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--- 2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=17602)


Geschrieben von petergaukler am 01.05.2020 um 09:29:

 

Zitat:
Original von gmg
KLARO!

Hier kann man sich die Bemühungen in Sachen Trennwänden in den Spielcasinos in LAS VEGAS ansehen.
Anderer Ort, jedoch identisches Problem.

Grüße



Da freut sich die Plexiglasindustrie großes Grinsen



Geschrieben von Pit am 03.05.2020 um 13:25:

 

Hallo,

im Saarland geht's ab morgen weiter mit den Spielhallen.
Pro 20m² dem Kunden zur Verfügung stehenden Fläche 1 Kunde.
Weiteres wird bekannt gegeben.



Geschrieben von Burgunder am 03.05.2020 um 16:46:

 

Zitat:
Original von Pit
Hallo,

im Saarland geht's ab morgen weiter mit den Spielhallen.
Pro 20m² dem Kunden zur Verfügung stehenden Fläche 1 Kunde.
Weiteres wird bekannt gegeben.


Hallo Pit,

scheint wohl, als wären da unterschiedliche Versionen am Start.

Zitat t-online newsletter von 16.30

Saarland
Im Saarland können ab Montag alle Geschäfte unter Auflagen unabhängig von Größe und Sortiment wieder öffnen. Wichtig bleibt die Einhaltung der Hygienevorschriften und dass pro 20 Quadratmeter Gesamtfläche nur ein Kunde zugelassen werde. Zudem dürfen ab Montag auch Museen, Zoos, Freizeit- und Tierparks sowie Spielplätze unter freiem Himmel wieder öffnen. Auch Friseure, Kosmetikstudios und Bildungsstätten sind wieder geöffnet. Für die Gastronomie soll bis Ende Mai ein Konzept erarbeitet werden.



Geschrieben von gmg am 03.05.2020 um 16:50:

 

Zitat:
Original von Pit
Hallo,

im Saarland geht's ab morgen weiter mit den Spielhallen.
Pro 20m² dem Kunden zur Verfügung stehenden Fläche 1 Kunde.
Weiteres wird bekannt gegeben.


Diese genannte (Öffnungs-)Regelung gilt doch für den Handel.
In Spielhallen wird doch nix gehandelt?

Zitat on aus der PK
Corona im Saarland - Das wird sich ab Montag ändern:

- Spielplätze dürfen wieder öffnen
- Kultureinrichtungen wie Museen, Ausstellungen, Zoos, botanische Gärten, etc. dürfen wieder öffnen
- Filmvorführungen in Autokinos werden erlaubt
- Schulen öffnen ab Montag wieder für Präsenzprüfungen und schrittweise für den normalen Schulbetrieb
- Bildungseinrichtungen wie Hochschulen, Volkshochschulen, etc. werden geöffnet
- Friseursalons und ähnliche Dienstleistungen wie Geschäfte für kosmetische Behandlungen und Nagelstudios dürfen wieder öffnen
- Tattoostudios und Piercingstudios dürfen öffnen
- Gottesdienste bereits seit gestern wieder erlaubt
- Fahrschulen dürfen öffnen
- Kontaktarme Sportarten, die in kleinen Gruppen (bis fünf Personen) im Freien ausgeübt werden können (wie beispielsweise Tennis), werden wieder ermöglicht
- Ausgangsbeschränkungen werden gelockert: grundsätzliche Bewegungsfreiheit, kein triftiger Grund mehr nötig
- Kontaktbeschränkungen werden gelockert: Besuche von Freunden erlaubt
- die 800 Quadratregelung für den Handel gilt nicht mehr. Geschäfte dürfen nun unabhängig von ihrer Ladenfläche öffnen. Es gilt stattdessen die Regelung, dass sich nur eine bestimmte Anzahl von Personen gleichzeitig im Geschäft aufhalten darf: pro 20 Quadratmeter Ladenfläche ein Kunde.
Die Öffnung von Geschäften, Kultur- und Freizeiteinrichtungen ist jeweils an bestimmte Hygiene- und Abstandskonzepte gebunden.

Wie geht es mit der Gastronomie weiter?

Für die gastronomischen Betriebe im Saarland ändert sich vorerst nichts, ein Konzept für die Gastronomie sei allerdings in Arbeit. Eine Öffnung stellte Hans den Gastronomen erst für Ende Mai in Aussicht.


Klick zur Staatskanzlei

Also ich sehe da nix von Spielhallen. SRY

Grüße



Geschrieben von petergaukler am 03.05.2020 um 19:43:

 

macht euch selber ein bild !

https://corona.saarland.de/DE/faq/haeufigste-fragen/arbeit-gewerbe/arbeit-gewerbe.html



Geschrieben von Burgunder am 03.05.2020 um 20:05:

 

Zitat:
Original von petergaukler
macht euch selber ein bild !

https://corona.saarland.de/DE/faq/haeufigste-fragen/arbeit-gewerbe/arbeit-gewerbe.html


Guter Link!

Da steht:
Der Betrieb von Spielhallen, Wettannahmestellen und Wettbüros ist grundsätzlich möglich. Dabei ist jedoch die Abgabe von Speisen und Getränken verboten.

@gmg
Du warst aber schon besser informiert.....



Geschrieben von gmg am 03.05.2020 um 22:33:

 

Zitat:
Original von Burgunder
Zitat:
Original von petergaukler
macht euch selber ein bild !

https://corona.saarland.de/DE/faq/haeufigste-fragen/arbeit-gewerbe/arbeit-gewerbe.html


Guter Link!

Da steht:
Der Betrieb von Spielhallen, Wettannahmestellen und Wettbüros ist grundsätzlich möglich. Dabei ist jedoch die Abgabe von Speisen und Getränken verboten.

@gmg
Du warst aber schon besser informiert.....


TJA, ist wohl noch Wochenende!
Dann warten wir mal auf die Ausführungsbestimmungen.
Und ohne Speisen und Getränke!
Ganz die harte Nummer....
Ich habe da - aus der Zeit vor Corona - einen Beschluss des BLA Gewerberecht zu genau diesem Thema in Erinnerung.

Grüße



Geschrieben von petergaukler am 04.05.2020 um 13:16:

 

Zitat:
Original von Pit
Hallo,

im Saarland geht's ab morgen weiter mit den Spielhallen.
Pro 20m² dem Kunden zur Verfügung stehenden Fläche 1 Kunde.
Weiteres wird bekannt gegeben.



Jetzt gehts aber ratzfatz ! smile


Niedersachsen will die Gastronomie ab dem kommenden Montag mit Einschränkungen wieder öffnen. Restaurants, Gaststätten und Biergärten sollen dann mit maximal der Hälfte der Plätze für Gäste öffnen können, sagte Landeswirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) am Montag in Hannover. Zudem soll eine Reservierungspflicht gelten.


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