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-- Folgen einer verspäteten Gewerbeanmeldung (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=17342)


Geschrieben von Akainu am 27.11.2019 um 22:51:

  Folgen einer verspäteten Gewerbeanmeldung

Hi,

die verspätete Gewerbeanmeldung ist ja nach § 146 Abs. 2 GewO eine Ordnungswidrigkeit und wird nach Abs. 3 mit bis 1000€ Bußgeld geahndet.

Mit welchem Bußgeld muss man rechnen, wenn die Anmeldung 6-7 Monate zu spät erfolgt? Kann man irgendetwas tun, um das Bußgeld abzumindern? Die Anmeldung auf Eigeninitiative ist für diese Woche geplant...

Über Erfahrungsberichte würde ich mich freuen, danke.



Geschrieben von Jannes am 28.11.2019 um 11:15:

 

Erst einmal die Entwarnung:
Ein Tausender wird es wohl niemals werden.

Ansonsten hängt es von vielen Faktoren ab:
* Sie erkennen Ihren Fehler und korrigieren ihn schnellstmöglich oder Sie lassen die Sache weiter ewig schleifen?
* Ist das Gewerbe besonders gefahrenträchtig oder handelt es sich um den Vertrieb von Tupperware?
* Ist die Gemeinde klein oder ist es eine Großstadt?
* Hat der Sachbearbeiter viel zu tun oder hat er viel Zeit?
* Macht ein Bußgeld der Sachbearbeiter oder gibt es extra eine Bußgeldstelle?

Bei uns, kämen Sie, ohne die weiteren Umstände zu kennen und darauf einzugehen, wohl mit 55 € Verwarnungsgeld davon.

Viel wichtiger als die Gewerbeanmeldung ist ja das korrekte zahlen der Steuern. Wer sich da nicht an die Vorgaben hält, der ist schon im Bereich der Straftat. Hier reden wir nur von einer Ordnungswidrigkeit.



Geschrieben von Akainu am 28.11.2019 um 19:46:

 

Vielen dank für die Antwort. Wie würde sich denn die Auslastung des Sachbearbeiters und die Frage, ob dieser selbst oder eine seperate Bußsgeldstelle das Bußgeld verhängt, auf das Bußgeld auswirken?



Geschrieben von Greenhorn am 29.11.2019 um 11:04:

 

Was der Kollege vermutlich sagen möchte ist, dass der Entscheidende einen Ermessensspielraum bezüglich der Bußgeldhöhe hat. Hier wird Ihnen im Ergebnis niemand einen konkreten Betrag nennen können.



Geschrieben von Gewerbe1303 am 02.12.2019 um 08:24:

 

Es gibt natürlich auch Kommunen, die komplett auf Bußgelder aufgrund verspäteter Gewerbeanmeldungen verzichten.


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