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Geschrieben von Wittgensteiner am 31.10.2019 um 15:25:
zeitliche Beschränkung eines Marktes
Hallo,
ein gewerblicher Floh- /Trödelmarktveranstalter hat mir seine Termine für 2020 mitgeteilt.
U.a. 1. Mai, Himmelfahrt, Tag der dt.Einheit und Allerheiligen (1. Nov. = Feiertag in NRW) - jeweils von 11:00 - 18:00 Uhr.
Allerheiligen wird abgelehnt da Stiller Feiertag in NRW.
Was ist mit der Dauer (7 Stunden)?
Gibt es da eine zeitliche Beschränkung?
Oder könnte ein Markt auch von 11:00 Uhr bis 22:00 Uhr oder noch länger festgesetzt werden?
Gruß aus Wittgenstein
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