09.05.2020 um 19:37:
RE: Bestimmungen für Spielhallen Baden-Württemberg
Zitat: |
Original von gmg
Spielhallen in Baden-Württemberg dürfen am 11. Mai wieder öffnen. Verboten sind jedoch gastronomische Angebote. Gastronomiebetriebe dürfen ab dem 18. Mai im Außen- und Innenbereich schrittweise wieder öffnen.
Bundesweite EMPFEHLUNGEN kann man der beigefügten Anlage des BA entnehmen.
Grüße |
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gmg.
danke für das Einstellen !
sind allerdings nur Empfehlungen ,speziell für BW. dürfte es etwas anders aussehen ?
pg.
Geschrieben von gmg am 10.05.2020 um 08:20:
Bestimmungen für Spielhallen Baden-Württemberg
Speziell für Ba-Wü habe ich im
Automatenmarkt diese Meldung gefunden.
Hilft nicht so richtig weiter.
Nimm die Empfehlungen des BA und setzte diese bestmöglich zum Schutz von Spielern und Personal um.
Grüße
Geschrieben von petergaukler am 10.05.2020 um 08:23:
RE: Bestimmungen für Spielhallen Baden-Württemberg
Zitat: |
Original von gmg
Speziell für Ba-Wü habe ich im Automatenmarkt diese Meldung gefunden.
Hilft nicht so richtig weiter.
Nimm die Empfehlungen des BA und setzte diese bestmöglich zum Schutz von Spielern und Personal um.
Grüße |
|
Ok ,danke f.die Info
pg.
Geschrieben von chinchilla am 10.05.2020 um 09:17:
RE: Bestimmungen für Spielhallen Baden-Württemberg
reicht es dann wenn ich ein gerätepaar mit 1,5m abstand stelle oder muss dennoch ein schutz zwischen rein
von meinen 4 standorten wussten am freitag morgen nichtmal das spielhallen am montag öffnen dürfen
muss der kunde maske tragen?
Geschrieben von gmg am 10.05.2020 um 10:24:
RE: Bestimmungen für Spielhallen Baden-Württemberg
Zitat: |
Original von chinchilla
reicht es dann wenn ich ein gerätepaar mit 1,5m abstand stelle oder muss dennoch ein schutz zwischen rein
von meinen 4 standorten wussten am freitag morgen nichtmal das spielhallen am montag öffnen dürfen
muss der kunde maske tragen? |
|
Gerätepaare gehen nach meiner Meinung gar nicht. Es sei denn es sind Spuckwände vorhanden (und entsprechend aufgestellt) zwischen den einzeln im Abstand von mindestens 1,5 oder 2 Metern aufgestellten Geräten. Da kommt nun die besondere Räumlichkeit der jeweiligen Spielhalle zum Tragen.
Und die Sache mit den Masken:
Da gibt es die traumhaften Besonderheiten der föderalistischen Struktur unserer Bundesrepublik Deutschland.
Wenn ich es richtig zusammenfassend gelesen habe
gibt es je nach Bundesland:
- landeseinheitliche Regelungen oder
- Regelungen der Regierungsbezirke oder
- Regelungen der Kommunen.
Von daher kann der BA auch nur EMPFEHLUNGEN aussprechen.
Verbindliche Vorgaben kann man nur von den örtlichen Behörden (dem Ordnungsamt) erhalten. Diese werden aber auch noch keine Ausführungsbestimmungen "von oben" erhalten haben.
Ich würde bei meinem Ordnungsamt anrufen, und einen Besprechungstermin vor Ort abstimmen.
Aktuell ist wohl eher Augenmaß angesagt, und nicht gleich eine große Keule....
Grüße
Geschrieben von Burgunder am 10.05.2020 um 14:46:
RE: Bestimmungen für Spielhallen Baden-Württemberg
Wir wollen mal festhalten, dass 2er Gruppen erlaubt sind , wenn zwischen diesen 2er Gruppen ein Abstand von 3m eingehalten wird.
Wenn er nicht eingehalten werden kann, dann muss eine Sichtblende mit bekanntem Abstand zur Vorderkante des Geräts aufgestellt werden. So sind die gesetzlichen Bestimmungen und
das gilt noch immer.
Zusätzlich gilt:
Jetzt muss in Coronazeiten ein Mindestabstand der Gäste von 1,50m eingehalten werden, in der Spielhalle mit Maske.
Wenn die Gäste frei herumlaufen!
Sind die Geräte in 2er Gruppen aufgestellt und wird jedes Gerät dieser 2er Gruppe durch eine durchgehende Trennwand aus Plexiglas getrennt und der Kunde spielt mit Maske, ist das in Ordnung.
Auch wenn der Abstand der Kunden unter 1,50m beträgt.
Die Gäste spielen mit Maske und sind durch eine luftundurchlässige Trennwand getrennt.
btw
Die Überschrift lautet noch "Bestimmungen für Spielhallen Baden-Württemberg"
ich beziehe mich auf die aus NRW.
Geschrieben von chinchilla am 10.05.2020 um 20:07:
RE: Bestimmungen für Spielhallen Baden-Württemberg
als gerätepaar in der coronazeit bezeichne ich 2 geräte mit abstand 1,5m zum nächsten spieler. somit halte ich den geforderten mindestabstand ja ein.
ich wäre für rauchverbot und maske.
laden ist frisch gestrichen
Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von chinchilla
reicht es dann wenn ich ein gerätepaar mit 1,5m abstand stelle oder muss dennoch ein schutz zwischen rein
von meinen 4 standorten wussten am freitag morgen nichtmal das spielhallen am montag öffnen dürfen
muss der kunde maske tragen? |
|
Gerätepaare gehen nach meiner Meinung gar nicht. Es sei denn es sind Spuckwände vorhanden (und entsprechend aufgestellt) zwischen den einzeln im Abstand von mindestens 1,5 oder 2 Metern aufgestellten Geräten. Da kommt nun die besondere Räumlichkeit der jeweiligen Spielhalle zum Tragen.
Und die Sache mit den Masken:
Da gibt es die traumhaften Besonderheiten der föderalistischen Struktur unserer Bundesrepublik Deutschland.
Wenn ich es richtig zusammenfassend gelesen habe
gibt es je nach Bundesland:
- landeseinheitliche Regelungen oder
- Regelungen der Regierungsbezirke oder
- Regelungen der Kommunen.
Von daher kann der BA auch nur EMPFEHLUNGEN aussprechen.
Verbindliche Vorgaben kann man nur von den örtlichen Behörden (dem Ordnungsamt) erhalten. Diese werden aber auch noch keine Ausführungsbestimmungen "von oben" erhalten haben.
Ich würde bei meinem Ordnungsamt anrufen, und einen Besprechungstermin vor Ort abstimmen.
Aktuell ist wohl eher Augenmaß angesagt, und nicht gleich eine große Keule....
Grüße |
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Geschrieben von Burgunder am 10.05.2020 um 20:18:
RE: Bestimmungen für Spielhallen Baden-Württemberg
Zitat: |
Original von chinchilla
ich wäre für rauchverbot und maske.
laden ist frisch gestrichen
] |
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Schön, dass du frisch gestrichen hast,
bist ja für Rauchverbot.
War bestimmt ordentlich verqualmt, trotz Rauchverbot.
Also mir reicht es jetzt hier bei diesen tollen Beiträgen!
Bin ich jetzt hier in der Klappsmühle gelandet?
Geschrieben von sunrise am 10.05.2020 um 23:43:
RE: Bestimmungen für Spielhallen Baden-Württemberg
Man kann auch mit Maske rauchen, und zwar durch die aufgesetzte Maske. Da ist dann die Maske ein zusätzlicher Filter
Geschrieben von petergaukler am 12.05.2020 um 08:01:
RE: Bestimmungen für Spielhallen
Zitat: |
Original von Burgunder
ch möchte mal kurz erklären, wie schwer es ist, für einen Kleinbetrieb (1 bis 5 Spielhallen ca.)
die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
Aber sie werden eingehalten!
Hier geht es ja nicht nur um Corona, sondern die anderen Auflagen und Bestimmungen behalten
ja auch den Bestand.
Los geht`s:
Führen eines Sozialkonzeptes
Jugendschutz mit Protokoll
Auslage im Geschäft für die Gäste einsehbar
Abgabe des Sozialkonzeptes alle 2 Jahre mit allen Protokollen
In der Abgabe muss alles stehen, u. a. wen wir des Geschäftes verwiesen haben, warum und welches Geschlecht, der Grund und das geschätzte Alter
Mitarbeiterschulungen durch gesetzlich anerkannte Firmen
Regelmäßige Mitarbeitertreffen mit Anweisungen
Einhaltung der Abstände der Geräte
Einhaltung des Mehrfachbespielens
Neueste Versionen der Geräte installieren (PTB)
Ausgabe von Getränken/Snacks sind nicht kostenfrei
Aushang aller gesetzlichen Bestimmungen
Jetzt durch Corona zusätzlich:
Wie erkenne ich jemanden im Rahmen des Jugendschutzes wenn er eine Maske trägt:
Auch das habe ich geregelt.
Siehe Anlage pdf |
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Spiehallenöffnungen :
https://www.youtube.com/watch?v=4e2K_Fl_Qms und
https://www.youtube.com/watch?v=6qiGHmIm1Gw
Geschrieben von Burgunder am 12.05.2020 um 17:09:
RE: Bestimmungen für Spielhallen
Ja, solche "privaten Youtube-Schlaumeier" mit ihren persönlichen Animositäten
fehlen grade noch.
Wenn ich den Typen schon sprechen höre, bekomme ich Herpes bis zum Knie!
Geschrieben von chinchilla am 18.05.2020 um 07:36:
RE: Bestimmungen für Spielhallen
ab heute wieder getränkeausgabe?
Geschrieben von petergaukler am 18.05.2020 um 09:05:
RE: Bestimmungen für Spielhallen
Zitat: |
Original von chinchilla
ab heute wieder getränkeausgabe?
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Ich denke mal nicht , dürfen die Frisöre wieder bewirten ?
Für Gastro gilt jetzt (ab 18.5.) erstmal folgendes in BW.
Speisegaststätten, Eisdielen und Cafés dürfen ab Montag wieder öffnen, wenn sie eine Reihe von Auflagen erfüllen. Dazu gehört neben dem Abstandsgebot von 1,5 Metern zwischen den Tischen und der Einhaltung der Hygieneregeln auch eine Registrierung der Gäste, die ihren Namen sowie Telefonnummer oder Adresse angeben müssen.
Wer die Daten nicht angeben will, muss draußen bleiben
stand so in der Tagespresse !
pg.
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