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Geschrieben von PeterSt am 11.12.2019 um 07:29:

 

Für eine Änderung der Zuständigkeit müsste das Grundgesetz geändert werden, wie es in Bezug auf das Recht der Spielhallen von der ersten Merkel -GroKo im Zuge umfangreicher Änderungen gemacht wurde.

Bekanntlich reichen heute aber nicht mehr zwei Parteien für eine Zwei-Drittel-Mehrheit, zumal es unsinnig wäre: Man stelle sich vor, die Bauartzulassungen von Autos gingen in die Zuständigkeit der Länder über ...



Geschrieben von MuttiIstStolz am 11.12.2019 um 11:03:

 

vielen dank für die infos, peterst.

wir werden ja sehen wie es weiter geht. ich tippe jedenfalls auf bundeseinheitliche vorgaben für das "automatenspiel" (z.B. für spielhallen und online-spielhallen)- und darauf, dass es in der zukunft keine bauartzulassungen mehr geben wird.



Geschrieben von frankenthaler am 12.12.2019 um 19:20:

 

und?
GmG sagt nichts dazu?
Bleibt still!
Bedankt sich noch allerdings für Beiträge von "freaks" ?
Da stimmt doch irgendwas nicht!

Was ist eigentlich mit diesem gmg los?
Ist der öffentlich oder privat hier unterwegs mit seinen seltsamen Meinungen?



Geschrieben von Lachschlag am 12.12.2019 um 21:08:

 

Danke für den motivationsschub frankenthaler!

HAU REIN ALLER und mach weiter so.


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