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--- Wettboni von Buchmachern statthaft ?? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=1743)


Geschrieben von vollblutsport am 22.03.2007 um 19:50:

Lampe Wettboni von Buchmachern statthaft ??

Hallo ich bin über eine Beratungsstelle für Spielsucht auf dieses Forum aufmerksam geworden.

Seit geraumer Zeit setzte ich mich intensiver journalistisch mit dem Galopprennsport auseinander.

Mir stellt sich die Frage, ob die allg. Geschäftsbedingungen wie Sie die meisten Buchmacher verwenden, denn auch statthaft sind.

Die Frage istob die Gewährung von Boni im Wettgeschäft nicht gegen die guten Sitten, Zugabeverordnung oder oder verstößt?

Zitat AGB: „17a. Bonusaktionen
Bei diesen Bonusaktionen wird innerhalb eines festgelegten Zeitraumes (Bonuszeitraum) ein Bonus zweckgebunden zum Wett- und Spieleinsatz bei XXX gewährt. Auszahlungen innerhalb des Bonuszeitraumes werden von der Einzahlung rechnerisch zum Abzug gebracht. Der Bonus muss bei "Verdopplung der Einzahlung" und bei einem "20% Bonus" mindestens dreimal, bei einer "Verdreifachung der Einzahlung" oder bei einer "Verdopplung" und eines Bonus von mindestens 100 Euro mindestens fünfmal vollständig in Wetten eingesetzt werden, bevor er ausgezahlt werden kann. Langzeitwetten bleiben bei der Berechnung außer Ansatz. Der maximale Bonus, den XXX bei diesen Aktionen einräumt, beträgt € 5.000,--. Die erweiterten Bedingungen für die Gewährung des jeweiligen Bonus entnehmen Sie bitte der jeweiligen Bonusaktion. Bei wiederholten kurzfristigen Ein- und Auszahlungen behalten wir uns das Recht vor, den Bonus auch nachträglich zu kürzen. Ein Rechtsanspruch auf diesen Bonus kann nicht geltend gemacht werden.“



Bei der Gewährung des Bonus handelt es sich m.E. um ein nicht statthaftes Koppelgeschäft, denn der Kunde muss um den Boni zu erlangen, den gewährten Boni mehrfach „verwetten“.

Mich würde die Stellungnahme zu dem Thema interessieren.
Danke


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