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Geschrieben von Neptun am 22.01.2020 um 15:30:

  Schankerlaubnis in konzessionierten Räumen

Hallo zusammen,

bei uns stellt sich gerade eine grundsätzliche Frage:
Ist es möglich, einen gaststättenrechtlich konzessionierten Betrieb bei diversen Veranstaltungen Dritten eine gaststättenrechtliche Gestattung zu erteilen?

Viele Grüße
Dagmar Schaupp



Geschrieben von Runge am 22.01.2020 um 16:27:

 

Hallo aus Bad Fallingbostel,

wir haben das BGastG zwar schon länger nicht mehr, theoretisch vorstellen könnte ich mir das aber.
Der eigentliche Gastwirt könnte den Raum z.B. an eine Hochzeitsgesellschaft vermieten, die dort zwar feiert, Speisen und Getränke aber selber mitbringt und die Bewirtung auch mit eigenem Personal durchführt.

Klingt zwar irgendwie weltfremd, aber man müsste sicher genau erfragen, wie das dann ablaufen soll.

Regina Runge



Geschrieben von J. Simon am 31.01.2020 um 10:54:

 

Hallo,

es ist dem GastG Bund nicht zu entnehmen, dass diese Variante nicht gehen soll, und zwar nicht nur vorübergehend sondern auch für längere Zeiträume.

Ih bejahe daher Ihre Frage, auch wenn, wie Kollegin Runge es schrieb , wohl eher nicht so oft vorkommen mag.
Wir haben z.B. hier in einer kreisnagehörigen Gemeinde auf deren Veranstaltungshalle mindestens zwei Erlaubnisse gehabt, als das GastG Bund in Hessen noch galt.
Die Inhaber haben die Halle regelmäßig mehrfach im Jahr genutzt und das mit einer Erlaubnis nach § 2 abgedeckt und nicht nur mit Gestattungen nach § 12.

Bei einem Veranstalter handelte es sich um regelmäßige Diso-Veranstaltungen, die für sich jeweils auch keinen besonderen Anlass dargestellt haben.

VG J. Simon


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