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--- 2019-11-11 Nur noch 2 GSG in der Gastro-Aufstellung statthaft (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=17284)
Geschrieben von gmg am 05.11.2019 um 07:53:
2019-11-11 Nur noch 2 GSG in der Gastro-Aufstellung statthaft
die Zeit rast und der 11. 11. 2019 kommt auf uns zu.
Ab diesem Tag ist eine Gastro-Aufstellung mit mehr als 2 GSG nicht mehr statthaft.
Die 6. Novelle der SpielV ist dann endlich an diesem Tag vollständig umgesetzt.
Alle (Übergangsfristen-)Fristen sind abgelaufen.
Es versteht sich, dass in knapp einer Woche verstärkte Begehungen der Sekundäraufstellung durch die zuständigen Behörden erfolgen werden.
Zitat on für Leipzig:
„Der Außendienst der Stadt Leipzig wird zur Einhaltung der gesetzlichen Änderungen verstärkt Kontrollen im Stadtgebiet fortführen. Dies wurde in dem o. g. präventiv entsprechend bekanntgegeben. Zudem wurde seit April 2019 ein auf die geänderte Rechtsnorm hinweisender Verweis in Geeignetheitsbestätigungen i. S. d. § 33c Abs. 3 Gewerbeordnung (GewO) aufgenommen, um die Automatenaufsteller rechtzeitig im Vorfeld dahingehend zu sensibilisieren. Bei vorliegenden Verstößen erfolgen seitens der Stadt Leipzig Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren. Möglichkeiten sind hier die Ersatzvornahme (z. B. Beschlagnahme von Geldspielgeräten) und die Verhängung von Bußgeldern.“
Klick
Ob man wohl auch über den § 284 StGB nachdenken sollte?
Grüße
Geschrieben von gmg am 11.11.2019 um 07:00:
Erinnerung: Nur noch 2 GSG in der Gastro-Aufstellung statthaft
Ab dem 10. November 2019 dürfen in der Gastronomie nur noch zwei statt drei Geldspielgeräte aufgestellt werden.
Nach Art. 5 i.V.m. Art. 7 Abs. 5 der 6. SpielV läuft am 10. November 2019 die fünfjährige Übergangsfrist zur Reduzierung der zulässigen Anzahl von Geldspielgeräten ab. In der Gastronomie dürfen ab diesem Tag nur noch maximal zwei Geldspielgeräte aufgestellt werden (§ 3 Abs. 1 S. 1 SpielV). Da diese Regelung am 10. November in Kraft tritt, dürfen ab 0.00 Uhr dieses Tages nur noch maximal zwei Geldspielgeräte aufgestellt werden. Das dritte Geldspielgerät muss ausnahmslos aus dem Gastraum entfernt werden.
Klick
FRISTABLAUF nach schnellen 5 Jahren.....
Grüße
Geschrieben von petergaukler am 11.11.2019 um 08:53:
RE: Erinnerung: Nur noch 2 GSG in der Gastro-Aufstellung statthaft
Aufsteller wollen nicht !
das nennt man zivilen ungehorsam
ist woh ein phänomen unserer zeit
text
Spielhallen-Gastronomen wehren sich gegen Verordnung des Bundes
Die Automatenaufsteller haben beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag gestellt, mit dem Ziel, dass Paragraf 3 der neuen Spielverordnung des Bundes nicht umgesetzt wird.
Link
Geschrieben von sunrise am 11.11.2019 um 15:33:
RE: Erinnerung: Nur noch 2 GSG in der Gastro-Aufstellung statthaft
Zitat: |
Original von petergaukler
Aufsteller wollen nicht !
das nennt man zivilen ungehorsam
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Ich denke das nennt man eher gewerblichen Ungehorsam
Aber das wird den Unbeugsamen nichts nutzen - die Strafe folgt auf dem Fuße
Geschrieben von gmg am 11.11.2019 um 16:57:
RE: Erinnerung: Nur noch 2 GSG in der Gastro-Aufstellung statthaft
Zitat: |
Original von sunrise
Zitat: |
Original von petergaukler
Aufsteller wollen nicht !
das nennt man zivilen ungehorsam
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Ich denke das nennt man eher gewerblichen Ungehorsam
Aber das wird den Unbeugsamen nichts nutzen - die Strafe folgt auf dem Fuße
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Überprüfung der Geeignetheit?
Gewerbeuntersagung???
Grüße
Geschrieben von petergaukler am 11.11.2019 um 19:25:
RE: Erinnerung: Nur noch 2 GSG in der Gastro-Aufstellung statthaft
gmg
exakt !
Gastronomie: Ende für das dritte GerätDas dritte Gerät in der Gastro muss am 10. November 2019 konsequent abgebaut sein. Der Justiziar des Bundesverbands Automatenunternehmer RA Stephan Burger warnt vor erheblichen rechtlichen Konsequenzen bei Missachtung der Abräumpflicht. Und auch Gauselmann-Syndikusanwalt Volker Nottelmann lässt keinen Zweifel aufkommen: "Da hängt Ihre Geeignetheit dran", so seine Mahnung.
aus
games & business
Geschrieben von gmg am 11.11.2019 um 19:48:
RE: Erinnerung: Nur noch 2 GSG in der Gastro-Aufstellung statthaft
Zitat: |
Original von petergaukler
gmg
exakt !
Gastronomie: Ende für das dritte GerätDas dritte Gerät in der Gastro muss am 10. November 2019 konsequent abgebaut sein. Der Justiziar des Bundesverbands Automatenunternehmer RA Stephan Burger warnt vor erheblichen rechtlichen Konsequenzen bei Missachtung der Abräumpflicht. Und auch Gauselmann-Syndikusanwalt Volker Nottelmann lässt keinen Zweifel aufkommen: "Da hängt Ihre Geeignetheit dran", so seine Mahnung.
aus
games & business |
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Also:
Los geht es mit den Begehungen....
Bin mal gespannt, wer das 3. Gerät nicht abbaut!!
Grüße
Geschrieben von walter_jott am 13.11.2019 um 17:00:
RE: Erinnerung: Nur noch 2 GSG in der Gastro-Aufstellung statthaft
Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von petergaukler
gmg
exakt !
Gastronomie: Ende für das dritte GerätDas dritte Gerät in der Gastro muss am 10. November 2019 konsequent abgebaut sein. Der Justiziar des Bundesverbands Automatenunternehmer RA Stephan Burger warnt vor erheblichen rechtlichen Konsequenzen bei Missachtung der Abräumpflicht. Und auch Gauselmann-Syndikusanwalt Volker Nottelmann lässt keinen Zweifel aufkommen: "Da hängt Ihre Geeignetheit dran", so seine Mahnung.
aus
games & business |
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Also:
Los geht es mit den Begehungen....
Bin mal gespannt, wer das 3. Gerät nicht abbaut!!
Grüße |
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Was ist aus den Begehungen geworden?
Oder fixt du hier nur an, um dich interessant zu machen?
Also erzähle bitte auch, was aus der Aktion geworden ist.
Wenn du es nicht sagst, halte ich dich für einen Sprücheklopper!
Geschrieben von walter_jott am 14.11.2019 um 13:21:
RE: 2019-11-11 Gemeinsame Presseerklärung
Danke für deine freundliche Antwort,
solche Meldungen sind übel und werfen ein schlechtes Licht auf die Automatenbranche.
Jede Beanstandung ist eine zuviel, egal wieviel Aufsteller/Wirte unbeanstandet bleiben
und das ist die überwiegende Mehrheit.
Geschrieben von gmg am 14.11.2019 um 14:42:
RE: 2019-11-11 Gemeinsame Presseerklärung
Da bin ich bei Dir!
Habe mir gestern "beim Bier" auch mal einige gastronomische Objekte in einem anderen, als dem hiesigen, Kulturkreis angesehen. Ich war in Hessen.
Alles PRIMA!
Nur 2 Stück GSG in der Aufstellung.
Kein drittes GSG und kein Gaminator oder so...
Ich kannte die Objekte von früher.
Dort standen mal ganz übele Gerätschaften.
Heute nicht mehr!
GUT!
Allerdings waren das nur wenige Objekte.
Man sollte die Sache mal in grösser aufziehen.
Grüße
Geschrieben von gmg am 14.11.2019 um 14:54:
Offenbach
...und dann gibt es noch diese Meldung hier (allerdings bereits vom 18. 10. 2019 --> Zielrichtung Shisha-Bars)
Klick
Zitat on
Auch Spielautomaten wurden unter die Lupe genommen. Hierbei war zu prüfen, ob die gesetzlichen Regelungen des Spielrechts eingehalten wurden und keine illegalen Glücksspielautomaten betrieben wurden. Es konnten dabei keine Verstöße festgestellt werden.
Geht doch!
Grüße
Geschrieben von Rooobert am 16.11.2019 um 10:51:
Glücklich der, in seiner Geeignetheitsbescheinigung die Anzahl von 3 Geräten bestätigt hat, da scheuen die Kommunen den Rechtsstreit und sehen von einer Reduzierungsverfügung meißt ab.
Sind aber eher Ausnahmefälle.
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