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Geschrieben von PeterSt am 11.12.2019 um 07:29:
Für eine Änderung der Zuständigkeit müsste das Grundgesetz geändert werden, wie es in Bezug auf das Recht der Spielhallen von der ersten Merkel -GroKo im Zuge umfangreicher Änderungen gemacht wurde.
Bekanntlich reichen heute aber nicht mehr zwei Parteien für eine Zwei-Drittel-Mehrheit, zumal es unsinnig wäre: Man stelle sich vor, die Bauartzulassungen von Autos gingen in die Zuständigkeit der Länder über ...
Geschrieben von MuttiIstStolz am 11.12.2019 um 11:03:
vielen dank für die infos, peterst.
wir werden ja sehen wie es weiter geht. ich tippe jedenfalls auf bundeseinheitliche vorgaben für das "automatenspiel" (z.B. für spielhallen und online-spielhallen)- und darauf, dass es in der zukunft keine bauartzulassungen mehr geben wird.
Geschrieben von frankenthaler am 12.12.2019 um 19:20:
und?
GmG sagt nichts dazu?
Bleibt still!
Bedankt sich noch allerdings für Beiträge von "freaks" ?
Da stimmt doch irgendwas nicht!
Was ist eigentlich mit diesem gmg los?
Ist der öffentlich oder privat hier unterwegs mit seinen seltsamen Meinungen?
Geschrieben von Lachschlag am 12.12.2019 um 21:08:
Danke für den motivationsschub frankenthaler!
HAU REIN ALLER und mach weiter so.
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