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--- 2020-05-11 Gastronomie in NS darf wieder öffnen (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=17614)


Geschrieben von gmg am 04.05.2020 um 13:19:

  2020-05-11 Gastronomie in NS darf wieder öffnen

Gastronomie in Niedersachsen soll am 11. Mai 2020 wieder anlaufen

Die Gastronomie in Niedersachsen kann einem Fünf-Stufen-Plan der Landesregierung zufolge am 11. Mai wieder anlaufen. Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten sollen mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent sowohl im Innen- als auch im Außenbereich öffnen können. Das gab Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) am Montag in Hannover bekannt.

Zur Meldung

Grüße



Geschrieben von PeterSt am 04.05.2020 um 13:38:

  RE: 2020-05-11 Gastronomie in NS darf wieder öffnen

Mehr Details gibt's hier. Aber ....



Geschrieben von petergaukler am 04.05.2020 um 13:39:

  RE: 2020-05-11 Gastronomie in NS darf wieder öffnen

Zitat:
Original von gmg
Gastronomie in Niedersachsen soll am 11. Mai 2020 wieder anlaufen

Die Gastronomie in Niedersachsen kann einem Fünf-Stufen-Plan der Landesregierung zufolge am 11. Mai wieder anlaufen. Restaurants, Gaststätten, Cafés und Biergärten sollen mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent sowohl im Innen- als auch im Außenbereich öffnen können. Das gab Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) am Montag in Hannover bekannt.

Zur Meldung

Grüße


Da werden sich dann einige darüber freuen !party4



Geschrieben von gmg am 04.05.2020 um 13:59:

  RE: 2020-05-11 Gastronomie in NS darf wieder öffnen

Zitat:
Original von PeterSt
Mehr Details gibt's hier. Aber ....



Aber=…
Zitat on
"Bars, Kneipen, Discotheken und ähnliches bleiben [in diesem 5. Stufenplan weiterhin] untersagt."
Zitat off

Und das sind die natürlich die Bereiche, wo die meisten GSG stehen...
HUPS.

Grüße



Geschrieben von PeterSt am 04.05.2020 um 14:16:

  RE: 2020-05-11 Gastronomie in NS darf wieder öffnen

Also der Imbiss, der Autohof und die gute alte Dorfkneipe mit gut bürgerlichem Esslokal sind ja auch schon mal etwas.

Aber was ist mit Spielhallen?



Geschrieben von gmg am 04.05.2020 um 14:54:

  RE: 2020-05-11 Gastronomie in NS darf wieder öffnen

Zitat:
Original von PeterSt
Also der Imbiss, der Autohof und die gute alte Dorfkneipe mit gut bürgerlichem Esslokal sind ja auch schon mal etwas.

Aber was ist mit Spielhallen?


Die werden doch auch besprochen:
Indoor-Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen.

Grüße



Geschrieben von PeterSt am 04.05.2020 um 15:24:

  RE: 2020-05-11 Gastronomie in NS darf wieder öffnen

Indoor-Sportanlagen sind geschlossen, offenkundig weil die Abstandsregelung nicht einzuhalten ist. Daher die vorgesehene Prüfung in Stufe 3 für Fitnesscenter.

In einem weiteren Dokument werden Dienstleistungen mit einem Abstand von kleiner 1,5 m (zu Recht) problematisiert und an ein Hygiene-Konzept gebunden.

Trotzdem ist das Saarland, wo ab jetzt Spielhallen wie Ladenlokale gehandhabt werden, deutlicher bei der Berücksichtigung von Infektionsgefahren.



Geschrieben von Burgunder am 04.05.2020 um 16:51:

  RE: 2020-05-11 Gastronomie in NS darf wieder öffnen

Zitat:
Original von gmg
Zitat:
Original von PeterSt
Also der Imbiss, der Autohof und die gute alte Dorfkneipe mit gut bürgerlichem Esslokal sind ja auch schon mal etwas.

Aber was ist mit Spielhallen?


Die werden doch auch besprochen:
Indoor-Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen.

Grüße


Ich fasse es nicht!

Es gab Spielhallen, die mussten ihre Bezeichnung von "Freizeittreff" auf "Spielhalle" ändern und diese sollen jetzt laut "gmg"
unter "Indoor-Freizeiteinrichtungen" gelistet und geschlossen bleiben.
Genau diese Freizeitbezeichnung wurde gesetzlich untersagt.

Da ist wohl wieder der Wunsch von "gmg" der Vater des Gedanken.



Geschrieben von gmg am 04.05.2020 um 17:11:

  RE: 2020-05-11 Gastronomie in NS darf wieder öffnen

Also solch ein Arbeitspapier der Staatskanzlei ist doch eher ein bisschen grob.
Es schematisiert.
Nun fasse ich die Spielhallen unter Freizeiteinrichtung.
Ist schon wieder nicht gut!
NEE,NEE,NEE.



Geschrieben von Burgunder am 04.05.2020 um 17:36:

  RE: 2020-05-11 Gastronomie in NS darf wieder öffnen

Zitat:
Original von gmg
Also solch ein Arbeitspapier der Staatskanzlei ist doch eher ein bisschen grob.
Es schematisiert.
Nun fasse ich die Spielhallen unter Freizeiteinrichtung.
Ist schon wieder nicht gut!
NEE,NEE,NEE.


Also mit 3mal nee ist das nicht getan, lieber "gmg".
Du solltest mal überlegen, bevor du schreibst!

Spielhallen sind keine Freizeiteinrichtungen, sonst wäre uns ja die Bezeichnung "Freizeit" nicht verboten worden!

Wir sind konzessionierte und überwachte Betriebe und dienen , wenn sauber geführt, davon gehe ich aus, dem vom Gesetzgeber gewollten
kanalisiertem Spieltrieb !
Deshalb gibt es uns!

Besser als der ganze Mist, welcher unkontrolliert im Netz abläuft!



Geschrieben von gmg am 04.05.2020 um 22:16:

  RE: 2020-05-11 Gastronomie in NS darf wieder öffnen

...Die Gauselmann Gruppe ist ein familiengeführtes, international agierendes Unternehmen der Unterhaltungs- und Freizeitwirtschaft. Neben der Entwicklung, Produktion und dem Vertrieb von Unterhaltungsspielgeräten...

Da ist z. B. die Gauselmann Gruppe mit mir jedoch einer Meinung.

Grüße



Geschrieben von PeterSt am 04.05.2020 um 23:05:

  RE: 2020-05-11 Gastronomie in NS darf wieder öffnen

Ich hoffe auf die Vernunft der niedersächsischen Landesregierung und anschließend der anderen Landesregierungen, dass sie, anders als quere Kreuzzügler und Dschihadisten, immer vor Augen behalten, worum es derzeit geht, nämlich um Infektionsschutz!

Und da besteht nun mal in einer Spielhalle kein strukturell höheres Risiko als in einem Kaufhaus oder einem großen Buchladen.

Und es freuen sich die Kommune, die Bundesanstalt für Arbeit und last but not least auch das Finanzamt. Nicht zu vergessen die Kunden, denen das Spiel Spaß macht.



Geschrieben von Zeus am 05.05.2020 um 02:14:

 

Hallöle,

Soweit ich informiert bin, fallen Spielhallen unter Vergnügungsstätten.

Fragt mal eure Vermieter unter welcher Nutzungsart euer Objekt baurechtlich genehmigt ist.

Auffällig ist irgendwie, dass der Einsatz der Verbände sehr "gedämpft" in der pseudo Krise ist. Stecken vielleicht die "großen" dahinter, die gehofft haben, dass die "Tante Emma Läden" schließen und es sich mit den Mehrfachkonzessionen selbst vermasselt haben? Wird hier eine zweite Chance gewittert?
Gewinner werden, soweit sie es noch nicht sind, die Online Casinos. Das ist was wahrscheinlich was GMG uns hier vor vorgehaltener Hand deuten will.
Die Suchtprävention betrifft nur die Spielhallen. Der Rest kann machen was er will.

Supi....



Geschrieben von petergaukler am 05.05.2020 um 08:34:

 

Das Onlineglücksspiel ist die

Alternative zum Spielhallenverbot !

Staatslotterien wie Lotto ect. müssen allerdings auch beachtet werden .




pg.








P.S.
Wie ich erfahren habe , ist ein grosser Spielhallenbetreiber aus Berlin nun auch online !



Geschrieben von Burgunder am 05.05.2020 um 21:53:

 

Im Zuge weiterer Lockerungen der Maßnahmen in der Corona-Krise stand zunächst der 18. Mai für eine Öffnung von Gastronomiebetrieben im Raum. Nun gab es eine Entscheidung der Wirtschaftsminister der Länder.

Die Wirtschaftsminister der Länder streben unter Auflagen in einem Korridor vom 9. bis 22. Mai eine bundesweite kontrollierte Öffnung des Gastgewerbes an. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstagabend nach einer Videokonferenz der Länderminister mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) aus Teilnehmerkreisen. Für touristische Beherbergungen wird eine Öffnung bis Ende Mai angepeilt.

Die Empfehlung soll die Grundlage bilden für Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch. Zur Öffnung gehören die Einhaltung von Hygienevorschriften und Abstandsregelungen sowie Pläne zum Schutz von Beschäftigten.

Kneipen und Restaurants waren Mitte März geschlossen worden, um eine Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Davon ausgenommen war nur die Lieferung und die Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.

18. Mai stoß auf große Ablehnung
Einige Länder hatten bereits Öffnungsschritte für das Gastgewerbe angekündigt, unter Auflagen zum Gesundheitsschutz und mit Beschränkungen. Das Gastgewerbe gehört zu den Branchen, die in der Krise am schwersten betroffen ist.

Bund und Länder hatten in der vergangenen Woche die zuständigen Fachminister beauftragt, Vorschläge für Rahmenbedingungen einer schrittweisen Öffnung von Gastronomie- und Tourismusangeboten vorzubereiten - aber eigentlich erst für das übernächste Treffen.

In einer Beschlussvorlage für die Konferenz der Wirtschaftsminister der Länder war als Datum für eine Öffnung der Gastronomie noch der 18. Mai genannt worden. Dies war dem Vernehmen nach bei vielen Ländern aber auf Ablehnung gestoßen.

Zitat aus t-online news von heute 21.00


Da Spielhallen bestimmt unter "touristische Beherbergungen" gelistet werden,
muss also noch bis Monatsende gewartet werden...



Geschrieben von PeterSt am 06.05.2020 um 18:22:

  Und nun bundesweit

Beschluss der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 6. Mai 2020:

14. Die Länder werden in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der folgenden verbliebenen Bereiche mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen entscheiden:
• Vorlesungsbetrieb an Hochschulen
• Übergang der Kinderbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb gemäß Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz
• Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischenBereich
• Bars, Clubs und Diskotheken
• Messen
• Fahrschulen
• Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo- Studios und ähnliche Betriebe
• Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor- Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern
• Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
• Betrieb von sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wiederaufnahme von Wettkampf- und Leistungssport
• Kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter
• Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)
Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
• Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen

Quelle: https://www.niedersachsen.de/download/154991

Merke: Spielhallen liegen zwischen Unis und Puffs ... smile

Wichtig: Die Infektionsgefahr entscheidet!!!



Geschrieben von gmg am 07.05.2020 um 10:37:

  RE: Und nun bundesweit

Die Arbeit ruft....

Grüße



Geschrieben von Burgunder am 07.05.2020 um 13:55:

  RE: Und nun bundesweit

Zitat:
Original von gmg
Die Arbeit ruft....

Grüße


Sag´einfach, du rufst zurück!



Geschrieben von petergaukler am 08.05.2020 um 11:04:

  RE: 2020-05-11 Gastronomie in NS darf wieder öffnen

hallo,

so wie es scheint, dürfen plötzlich fast alle wieder öffnen smile (von süd bis nord)
ich finde es ein bisschen seltsam ,dass plötzlich die harte hand (siehe bayern)
ganz sanft wird
sei es drum , man darf wieder öffnen , wenn auch mit angezogener handbremse Lesen

p.s.
wer soll eigentlich die einzuhaltenden hygienevorschriften kontrollieren ? Weißnicht


pg.



Geschrieben von Burgunder am 08.05.2020 um 16:09:

  RE: 2020-05-11 Gastronomie in NS darf wieder öffnen

Zitat:
Original von petergaukler
(...)
wer soll eigentlich die einzuhaltenden hygienevorschriften kontrollieren ? Weißnicht


pg.


Du ! großes Grinsen

Es liegt natürlich im Sinne der Betreiber die Vorschriften genauestens einzuhalten, das ist doch wohl selbstverständlich!!!
Ansonsten werden die Ämter nicht schlafen und Kontrollen durchführen, was auch sinnvoll ist!

NRW Spielhallen ab Montag wieder auf, mit Auflagen siehe Rundschreiben dav...


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