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Geschrieben von siddhartha am 26.02.2020 um 10:53:

  Gewerbeummeldung bei Umzug in anderes Bundesland

Liebe Community,

ich habe ein kleines Gewerbe im Bereich Online Marketing angemeldet. Die Betriebsstätte ist bei meinen Eltern, mein Kinderzimmer, wo ich selbst auch gemeldet bin. Jetzt ziehe ich jedoch um (von Sachsen nach NRW) und bin mir nicht sicher, ob sich mit meinem Umzug auch die Betriebsstätte des Gewerbes ändern muss. Das Zimmer bei meinen Eltern bleibt bestehen, ich kann dort weiterhin Post empfangen und auch in den Impressen der Webseiten ist diese Adresse angegeben.

Aktiv arbeite ich an dem Gewerbe nicht mehr, jedoch kommen monatlich passiv noch ein paar Euro zustande. Da die Webseiten hier (im Kinderzimmer) entstanden sind und jetzt quasi von überall weiterlaufen, unabhängig meines Wohnortes, frage ich mich, ob die Betriebsstätte hier bestehen bleiben kann und es reicht, wenn ich dem Gewerbeamt meine neue Meldeadresse mitteile.

Dankeschön und liebe Grüße,
Valentin


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