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Geschrieben von marxh am 06.02.2020 um 09:59:

  Fachkundige Person

Moin Moin

mir fehlt zu Zeit der Schlüssel zum Erfolg. Weißnicht

wir haben eine GmbH mit einer Bewachererlaubnis, jetzt hat der Fachkundige das Handtuch geschmissen.

In der Auflage haben wir mit aufgenommen , daß sich Binnen drei Tage der Betrieb bei uns melden muss.

Das hat er natürlich nicht.

In welchen § des 34 a kann ich jetzt ersehen, wie ich nun weiter verfahren muss.

Danke



Geschrieben von C.Stapler am 07.02.2020 um 08:52:

 

Hallo,

fang doch erstmal mit einer OWi wegen des Auflagenverstoßes an (§ 144 Abs. 2 Nr. 3 GewO).

Gleichzeitig forderst Du die GmbH auf, dir den neuen Betriebsleiter zu nennen. Wird kein neuer Betriebsleiter, der im Besitz der erforderlichen Sachkunde ist, benannt, erfolgt der Widerruf der Erlaubnis nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz.

Nach § 34 a Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GewO ist die Erlaubnis zu versagen, wenn keine mit der Leitung des Betriebes beauftragte Person einen Sachkundenachweis hat. Diese nachträgliche eingetretene Tatsache wäre ja dann der Fall und die Grundlage zum Widerruf der Erlaubnis.

Grüße aus dem Vogelsberg



Geschrieben von marxh am 07.02.2020 um 09:12:

  Fachkundige Person

Moin Moin

herzlichen Dank.

Jetzt bin ich wieder voll im Bilde.

Danke Danke


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