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--- IKM-Schreiber - sozial unwertige Tätigkeit? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=17465)


Geschrieben von S. Voß am 27.01.2020 um 16:35:

  IKM-Schreiber - sozial unwertige Tätigkeit?

Hallo aus Bad Fallingbostel,

ich führe ein GU-Verfahren gegen eine Dame, die als gewerbliche Tätigkeit "IKM- Schreiber" angemeldet hat.
Dank Wikipedia weiß ich nun, was das ist. Da heißt es nämlich:

"Als IKM-Schreiber (IKM steht dabei für Internet-Kontaktmarkt) wird jemand bezeichnet, der in Singlebörsen im Internet in die Rolle von virtuellen Identitäten schlüpft. Sein Tätigkeitsspektrum kann über das Erstellen von erfundenen Profilen bis zum Agieren für eine Vielzahl von Scheinidentitäten reichen. Zweck seiner Tätigkeit ist das Wecken bzw. Aufrechterhalten des Interesses von neugierigen Teilnehmern und Bestandskunden, je nach Portal der Generierung von kostenpflichtigem Mailverkehr oder Motivierung, Premiumdienste in Anspruch zu nehmen bzw. zu verlängern, oft aber auch das Unterbreiten von unlauteren oder betrügerischen Angeboten."

Für mich ist das Betrug und ich würde es als sozial unwertig einordnen - also kein Gewerbe.

Wie sehen Sie das und hat vielleicht jemand bereits Erfahrungen mit derartiger Berufsgruppe gemacht?

Viele Grüße
Sabine Voß



Geschrieben von VeSa am 04.03.2020 um 13:31:

 

Moin

Die Frage ist zwar schon ein paar Tage her, aber ich schreibe dennoch nochmal etwas dazu, da sich bisher kein anderer geäußert hat.

Nach meinem Kenntnisstand steht in den meisten AGB der gängigen Partnervermittlungen ausdrücklich drin, dass es diese "Fake-Profile" gibt und man erklärt sich quasi damit einverstanden. Aus dem Grund sehe ich nichts sozial Unwertes darin. Dass er ver*** ist, ist klar. Aber auf Grund dessen dass es in den AGB steht quasi legal. Deshalb sehe ich in der gewerblichen Tätigkeit als solche kein Problem.

Was ist der Grund für das Gewerbeuntersagungsverfahren?
Wenn Sie die Tätigkeit als nicht gewerblich einstufen, dann wäre ein GU-Verfahren ohnehin nicht das richtige.

Viele Grüße
VeSa



Geschrieben von S. Voß am 05.03.2020 um 08:42:

 

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Grund für das GU-Verfahren sind Steuerschulden. Dass in den AGBs von Single-Börsen steht, dass es Fake-Profile gibt, hätte ich nicht gedacht. Das Leben ist seltsam.

Ich werde das Verfahren ganz normal fortsetzen.

Viele Grüße
Sabine Voß


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