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Geschrieben von Lachschlag am 20.12.2019 um 20:58:

  Punkte-Geldspielgerät V1(Missing Link)

Ich habe mal an einem Punkte-Geldspielgeräte gespielt, das eine sehr interessante Eigenschaft hatte: Bei Umwandlung der Punkte in Geld fand kein Spielbetrieb mehr statt.

Ist es nicht irgendwie komisch, dass dieses Geldspielgerät aus heutiger Sicht nie existiert hat?



Geschrieben von Rooobert am 23.12.2019 um 15:24:

 

ist es irgendwie komiscch dass du einen Dachschaden hasst



Geschrieben von gmg am 23.12.2019 um 15:31:

  RE: Punkte-Geldspielgerät V1(Missing Link)

Zitat:
Original von Lachschlag
Ich habe mal an einem Punkte-Geldspielgeräte gespielt, das eine sehr interessante Eigenschaft hatte: Bei Umwandlung der Punkte in Geld fand kein Spielbetrieb mehr statt.


Die Umwandlung von Punkten in Geld ist /war doch das Spiel lt. Spielverordnung (auch PTB-Spiel genannt).
Nur bei dem Vorgang / Geschäftsvorfall wird gespielt!
Das hatte doch der gute Mario H. in dem TV-Beitrag schon bestätigt...
Versteht natürlich kein Spieler.
Aber die Gerätehersteller.
Und die PTB.
Und dann wird diese Bauart zugelassen.

Grüße



Geschrieben von Lachschlag am 23.12.2019 um 15:58:

  RE: Punkte-Geldspielgerät V1(Missing Link)

Zitat:
Original von gmg
Die Umwandlung von Punkten in Geld ist /war doch das Spiel lt. Spielverordnung (auch PTB-Spiel genannt).
Nur bei dem Vorgang / Geschäftsvorfall wird gespielt!
Das hatte doch der gute Mario H. in dem TV-Beitrag schon bestätigt...
Versteht natürlich kein Spieler.
Aber die Gerätehersteller.
Und die PTB.
Und dann wird diese Bauart zugelassen.

Grüße


Nur bezieht sich meine Frage nicht auf die Punkte-Geldspielgeräte nach der neuen SpielV!



Geschrieben von PeterSt am 23.12.2019 um 16:50:

  RE: Punkte-Geldspielgerät V1(Missing Link)

Hallo gmg,

es gibt kein "PTB-Spiel", auch wenn "Mario H" so etwas verbreitet.

Es gibt einen Vorgang des Spielens, für den man Geld zahlt und aufgrund von dessen Verlauf man manchmal Geld ausgezahlt bekommt. Das wird am deutlichsten in § 13 Nr. 3 SpielV. Oder aus anderem Mund, der sicher mehr berufen ist als der von "Mario H":

Zitat:
Original von Richter (Gewerbearchiv 11/2019. S. 422-426, dort S. 424, rechte Spalte, Mitte):
Das neue Denkmodell besteht darin, dass der Spieler nicht mehr einen Einsatz für ein Spiel leistet, sondern sich für einen bestimmten Geldbetrag eine Spielzeit kauft, in der die Möglichkeit des (zufälligen) Geldgewinns besteht.


Die Spieldefinition von § 13 Nr. 1 SpielV bleibt letztlich ohne Konsequenz, wie spätestens die Begründung zu § 13 Nr. 2 u. 3 (Nr. 1 u. 2 aF) SpielV zeigt (BR-Drs. 655/05. S. 23 unten bis S. 25). Wenn man die Definition aber trotzdem zugrunde legt, dann gehört alles zwischen Einsatzleistung und Auszahlung zum Spiel, also auch der optionale Lauf der "großen" Walzen, sofern er stattfindet. In Termini von früher ist das Grundspiel zur Miniwalze (bei adp) geschrumpft und der Rest ist "Risiko-Spiel". Von rechtlicher Relevanz ist diese Analogie aber nicht!

In diesem Sinne wünsche ich allen frohe Weihnachten!



Geschrieben von Lachschlag am 23.12.2019 um 17:49:

 

"Missing Link"

vs

"Es besteht kein unmittelbarer kausaler Zusammenhang mit dem Systemwechsel bei der Spielverordnung". (Prof. Dr. Richter)

lol



"legale Spielvorteile"

vs

Zufall (Prof. Dr. Richter)

nochmal lol



Geschrieben von gmg am 06.01.2020 um 11:09:

  RE: Punkte-Geldspielgerät V1(Missing Link)

Zitat:
Original von PeterSt
Hallo gmg,

es gibt kein "PTB-Spiel", auch wenn "Mario H" so etwas verbreitet.

Es gibt einen Vorgang des Spielens, für den man Geld zahlt und aufgrund von dessen Verlauf man manchmal Geld ausgezahlt bekommt. Das wird am deutlichsten in § 13 Nr. 3 SpielV. Oder aus anderem Mund, der sicher mehr berufen ist als der von "Mario H":

Zitat:
Original von Richter (Gewerbearchiv 11/2019. S. 422-426, dort S. 424, rechte Spalte, Mitte):
Das neue Denkmodell besteht darin, dass der Spieler nicht mehr einen Einsatz für ein Spiel leistet, sondern sich für einen bestimmten Geldbetrag eine Spielzeit kauft, in der die Möglichkeit des (zufälligen) Geldgewinns besteht.


Die Spieldefinition von § 13 Nr. 1 SpielV bleibt letztlich ohne Konsequenz, wie spätestens die Begründung zu § 13 Nr. 2 u. 3 (Nr. 1 u. 2 aF) SpielV zeigt (BR-Drs. 655/05. S. 23 unten bis S. 25). Wenn man die Definition aber trotzdem zugrunde legt, dann gehört alles zwischen Einsatzleistung und Auszahlung zum Spiel, also auch der optionale Lauf der "großen" Walzen, sofern er stattfindet. In Termini von früher ist das Grundspiel zur Miniwalze (bei adp) geschrumpft und der Rest ist "Risiko-Spiel". Von rechtlicher Relevanz ist diese Analogie aber nicht!

In diesem Sinne wünsche ich allen frohe Weihnachten!


Vielen Dank PeterST für den Link zu dem hochinformativen Beitrag des Prof. Dr. Richter im Gewerbearchiv!

Die Überprüfung der Spielverordnung findet ja frühestens im Jahr 2021 statt.
Bis dahin kann man über das vorgetragene Resüme des Verfassers in dem Artikel nachdenken.


Grüße


PS:
Ich wünsche allen einen guten Start in das Jahr 2020!


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