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Geschrieben von vollmer_c am 25.02.2020 um 09:00:

  Sperrzeitverkürzung Polterabend

Hallo in die Runde,

habe einen Antrag auf Verkürzung der Sperrzeit für einen Polterabend bekommen.
Normalerweise finden diese auf Privatgrundstücken statt und wir sehen von einer Sperrzeitverkürzung ab.
Dieser Polterabend soll aber auf einem öffentlich zugänglichen Vereinsgelände stattfinden und ich bin mir unsicher, ob eine Sperrzeitverkürzung benötigt wird.
Eine Veranstaltungsanzeige nach § 42 (1) OBG wurde bei der Gemeinde eingereicht. Erwartetes Besucheraufkommen sind ca. 80 Personen, da zu einem Polterabend nicht eingeladen wird, ist unklar wie viele Personen tatsächlich kommen und die Veranstaltung könnte größer werden.

Jetzt die grundlegenden Fragen: Wie geht ihr mit sowas um? Sperrzeitverkürzung ja oder nein? Und ist die Veranstaltungsanzeige nach § 42 (1) OBG überhaupt notwenig?


Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Liebe Grüße aus Thüringen smile



Geschrieben von Angestellte am 25.02.2020 um 14:10:

  RE: Sperrzeitverkürzung Polterabend

Ist das keine Privatveranstaltung, wird öffentlich jedermann eingeladen?
Ich würde hier keinen Zusammenhang zum Gaststättenrecht sehen - eine Sperrzeitverkürzung würde somit entfallen. Ich würde hier eher auf das Polizeirecht (Thema Nachtruhe) abzielen, das wiederum gilt, meiner Meinung nach, für alle - unabhängig auf welchem Grundstück die "Veranstaltung" stattfindet.
Bei uns wäre dieser PA z. B. nicht im veranstaltungsrechtlichen Sinne anzeigepflichtig, da sicher nur ein bestimmter (privater) Personenkreis eingeladen wird und es somit keine Veranstaltung mit öffentlichen Charakter ist.



Geschrieben von Roland Kissau am 27.02.2020 um 12:58:

  RE: Sperrzeitverkürzung Polterabend

Moin aus Hückeswagen,

gaststättenrechtlich sehe ich hier auch keinen Handlungsbedarf.
Die Gäste brauchen für ihre Hopfensmoothies usw. doch bestimmt nichts zahlen, oder?
Wir würden denen, je nach Umfang und Lage, eine Ausnahmegenehmigung nach LImSchG erteilen, ansonsten empfehlen, die Nachbarn mit einzuladen oder zumindest zu informieren und fertig .

Einen schönen restlichen SchlaDo wünscht
Roland Kissau


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