Geschrieben von gmg am 16.03.2020 um 08:17:
2020-03-16 NRW Spielhallen dürfen nicht öffnen
Beigefügt übersende ich den Erlass des MAGS NRW vom 15. 03. 2020 z. K.
Erlass zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen ab dem 16.03.2020 und 17.03.2020
Zitat on
Folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen:
Alle Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos und Museen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von Eigentumsverhältnissen ab dem 16. 03. 2020
Alle Fitness-Studios, Schwimmbäder und sogenannte „Spaßbäder“, Saunen ab dem 16.03.2020
Alle Angebote in Volkshochschulen, in Musikschulen, in sonstigen öffentlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen ab dem 17.03.2020
Zusammenkünfte in Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen ab dem 17.03.2020
Zusammenkünfte in
Spielhallen, Spielbanken und Wettbüros ab dem 16.03.2020
Gleiches gilt für Prostitutionsbetriebe ab dem 16.03.2020.
Grüße
Geschrieben von BE-DE am 16.03.2020 um 13:02:
von der D...
mal schauen, wann die Niedersachsen nachziehen. Ich frage mich nur, wie das kontrolliert werden kann. Speziell Wettbüros und Prostitutionsbetriebe.