Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
-- Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=20)
--- zeitliche Beschränkung eines Marktes (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=17279)


Geschrieben von Wittgensteiner am 31.10.2019 um 15:25:

  zeitliche Beschränkung eines Marktes

Hallo,

ein gewerblicher Floh- /Trödelmarktveranstalter hat mir seine Termine für 2020 mitgeteilt.

U.a. 1. Mai, Himmelfahrt, Tag der dt.Einheit und Allerheiligen (1. Nov. = Feiertag in NRW) - jeweils von 11:00 - 18:00 Uhr.

Allerheiligen wird abgelehnt da Stiller Feiertag in NRW.

Was ist mit der Dauer (7 Stunden)?

Gibt es da eine zeitliche Beschränkung?

Oder könnte ein Markt auch von 11:00 Uhr bis 22:00 Uhr oder noch länger festgesetzt werden?

Gruß aus Wittgenstein


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH