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Geschrieben von Puz_zle am 17.03.2020 um 06:01:

Achtung Leitlinien zum Kampf gegen die Corona-Epidemie

Moin Moin ,

Bundesländer und Bundesregierung haben sich gestern auf die > „Leitlinien zum Kampf gegen die Corona-Epidemie“ verständigt und werden wohl zeitnah durch Erlasse der Länder und weitere Allgemeinverfügungen der örtlichen Gesundheitsämter für verbindlich erklärt.
Damit wird hoffentlich der derzeitige föderale „Flickteppich“ an unterschiedlichen Regelungen bundesweit vereinheitlicht.

Ergänzende Infoseite der Bundesregierung >



Geschrieben von domar am 17.03.2020 um 06:38:

  RE: Leitlinien zum Kampf gegen die Corona-Epidemie

Zitat:
Original von Puz_zle
Moin Moin ,
...

Damit wird hoffentlich der derzeitige föderale „Flickteppich“ an unterschiedlichen Regelungen bundesweit vereinheitlicht.

Ergänzende Infoseite der Bundesregierung >




Ich hoffe doch sehr, dass der Föderalismus in seiner Gesamtheit erhalten bleibt. Demokratie und damit auch Föderalismus kostet immer Zeit und Geld, dort ist allerdings im Gegensatz zum Zentralsimus ein größeres Spektrum an Gesellschaftsspiegel erkennbar.

In der anliegenden Sache ist es notwendig, klar.



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 17.03.2020 um 10:28:

  Leitlinien zum Kampf gegen die Corona-Epedemie

Moin,
bei unserem Gewerbeamt steht das Telefon nicht still, weil jeder wissen will, ob er jetzt geöffnet haben darf oder nicht....
und in manchen Fällen ist die Ausarbeitung ja tatsächlich etwas dünn... was ist ein Dienstleister? Darf das Restaurant nach 18.00 Uhr noch Speisen liefern oder abholen lassen? was ist mit Thaimassagen? was ist mit den Eiscafés? worunter fällt die Änderungsschneiderei?.....
wer beantwortet bei euch diese Anfragen der Gewerbetreibenden???



Geschrieben von Jannes am 17.03.2020 um 15:24:

 

... und wieso muss der Angelsportladen schließen und der riesige Baumarkt nebenan darf weiterhin sein komplettes Sortiment andienen und darunter ist auch Zubehör zum Angeln?



Geschrieben von Isabell Ehms am 17.03.2020 um 17:15:

  RE: Leitlinien zum Kampf gegen die Corona-Epidemie

Hallo zusammen,
wer kontrolliert bei euch die Durchsetzung der Schließung der Geschäfte?
Polizei?
Landkreis (Ordnungsamt, Gesundheitsamt)?
Kommune?

Grüße aus Celle



Geschrieben von Marcel Fromm am 17.03.2020 um 21:35:

 

Laut der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Länderchefs dürfen u.a. Gartenbaumärkte weiterhin öffnen.

Wie sieht es denn mit dem Blumeneinzelhandel aus. Da kommen bei mir vermehrt Anfragen auf den Tisch.



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 18.03.2020 um 14:03:

  Leitlinien zum Kampf gegen die Corona-Epedemie

hallo,
also bei uns sind die Kollegen des Vollzugsdienstes mit einigen anderen Personen heute morgen durch die Innenstadt gegangen und haben die Geschäfte geschlossen... dabei gab es sehr viel Diskussionen, da plötzlich jeder meinte, er dürfe geöffnet haben (die Lotto-Toto-Annahmestelle verkauft vordergründig Zeitungen und Zeitschriften; der Optiker ist Handwerker; die Eisdiele hat eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz, die Süße Ecke ist ein wichtiges Lebensmitteleinzelhandelsgeschäft etc. ....) es war also vor Ort sehr mühsam... und die Vereinbarung lässt ja tatsächlich einige Fragen offen.... was ist ein Handwerker im Sinne der Vereinbarung; was ein Dienstleister ….



Geschrieben von LKGF am 18.03.2020 um 14:53:

 

Huhu,

nach Absprache mit unserer Handwerkskammer sind handwerkliche Tätigkeiten all jene, die in Anlage A und B der Handwerksordnung gefasst sind. Also alle zulassungspflichtigen und zulassungsfreien Handwerke.

Wie geht ihr im Außendienst um? Mündliche Aufforderung zur Schließung, Versiegelung...?

Wie geht ihr mit Tedi, Fahrschulen oder Blumenhändler um?



Geschrieben von PGB am 18.03.2020 um 14:54:

  RE: Leitlinien zum Kampf gegen die Corona-Epedemie

Zitat:
Original von Stadtverwaltung Frankenthal
hallo,
also bei uns sind die Kollegen des Vollzugsdienstes mit einigen anderen Personen heute morgen durch die Innenstadt gegangen und haben die Geschäfte geschlossen... dabei gab es sehr viel Diskussionen, da plötzlich jeder meinte, er dürfe geöffnet haben (die Lotto-Toto-Annahmestelle verkauft vordergründig Zeitungen und Zeitschriften; der Optiker ist Handwerker; die Eisdiele hat eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz, die Süße Ecke ist ein wichtiges Lebensmitteleinzelhandelsgeschäft etc. ....) es war also vor Ort sehr mühsam... und die Vereinbarung lässt ja tatsächlich einige Fragen offen.... was ist ein Handwerker im Sinne der Vereinbarung; was ein Dienstleister ….


Sowas ähnliches versucht unser Außendienst jetzt auch zu realisieren..
Die wollen die Gastronomen auf den aktualisierten Erlass v. 17.03.20 aufmerksam machen und bitten demnach die Geschäfte von alleine zu schließen. Falls der Betreiber das nicht einsehen sollte haben wir uns gedacht mit einer Androhung einer Anhörung vor Gewerbeuntersagung vorzugehen.

Können wir überhaupt auf diese Art und Weise vorgehen?!



Geschrieben von LKGF am 18.03.2020 um 14:59:

 

Eine Gewerbeuntersagung setzt die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden voraus!

Die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit ist dann anzunehmen, wenn der Gewerbetreibende für die Zukunft nicht die Gewähr dafür bietet, seinen Betrieb künftig ordnungsgemäß zu führen. Folglich ist eine Zukunftsprognose anzustellen.

Das ist nach meinem Dafürhalten kurzfristig nicht möglich. Regelmäßig sind Gewerbeuntersagungen auszusprechen, wenn z.B. hohe Steuerrückstände vorliegen oder eine mangelnde Leistungsfähigkeit vorliegt.



Geschrieben von PGB am 18.03.2020 um 15:20:

 

Zitat:
Original von LKGF
Eine Gewerbeuntersagung setzt die Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden voraus!

Die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit ist dann anzunehmen, wenn der Gewerbetreibende für die Zukunft nicht die Gewähr dafür bietet, seinen Betrieb künftig ordnungsgemäß zu führen. Folglich ist eine Zukunftsprognose anzustellen.

Das ist nach meinem Dafürhalten kurzfristig nicht möglich. Regelmäßig sind Gewerbeuntersagungen auszusprechen, wenn z.B. hohe Steuerrückstände vorliegen oder eine mangelnde Leistungsfähigkeit vorliegt.


Reicht in diesem Fall nicht eine Prognose aus, dass wenn man davon ausgeht, dass der Betreiber in Zukunft den hygienischen Vorgaben der Ordnungsbehörde nicht nachgeht?

Gibt es evtl. eine andere Möglichkeit die Betreiber dazu zu bringen?
Wir sind eine kreisangehörige Stadt... eine Allgemeinverfügung wurde bei uns nicht gemacht...



Geschrieben von LKGF am 18.03.2020 um 15:24:

 

Meines Erachtens in einem solchen Fall schwer zu rechtfertigen. Gerade weil eine Prognose über einen "längeren" Zeitraum angestellt werden sollte.

Sicherlich hat bei Euch aber der Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen?!

Diese gilt nun umzusetzen. Ihr solltet in Absprache mit Eurem Kreis handeln und Unterstützung beim Vollzug anbieten.

Die Generalnorm des Polizei- und Ordnungsgesetzes sollte auf jeden Fall greifen, sodass ihr mittels einer mündlichen Anordnung auf jeden Fall schließen könnt.

Eine konkrete Gefahr liegt nach meinem Erachten auf jeden Fall vor!



Geschrieben von domar am 18.03.2020 um 19:35:

 

Zu später Stunde mal was vom Landkreis Gießen mit 18 Kommunen. Bei mir steht das Telefon auch nicht still. Folgende Fragen aus den Kommunen erreichen mich:
Was ist mit
Massagestudios,
Tattoo-Studios, Solarium etc.
Eisdielen
Verkaufsstellen mit Sitzgelegenheit wie zum Beispiel Bäckerstuben
Angelshop mit Verkauf von Futter (20%)
Verkauf von abgepackten Lebensmittel wie zum Beispiel bei Tedi (5 %).

Ich habe zunächst gesagt, dass Eisdielen, Bäckershop etc. nur über die Ladentheke und bis 18 Uhr möglich ist. Kein Verzehr an Ort und Stelle. Denn dort werden keine Speisen zubereitet (das sind sie schon bereits, nicht wie im Restaurant). Hier ist im Übrigen oftmals ein sozialer Hotspot älterer Menschen. Das muss man nicht unterstützen und wäre wohl dann auch die "enge Auslegung".

Über falsch oder richtig würde ich hier nicht reden wollen. Eher gut oder schlecht. Oder anders formuliert: Es gibt wie so oft kein schwarz oder weiß. Dennoch müssen Entscheidungen her...



Geschrieben von jascha am 19.03.2020 um 06:28:

  Gewerbeuntersagung Corona

Guten Morgen aus LU,

Gewerbeuntersagungen sind zZ nicht Zielführend, hier sind im Moment Sofortmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz angesagt Kontrollaufgaben bei den Ordnungsämtern, Ahndung nach § 73 des Gesetzes im OWi Falle die Stadt/Kreisverwaltung, im Falle einer Straftat nach § 74 die Polizei

Ungerechtigkeiten was Öffnungs-/Schließungsanordnungen angeht, wird es in dieser neuartigen Situation immer geben, die haben wir ja auch schon in Normalzeiten, siehe Einzelhandelsöffnungszeiten und z.B. REWE to go in Aral Tankstellen am WE oder Nachts. Ich denke, wir hier sind alle zu "klein" und zu schlecht bezahlt, uns darüber den Kopf zu zerbrechen. Ich gehe da nach dem Motto aus der Bundeswehrzeit "melden macht frei" und gebe meine Bedenken an meine Vorgesetzten weiter, die mit der Politik täglich zusammensitzen. Gleiches mache ich im übrigen, wenn Gewerbebetriebe anrufen, die ich nicht einordnen kann, ob sie geschlossen sein müssen oder offen haben dürfen, einfach an den nächsten Vorgesetzten verweisen.

Gruß aus LU



Geschrieben von Wittgensteiner am 19.03.2020 um 07:15:

  RE: Gewerbeuntersagung Corona

Guten Morgen,

@domar,

auch bei uns hat die Geschäftsführung (anssäsig in Dortmund) t.... die Ansicht, dass eine Öffnung gerechtfertigt ist weil man "Lebensmittel" (verschiedene Süßigkeiten) im Kassenbereich anbietet.

Hierzu die Aussage vom "Städte- und Gemeindebund NRW":

Geschäfte,die ein Mischsortiment an Lebensmitteln, Drogerieartikeln und Non-Food-Artikeln (Dekorationsartikel oder Kleidung) anbieten, fallen nicht unter die in Ziffer 5 Satz 1 aufgezählten Einzelehandelsbetriebe (Erlass vom 17.3.2020 für NRW). Auch hier ist der Schwerpunkt des Sortiments entscheidend, der in der Regel auf den Non-Food-Artikeln liegt.

Bleibt alle gesund...........

Gruß aus Wittgenstein



Geschrieben von Delius am 19.03.2020 um 08:12:

 

Hallo aus Helmstedt

Zumindest für Niedersachsen bin ich der Ansicht, da die in Frage kommenden Erlasse auf dem Infektionsschutzgesetz basieren, das die zuständige Behörde das jeweilige Gesundheitsamt ist.

Die kommunalen Gewerbeämter und Gaststättenbehörden sind daher m.E. nach außen vor.

Mit Grüßen aus Helmstedt



Geschrieben von Engelchen am 19.03.2020 um 09:31:

 

Guten Morgen,

bei uns im Landkreis haben wir die Vereinbarung getroffen, dass wir als Gewerbe-/Ordnungsbehörde unser Gesundheitsamt unterstützen und erster Ansprechpartner für die Gewerbetreibenden sind - obwohl die RGL natürlich das Infektionsschutzgesetz ist.

Die Außendienste/Kontrollen werden aktuell durch die Polizei und die jeweiligen Kommunen vor Ort vorgenommen (Amtshilfe).

"Problematisch" sind bei uns aktuell auch Läden wie Mac Geiz, Tedi & Co. Da werden dann Schreiben vorgelegt, wonach 50% Drogerie-Artikel, 15% Lebensmittel, 10 % Tierbedarf und 10% Gartenbedarf im Sortiment vorgehalten werden und die Kollegen im Außendienst wissen dann auch nicht weiter Weißnicht

Ein Blumenhändler (Schnitt- und Topfblumen, Verkaufsstelle innerhalb eines Lebensmittelmarktes) hatte einen Zettel ausgelegt, wonach er als Mitglied der Gartenbau-BG ein Gartenbauunternehmen sei und daher öffnen dürfe ... Kreativ ist er ja ...



Geschrieben von Delius am 19.03.2020 um 09:35:

 

Hallo aus Helmstedt

Aber Achtung: Verstöße gegen Maßnahmen nach IfSG sind Straftaten!

Mit Grüßen aus Helmstedt



Geschrieben von BlankT am 19.03.2020 um 10:56:

  Sonntagsöffnung

Moin,
hat schon jemand Sonntagsöffnungen von Lebensmittelbetrieben aufgrund dringendem öffentlichen Interesse genehmigt?



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 19.03.2020 um 13:20:

  Leitlinien zum Kampf gegen die Coriona-Epidemie

@ Kollege Blank: in Rheinlad-Pfalz hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion dies zentral erledigt per Allgemeinverfügung....
diese Arbeit müssen wir uns also nicht machen... ich persönlich stehe dieser ohnehin kritisch gegenüber


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