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Geschrieben von andre am 12.01.2020 um 09:28:

  Gründung einer GmbH & Co. KG

Hallo an alle,

ich habe hier einige Beiträge durchgeschaut, habe aber trotzdem ein Paar fragen:

Ich möchte eine Verwaltungs GmbH gründen und eine Gmbh & Co. KG.

In Satzung von meiner GmbH, habe ich mehrere Zwecke (Hausmeisterservice, Gebäudereinigung, Vermittlung von Immobilien, Renovierung & Sanierung von Immobilien) angegeben, die ich nicht sofort machen will (aber in der Zukunft), da ich noch keine Erlaubnis für §34c habe. Da sagte mir ein Mitarbeiter im Rathaus(Gewerbeanmeldung), ich bräuchte dafür ein Maler Meister und Erlaubnis nach $34c für Immobilienmakler. Dies ist auch richtig.

Ich starte aber erst mit Hausmeisterservice, Gebäudereinigung und möchte noch Immobilien auf die GmbH & Co. KG kaufen, aber wie schon gesagt, habe ich in der Beurkundung mehrere Zwecke mitreingenommen, damit ich keinen Nachtrag in der Zukunft machen muss. (das wird wohl mein Fehler gewesen sein)

1. Ist die Aussage richtig, dass ich das Gewerbe so nicht anmelden kann, auch wenn in die Gewerbeanmeldung nur Hausmeisterservice und Gebäudereinigung angebe? und die genehmigungspflichtigen Sachen erst in Zukunft mache wenn ich alle Voraussetzungen erfüllt habe und eine Gewerbeerweiterung-/Ummeldung vornehme?

2. Ich blicke nicht durch, ob die Verwaltungs GmbH oder die Gmbh & Co. KG bei Gewerbeamt angemeldet werden muss? Da die Verwaltungs GmbH nichts macht und alle Geschäfte über die KG laufen. Bei meinem Steuerberater haben andere Mandate nur die KG angemeldet, hier im Forum wird die Verwaltungs Gmbh empfohlen zum anmelden empfohlen, Im Rathaus sagt der Mitarbeiter ich müsste beides anmelden. Was ist richtig und auf worauf kann ich mich berufen, wenn es zu einer Diskussion im Rathaus/Gewerbeamt kommen soll?



Geschrieben von Thomas Mischner am 13.01.2020 um 09:07:

 

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