Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
-- Spielrecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=15)
--- 2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=17602)


Geschrieben von gmg am 17.04.2020 um 13:33:

  2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen

Moin

Mit einem gewissen Interesse habe ich die folgende Aussage des Vorsitzenden des BA, Breitkopf, gelesen:

Zitat on
Die Wahrung des Abstands zwischen den Menschen wird nach wie vor als das zentrale Instrument im Kampf gegen das Corona-Virus genannt. In Spielhallen mit gesetzlich verfügten, maximal 12 Geräten auf 150 Quadratmetern und den ohnehin geforderten Abständen zwischen den Geräten selbst ist dieser Abstand bei laufendem Betrieb problemlos zu wahren.
Zitat off

Fundstelle

Die Aussage an sich ist sicherlich zutreffend.

Wie sieht es jedoch mit der tatsächlichen Geräteaufstellung aus?
Trennwände gibt es hier in NRW zwischen den weltberühmten Zweiergruppen GSG.
Zwischen den einzelnen Geräten der Zweiergruppe wird jedoch aktuell keine Trennung gefordert.

Wäre ich Spielhallenbetreiber, so würde ich schon einmal anfangen, die GSG auseinanderzurücken. So das tatsächlich jedes GSG einzeln steht. Die Abstände bekommt man ja bei einer konzessionierten Fläche von 144 qm und mehr auch ohne Trennwände mit dem 3 Meter Abstand hin.
Und damit könnte man dann Corrona- mässig argumentieren und punkten, wenn die Spielhallen wieder eröffnet werden dürfen. Dann passt es mit der Aussage des BA-Vorsitzenden.
Aktuell jedoch noch nicht.

Es sei denn, man betreibt in HH seine Konzession. Dort sieht es ja wohl anders aus.


Werde ich mal dem WiMi stecken. Die Auflage kann man sicherlich in einem Erlass einarbeiten.
Ist ja bald der 3. Mai oder Pfingsten, wie der Hr. Söder ja wohl eher als möglichen Wiedereröffnungstermin andeutet.

Grüße



Geschrieben von PeterSt am 17.04.2020 um 14:49:

  RE: 2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen

Da es aus Sicht des Infektionsschutzes völlig egal ist, ob es um einen Buchladen, ein Schuhgeschäft oder eine Spielhalle geht oder -- wenn die Problematik der Speisen und Getränke geklärt ist -- um eine Eisdiele oder eine Pizzeria, sollten vor allem zwei Parameter vorgegeben werden: Höchstanzahl von Personen pro 100 qm und Mindestabstand zwischen Personen, der einzuhalten ist.

Wenn diese beiden wesentlichen Werte für alle Betriebe einheitlich vorgegeben sind, sehe ich für Spielhallen eine schnelle Lösung. Da die Spieler sitzen, dürfte die Überwachung viel einfacher sein als in einem Buchladen.



Geschrieben von petergaukler am 17.04.2020 um 15:02:

  RE: 2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen

Zitat:
Original von PeterSt
Da es aus Sicht des Infektionsschutzes völlig egal ist, ob es um einen Buchladen, ein Schuhgeschäft oder eine Spielhalle geht oder -- wenn die Problematik der Speisen und Getränke geklärt ist -- um eine Eisdiele oder eine Pizzeria, sollten vor allem zwei Parameter vorgegeben werden: Höchstanzahl von Personen pro 100 qm und Mindestabstand zwischen Personen, der einzuhalten ist.

Wenn diese beiden wesentlichen Werte für alle Betriebe einheitlich vorgegeben sind, sehe ich für Spielhallen eine schnelle Lösung. Da die Spieler sitzen, dürfte die Überwachung viel einfacher sein als in einem Buchladen.



sorry,

das kenn ich anders , man bewegt sich ständig zwischen den adp und novo Geräten und sitzt

eher nicht
!
( bis 6.2021 gibt es ja noch den berühmten Unterschied )

pg.



Geschrieben von gmg am 17.04.2020 um 15:02:

  RE: 2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen

Zitat on aus HH § 4 HmbSpielhG
Geräte sind einzeln in einem Abstand von mindestens 1,5 Metern aufzustellen, getrennt durch eine Sichtblende in einer Tiefe von mindestens 0,80 Meter, gemessen von dem am weitesten in den Raum hineinreichenden Gerätebauteil in Höhe mindestens der Geräteoberkante..
Zitat off

Wie gesagt: Geht doch!
Und zwar recht einfach.
Kann man jederzeit mal eben vorbereiten, damit man startklar ist.
Direkt nach Inspektion und Freigabe der Aufstellung durch das Ordnungsamt.
Natürlich nur, wenn man will.

Grüße



Geschrieben von gmg am 17.04.2020 um 15:05:

  RE: 2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen

Zitat:
Original von petergaukler
Zitat:
Original von PeterSt
Da es aus Sicht des Infektionsschutzes völlig egal ist, ob es um einen Buchladen, ein Schuhgeschäft oder eine Spielhalle geht oder -- wenn die Problematik der Speisen und Getränke geklärt ist -- um eine Eisdiele oder eine Pizzeria, sollten vor allem zwei Parameter vorgegeben werden: Höchstanzahl von Personen pro 100 qm und Mindestabstand zwischen Personen, der einzuhalten ist.

Wenn diese beiden wesentlichen Werte für alle Betriebe einheitlich vorgegeben sind, sehe ich für Spielhallen eine schnelle Lösung. Da die Spieler sitzen, dürfte die Überwachung viel einfacher sein als in einem Buchladen.



sorry,

das kenn ich anders , man bewegt sich ständig zwischen den adp und novo Geräten und sitzt

eher nicht
!
( bis 6.2021 gibt es ja noch den berühmten Unterschied )

pg.


Du meinst V1 und V2?

Ich bekomme bei diesem benannten Unterschied immer noch eine Gänsehaut wg. dieser Gedankenlosigkeit. Habe ich auch mehrfach den verantwortlichen Entscheidern vorgetragen. Man hat mir auch zugestimmt.
Allerdings war da "das Kind bereits in den Brunnen gefallen."

Grüße



Geschrieben von petergaukler am 17.04.2020 um 17:53:

  RE: 2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen

Zitat:
Original von gmg
Zitat:
Original von petergaukler
Zitat:
Original von PeterSt
Da es aus Sicht des Infektionsschutzes völlig egal ist, ob es um einen Buchladen, ein Schuhgeschäft oder eine Spielhalle geht oder -- wenn die Problematik der Speisen und Getränke geklärt ist -- um eine Eisdiele oder eine Pizzeria, sollten vor allem zwei Parameter vorgegeben werden: Höchstanzahl von Personen pro 100 qm und Mindestabstand zwischen Personen, der einzuhalten ist.

Wenn diese beiden wesentlichen Werte für alle Betriebe einheitlich vorgegeben sind, sehe ich für Spielhallen eine schnelle Lösung. Da die Spieler sitzen, dürfte die Überwachung viel einfacher sein als in einem Buchladen.



sorry,

das kenn ich anders , man bewegt sich ständig zwischen den adp und novo Geräten und sitzt

eher nicht
!
( bis 6.2021 gibt es ja noch den berühmten Unterschied )

pg.


Du meinst V1 und V2?

Ich bekomme bei diesem benannten Unterschied immer noch eine Gänsehaut wg. dieser Gedankenlosigkeit. Habe ich auch mehrfach den verantwortlichen Entscheidern vorgetragen. Man hat mir auch zugestimmt.
Allerdings war da "das Kind bereits in den Brunnen gefallen."

Grüße



hallo gmg ,

genau v1 - v2 !


pg.



Geschrieben von gmg am 17.04.2020 um 23:11:

  RE: 2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen

Zitat:
Original von gmg
Moin

Mit einem gewissen Interesse habe ich die folgende Aussage des Vorsitzenden des BA, Breitkopf, gelesen:

Zitat on
Die Wahrung des Abstands zwischen den Menschen wird nach wie vor als das zentrale Instrument im Kampf gegen das Corona-Virus genannt. In Spielhallen mit gesetzlich verfügten, maximal 12 Geräten auf 150 Quadratmetern und den ohnehin geforderten Abständen zwischen den Geräten selbst ist dieser Abstand bei laufendem Betrieb problemlos zu wahren.
Zitat off

Fundstelle

Die Aussage an sich ist sicherlich zutreffend.

Wie sieht es jedoch mit der tatsächlichen Geräteaufstellung aus?
Trennwände gibt es hier in NRW zwischen den weltberühmten Zweiergruppen GSG.
Zwischen den einzelnen Geräten der Zweiergruppe wird jedoch aktuell keine Trennung gefordert.

Wäre ich Spielhallenbetreiber, so würde ich schon einmal anfangen, die GSG auseinanderzurücken. So das tatsächlich jedes GSG einzeln steht. Die Abstände bekommt man ja bei einer konzessionierten Fläche von 144 qm und mehr auch ohne Trennwände mit dem 3 Meter Abstand hin.
Und damit könnte man dann Corrona- mässig argumentieren und punkten, wenn die Spielhallen wieder eröffnet werden dürfen. Dann passt es mit der Aussage des BA-Vorsitzenden.
Aktuell jedoch noch nicht.

Es sei denn, man betreibt in HH seine Konzession. Dort sieht es ja wohl anders aus.


Werde ich mal dem WiMi stecken. Die Auflage kann man sicherlich in einem Erlass einarbeiten.
Ist ja bald der 3. Mai oder Pfingsten, wie der Hr. Söder ja wohl eher als möglichen Wiedereröffnungstermin andeutet.

Grüße


Hier kann man es sich in diesem Werbefilmchen des DAV ansehen.
Genau wie ich es gesagt habe:
Bei den 2-er Gruppen besteht ein erhebliches Corona-Defizit.

Corona Werbefilmchen DAV

Zusatz1:
Warum hat die Dame eigentlich keine Handschuhe bei der Desinfektion des Gerätes an?
Zusatz 2:
Beim Schwenk durch die Halle bei ca. 51 Sekunden:
Der Abstand zwischen den beiden bespielten Geräte (1 x Mann und 1 x Frau) mit Trennwand:
Das ist doch kein Meter Abstand.
Das ist ja noch nicht mal spielverordnungskonform
geschweige denn Corona-Konform.

Kein gutes Drehbuch!
Und sehr schlecht gemacht das Filmchen!!

Grüße



Geschrieben von Burgunder am 18.04.2020 um 07:16:

  RE: 2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen

Zitat:
Original von gmg


Zusatz1:
Warum hat die Dame eigentlich keine Handschuhe bei der Desinfektion des Gerätes an?
Zusatz 2:
Beim Schwenk durch die Halle bei ca. 51 Sekunden:
Der Abstand zwischen den beiden bespielten Geräte (1 x Mann und 1 x Frau) mit Trennwand:
Das ist doch kein Meter Abstand.


Grüße


Jetzt auch noch Virologe?
--------------------------------------------------

Einweghandschuhe: Kein Schutzschild
Aktuell gehört Dr. Marc Hanefeld, Facharzt für Allgemeinmedizin, Anästhesie und Intensivmedizin, auf Twitter zu den aktivsten Gegnern von Einmalhandschuhen. In einer Reihe von bissigen Tweets erklärt er die Nachteile, die die Gummifingerlinge mit sich bringen. So weist er etwa darauf hin, dass Einweghandschuhe keineswegs Viren abwehren: Medizinisches Personal nutze sie lediglich, um sich groben Verunreinigungen (wie Körperflüssigkeiten) zu schützen. Außerdem gebe Gummi bzw. Latex mehr Keime an die Umgebung ab, als es (gründlich gewaschene) Hände tun. Ganz zu schweigen von der Tatsache, dass jeder Mensch unter den Gummihandschuhen schwitzt und das heiß-feuchte Klima einen idealen Nährboden für Bakterien und Keime ergibt.

Quelle msn news

---------------------------------------------------------------------------
-----------------------------------------------
Der Abstand zwischen den Geräten lässt sich so nicht richtig bestimmen, da perspektivisch verzerrt.
Könnte passen oder knapp sein.....



Geschrieben von PeterSt am 18.04.2020 um 12:39:

  RE: 2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen

Nicht nur bei den Einmalhandschuhen, deren Gebrauch man gelernt habe sollte (wofür und wann sinnvoll, aber vor allem: Händedesinfektion vor dem Anlegen und nach dem Ablegen), scheint mir einiges durcheinander zu geraten:

§ 3 Abs. 2 SpielV legt einen Mindestabstand für Geräte von verschiedenen Zweiergruppen fest. Infektionsschutz bezieht sich aber nun mal auf den Abstand von Personen. Die anderthalb, besser zwei Meter oder was auch sonst sind für alle betroffenen Gewerbebetriebe einheitlich vorzugeben und dann einzuhalten. Ob sich nach bisherigen Erfahrungen in Spielhallen viel bewegt wird, interessiert nicht. Natürlich bedarf es im Interesse von uns allen Kontrollen, ob im Buchladen (ab Montag) wie auch hoffentlich bald in der Eisdiele und in der Spielhalle.

"V1" bis 6/2021 ist natürlich völliger Unsinn. Die letzte V1-Bauart-Nummer ist 4023 von PSMtec, gültig als Bauart bis Ende Februar 2017, so dass es ab März 2021 garantiert keine zulässig aufgestellten Nachbaugeräte mehr gibt. Die meisten Geräte von adp und Bally laufen sogar nur zwei Monate kürzer und viele Aufsteller haben die Corona-Schließwochen zum Umstieg auf die neuen, dann automatisch mit V2 versehenen, Spielpakete genutzt.

Wer Unverständnis über die V1-V2-Differenzierung äußert, hat keinen blassen Schimmer von dem Aufwand, der technisch hinter V2 steckt. Ich verweise einfach darauf, dass es zum für normale Registrierkassen gültigen Stichtag 1.1.2020 keine einzige erwerbbar gab (vgl. hier). Bei Geldspielgeräten hätte das den Total-Blackout bedeutet, der sicher einigen gefallen hätte:

Obwohl der EuGH in Bezug auf das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz einen auf Foristen dieses Forums zurückgehenden Verwaltungvollszug der BaFin mit seinem Urteil ein Ende bereitet hat, werden auch heute noch gerne erneute "Nebenkriegsschauplätze", von "V1" über das Infektionsschutzgesetz, eröffnet, frei nach dem Motto: Jeder Stein, der einem Automaten in den Weg gelegt wird, ist ein guter Stein ...

Dafür wurde der Diskussion, wie Glücksspiele kohärent zu einem Spielerschutz zu regeln wären, konsequent ausgewichen.



Geschrieben von Burgunder am 18.04.2020 um 15:15:

  RE: 2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen

Zitat:
Original von PeterSt
Nicht nur bei den Einmalhandschuhen, deren Gebrauch man gelernt habe sollte (wofür und wann sinnvoll, aber vor allem: Händedesinfektion vor dem Anlegen und nach dem Ablegen), scheint mir einiges durcheinander zu geraten:

§ 3 Abs. 2 SpielV legt einen Mindestabstand für Geräte von verschiedenen Zweiergruppen fest. Infektionsschutz bezieht sich aber nun mal auf den Abstand von Personen. Die anderthalb, besser zwei Meter oder was auch sonst sind für alle betroffenen Gewerbebetriebe einheitlich vorzugeben und dann einzuhalten. Ob sich nach bisherigen Erfahrungen in Spielhallen viel bewegt wird, interessiert nicht. Natürlich bedarf es im Interesse von uns allen Kontrollen, ob im Buchladen (ab Montag) wie auch hoffentlich bald in der Eisdiele und in der Spielhalle.

"V1" bis 6/2021 ist natürlich völliger Unsinn. Die letzte V1-Bauart-Nummer ist 4023 von PSMtec, gültig als Bauart bis Ende Februar 2017, so dass es ab März 2021 garantiert keine zulässig aufgestellten Nachbaugeräte mehr gibt. Die meisten Geräte von adp und Bally laufen sogar nur zwei Monate kürzer und viele Aufsteller haben die Corona-Schließwochen zum Umstieg auf die neuen, dann automatisch mit V2 versehenen, Spielpakete genutzt.

Wer Unverständnis über die V1-V2-Differenzierung äußert, hat keinen blassen Schimmer von dem Aufwand, der technisch hinter V2 steckt. Ich verweise einfach darauf, dass es zum für normale Registrierkassen gültigen Stichtag 1.1.2020 keine einzige erwerbbar gab (vgl. hier). Bei Geldspielgeräten hätte das den Total-Blackout bedeutet, der sicher einigen gefallen hätte:

Obwohl der EuGH in Bezug auf das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz einen auf Foristen dieses Forums zurückgehenden Verwaltungvollszug der BaFin mit seinem Urteil ein Ende bereitet hat, werden auch heute noch gerne erneute "Nebenkriegsschauplätze", von "V1" über das Infektionsschutzgesetz, eröffnet, frei nach dem Motto: Jeder Stein, der einem Automaten in den Weg gelegt wird, ist ein guter Stein ...

Dafür wurde der Diskussion, wie Glücksspiele kohärent zu einem Spielerschutz zu regeln wären, konsequent ausgewichen.


Ein Glück,dass man noch solche User wie dich im Forum begrüßen kann!

Volle Zustimmung !

Eines noch zu den Kassen, welche ja in den Spielhallen beim Verkauf von 20 oder 30 Getränken am Tag angeblich vorhanden sein sollen:

Rechtslage in Deutschland
Aktuell existiert in Deutschland keine gesetzliche Vorgabe, die Unternehmern die Verwendung eines elektronischen Kassensystems (Registrier- oder PC-Kassen) vorschreibt. Die Anschaffung eines solchen Aufzeichnungssystems, das Bargeldumsätze abrechnet und Belege ausgibt, ist nicht nötig. Der Gesetzgeber gestattet es Unternehmern auch, eine sogenannte „offene Ladenkasse“ zu führen. Wer sich für diese Art der Kassenführung entscheidet, muss jedoch zusätzlich folgende Aufzeichnungen machen, um den Anforderungen des Finanzamts gerecht zu werden:


Pläne für eine allgemeine Registrierkassenpflicht in Deutschland gibt es laut BMF-Pressemeldung bisher allerdings nicht. Eine Regelung wie in Österreich sei aus Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten unverhältnismäßig. Ausnahmen für Wochenmärkte, Gemeinde-, Vereinsfesten, Hofläden oder Straßenverkäufern seien nicht rechtssicher abgrenzbar und entsprechende Kontrollen auf Grund des Verwaltungsaufwands nur schwer umzusetzen.




_______________________
Wichtig:
Wer allerdings bis jetzt eine" Elektronische Kasse" hatte , muss die umstellen auf die neuen Bedingungen.
Wer bis jetzt keine "Elekktronische Kasse" hatte, weil er nur eine Spielhalle hat zum Beispiel, kann weiter mit der offenen Ladenkasse weiter arbeiten unter der Berücksichtigung der Aufschreibung der Umsätze.



Geschrieben von Lachschlag am 18.04.2020 um 18:08:

  RE: 2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen

Zitat:
Burgunder zu PeterSt
Ein Glück,dass man noch solche User wie dich im Forum begrüßen kann!


lol



Geschrieben von petergaukler am 18.04.2020 um 19:42:

  RE: 2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen

Ich würde doch eher 50-100 u. mehr Getränke sagen( verkauf pro Tag !!!!) oder ?

pg.



Geschrieben von gmg am 22.04.2020 um 13:27:

  RE: 2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen

Zitat:
Original von gmg
Zitat:
Original von gmg
Moin

Mit einem gewissen Interesse habe ich die folgende Aussage des Vorsitzenden des BA, Breitkopf, gelesen:

Zitat on
Die Wahrung des Abstands zwischen den Menschen wird nach wie vor als das zentrale Instrument im Kampf gegen das Corona-Virus genannt. In Spielhallen mit gesetzlich verfügten, maximal 12 Geräten auf 150 Quadratmetern und den ohnehin geforderten Abständen zwischen den Geräten selbst ist dieser Abstand bei laufendem Betrieb problemlos zu wahren.
Zitat off

Fundstelle

Die Aussage an sich ist sicherlich zutreffend.

Wie sieht es jedoch mit der tatsächlichen Geräteaufstellung aus?
Trennwände gibt es hier in NRW zwischen den weltberühmten Zweiergruppen GSG.
Zwischen den einzelnen Geräten der Zweiergruppe wird jedoch aktuell keine Trennung gefordert.

Wäre ich Spielhallenbetreiber, so würde ich schon einmal anfangen, die GSG auseinanderzurücken. So das tatsächlich jedes GSG einzeln steht. Die Abstände bekommt man ja bei einer konzessionierten Fläche von 144 qm und mehr auch ohne Trennwände mit dem 3 Meter Abstand hin.
Und damit könnte man dann Corrona- mässig argumentieren und punkten, wenn die Spielhallen wieder eröffnet werden dürfen. Dann passt es mit der Aussage des BA-Vorsitzenden.
Aktuell jedoch noch nicht.

Es sei denn, man betreibt in HH seine Konzession. Dort sieht es ja wohl anders aus.


Werde ich mal dem WiMi stecken. Die Auflage kann man sicherlich in einem Erlass einarbeiten.
Ist ja bald der 3. Mai oder Pfingsten, wie der Hr. Söder ja wohl eher als möglichen Wiedereröffnungstermin andeutet.

Grüße


Hier kann man es sich in diesem Werbefilmchen des DAV ansehen.
Genau wie ich es gesagt habe:
Bei den 2-er Gruppen besteht ein erhebliches Corona-Defizit.

Corona Werbefilmchen DAV

Zusatz1:
Warum hat die Dame eigentlich keine Handschuhe bei der Desinfektion des Gerätes an?
Zusatz 2:
Beim Schwenk durch die Halle bei ca. 51 Sekunden:
Der Abstand zwischen den beiden bespielten Geräte (1 x Mann und 1 x Frau) mit Trennwand:
Das ist doch kein Meter Abstand.
Das ist ja noch nicht mal spielverordnungskonform
geschweige denn Corona-Konform.

Kein gutes Drehbuch!
Und sehr schlecht gemacht das Filmchen!!

Grüße


Noch eine Anmerkung zu dem Filmchen:

Bei Sekunde 31:
Ist das etwa ein funktionierender Geldausgabeautomat neben dem Geldwechsler??

Grüße



Geschrieben von NUK-Harburg am 22.04.2020 um 14:01:

 

Scheint ein alter WGS 2000 Geldwechsler von gewete zu sein, in Verbindung mit einem kleinem älteren EC Terminal, allerdings scheint die EC Kartenabhebe - Funktion stillgelegt worden zu sein. Der Monitor ist ja auch dunkel.

Über der Kartenfunktion rechts oben steht „Nur für Personal“ , da könnten evtl. noch Aufsichtskonten , zwecks Ausgleich für Auffüllungen etc. , in Betrieb sein.

Gibt es den überhaupt noch Zahlungsdienstleister die Spielstätten versorgen ?



Geschrieben von Burgunder am 23.04.2020 um 05:42:

  RE: 2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen

Geht es ab Sek.1 vielleicht nur um einen gestellt möglichen Ablauf eines Kundenbesuches in einer Spielhalle und bei den Personen handelt es sich um Statisten und bei der Räumlichkeit um einen showroom?

Dazu braucht man keinen Steven Spielberg. großes Grinsen

Manche haben Sorgen......



Geschrieben von Rooobert am 24.04.2020 um 11:19:

 

Ab 3meter Abstand keine Trennwand nötig, darunter schon. Ist in dem seltsamen Filmchen auch eingehalten oder nicht ? Und selbstverständlich haben die Gäste eine Möglichkeit Geld abzuheben mit der EC Karte , wenn nicht in der Kneipe, dann 20 Meter weiter in der Volksbank großes Grinsen



Geschrieben von gmg am 28.04.2020 um 16:23:

  Einzelaufstellung der Geräte

Zitat:
Original von gmg
Moin

Mit einem gewissen Interesse habe ich die folgende Aussage des Vorsitzenden des BA, Breitkopf, gelesen:

Zitat on
Die Wahrung des Abstands zwischen den Menschen wird nach wie vor als das zentrale Instrument im Kampf gegen das Corona-Virus genannt. In Spielhallen mit gesetzlich verfügten, maximal 12 Geräten auf 150 Quadratmetern und den ohnehin geforderten Abständen zwischen den Geräten selbst ist dieser Abstand bei laufendem Betrieb problemlos zu wahren.
Zitat off

Fundstelle

Die Aussage an sich ist sicherlich zutreffend.

Wie sieht es jedoch mit der tatsächlichen Geräteaufstellung aus?
Trennwände gibt es hier in NRW zwischen den weltberühmten Zweiergruppen GSG.
Zwischen den einzelnen Geräten der Zweiergruppe wird jedoch aktuell keine Trennung gefordert.

Wäre ich Spielhallenbetreiber, so würde ich schon einmal anfangen, die GSG auseinanderzurücken. So das tatsächlich jedes GSG einzeln steht. Die Abstände bekommt man ja bei einer konzessionierten Fläche von 144 qm und mehr auch ohne Trennwände mit dem 3 Meter Abstand hin.
Und damit könnte man dann Corrona- mässig argumentieren und punkten, wenn die Spielhallen wieder eröffnet werden dürfen. Dann passt es mit der Aussage des BA-Vorsitzenden.
Aktuell jedoch noch nicht.

Es sei denn, man betreibt in HH seine Konzession. Dort sieht es ja wohl anders aus.


Werde ich mal dem WiMi stecken. Die Auflage kann man sicherlich in einem Erlass einarbeiten.
Ist ja bald der 3. Mai oder Pfingsten, wie der Hr. Söder ja wohl eher als möglichen Wiedereröffnungstermin andeutet.

Grüße


Na also, GEHT DOCH!

Wie man dem nachfolgenden Filmchen entnehmen kann, denkt die Deutsche Automatenwirtschaft auch über eine Einzelaufstellung der Geldspielgeräte nach.

Filmchen Einzelaufstellung

Grüße



Geschrieben von gmg am 28.04.2020 um 17:26:

  BA Empfehlung Einzelnutzung oder Trennwand

Moin

Der BA gibt folgende -auch nicht schlechten- Ratschläge für die zukünftige Aufstellung und / oder Nutzung der Zweiergruppen Geräte:


Grüße



Geschrieben von Burgunder am 30.04.2020 um 15:07:

  RE: BA Empfehlung Einzelnutzung oder Trennwand

Mein Beitrag weiter oben gehört eigentlich hierhin:

Das haben wir uns natürlich auch schon überlegt, lieber gmg.
Jede 12er Konzession hat die Möglichkeit, die Geräte so zu stellen , dass die vorgeschriebenen Abstände eingehalten werden können.

Das ist überhaupt kein Problem.

Die Aufsicht ist rundum durch Spuckschutz abgeschirmt, die Geldwechsler werden nur durch
Gäste bedient und alle Geräte werden nach Benutzung gesäubert.

Eine Desinfectstation steht zur Verfügung.

zusätzlich jetzt noch die neue Information als pdf



Geschrieben von gmg am 01.05.2020 um 08:40:

 

KLARO!

Hier kann man sich die Bemühungen in Sachen Trennwänden in den Spielcasinos in LAS VEGAS ansehen.
Anderer Ort, jedoch identisches Problem.

Grüße


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH