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Geschrieben von Jannes am 12.09.2019 um 09:52:

  Absurditäten beim Betriebssitz einer GdbR

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

aus Jamaika stammen ja die drei bekannten Musikstile Oi, Reggae und Ska.
Gerade Skabands machen es sich ja zum Spaß, einen Bandnamen zu suchen, der die Buchstabenfolge "Ska" entällt. Da gibt es Skatastrophe, Skastadt oder auch Eskalation.

Wir haben hier jetzt eine Band in unserer Stadt, nennen wir sie mal aus Datenschutzgründen "Skalpell". Da diese über die Stadtgrenzen hinaus bekannt ist, und bei Konzerten auch mal Merchandisingartikel verkauft werden, hat die GdbR auch ein Gewerbe angemeldet (GbR oder auch BGB-Gesellschaft). Geschickterweise, wählte man dazu als Betriebsstätte die Wohnung eines Mitgliedes aus, das in der Pfalz wohnt, schließlich kostete damals im Saarland die Gewerbeanmeldung 45 € und in Rheinland-Pfalz nur 10,23 €. Die GdbR besteht derzeit aus acht Mitgliedern, da kommt was zusammen.

Jetzt ist diese Person, deren Adresse Betriebssitz war umgezogen!
Bedeutet, ich habe jetzt acht Briefe losgeschickt, damit acht Menschen sich ummelden und dies jetzt für 40 € pro Ummeldung, da auch bei uns die Gebühren nun erhöht wurden.

Besieht man sich die anderen Argumente zum Thema Anmelden einer GdbR, im Gesetzeskommentar und hier im Forum ("jeder ist eigentlich für sich aktiv", "jeder auf eigene Rechnung", "keine juristische Person", "jeder macht eine eigene Steuererklärung bei genau seinem Finanzamt"), dann müsste man auch in letzter Konsequenz sagen, dass jeder als Betriebsstätte auch seine eigene Wohnung anmeldet und nicht eine einzige Wohnung als Betriebsstätte mit extremen bürokratischen Folgen!

Stimmt mir jemand zu? Gibt es Argumente die ich übersehe?
Unser hauptsächlicher Existenzgrund ist ja die Gefahrenabwehr. Muss man hier zu Rate ziehen wo die tatsächliche Gefahr für den Bürger und den Staat entsteht?



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 12.09.2019 um 13:38:

  Absurditäten beim Betriebssitz einer GbR

Hallo Jannes,
also für mich wäre es keine GbR mehr, wenn alle acht Personen jeweils unter ihrer eigenen Wohnanschrift ihr Gewerbe anmelden würden...und ohne die Örtlichkeit zu kennen, könnte es nicht auch sein, dass die Betriebsstätte der GbR unverändert ist, und nur eine der Privatpersonen umgezogen ist?
es kommt doch häufiger vor, dass eine GbR unter einer Wohnanschrift eines Gesellschafters gemeldet und die anderen Gesellschafter wo anders wohnen und es könnte doch auch denkbar sein, dass die acht ein Büro in dem Anwesen beibehalten, auch wenn der eine dort privat auszieht, oder



Geschrieben von Jannes am 16.09.2019 um 16:31:

 

Ich antworte mal selbst auf meine Frage, denn ich habe mir noch weitere Aspekte überlegt, die dazu führen werden, dass ich in Zukunft der GdbR anheim stelle, dass ein jeder sich einfach mit seiner privaten Adresse anmeldet:

Weiteres Argument 1: Es ist äußerst fraglich, dass wenn der Gewerbetreibende das GewA1 ausfüllt und dabei "vergisst" im Feld 1 anzugeben, dass er Bestandteil einer GdbR ist, er dafür mit einem Bußgeld belangt werden kann. Ich werde dazu aber noch die Anzeigenverordnung durchprüfen.

Weiteres Argument 2: Wenn jeder Gesellschafter bei sich anmeldet, ist der Informationsfluss an die Finanzämter besser. In meinem akuten Fall, wohnen die Mitglieder sogar in verschiedenen Bundesländern.

Weiteres Argument 3: Wenn alle sich, wie bisher gehandhabt, auf die Adresse eines Mitgliedes als Betriebsstätte einigen, dann frage ich mich, ob nicht alle Mitglieder der GdbR auch Verfügungsgewalt über diese, ihre Betriebsstätte haben müssten. Dies bedeutete im Einzelfall, jeder hätte einen Schlüssel für die private Wohnung eines Mitgliedes! Da denke ich doch an die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG).

Wenn ich in Zukunft, als Fazit, jedem aufgebe sich bei seinem eigentlichen Gewerbeamt zu melden, könnte es natürlich Kollegen geben, die das zurückweisen werden. Ich möchte hier schon jetzt diese anderen Gewerbeämter auffordern die Sachargumente zu überdenken. Im Einzelfall könnte ich dann diesen speziellen Gesellschafter natürlich hilfsweise auch in die eine oder andere Wohnung in meinem Meldebezirk "hineinstopfen".



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 16.09.2019 um 17:03:

  Absurditäten beim Betriebssitz einer GbR

hallo Jannes,
ich denke, du denkst zu kompliziert großes Grinsen

wenn eine GbR sich anmeldet, musst du als Gewerbeamt doch nicht im Detail prüfen, ob alle Gesellschafter Zugang zu den Räumlichkeiten haben und ob das Finanzamt Kenntnis davon erlangt oder nicht.....

bei einer Anmeldung handelt es sich um eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung... du prüfst, ob die Tätigkeit ein Gewerbe darstellt und ob alles schlüssig ist, wenn ja, meldest du die GbR an....alles andere ist deren Problem...

im Umkehrschluss kassiert das Finanzamt manchmal ja auch Gewerbesteuer, obwohl der Gewerbetreibende gar kein Gewerbe angemeldet hat....

also ich finde, deine Überlegungen gehen einfach etwas zu weit... und ich bezweifle auch, dass jeder Gewerbeamtsmitarbeiter sich solche weitreichenden Gedanken macht (bei uns bislang eine E5er Stelle)...

nichts für ungut und einen schönen Feierabend



Geschrieben von Runge am 17.09.2019 um 07:35:

 

Hallo aus Bad Fallingbostel,

eine GbR hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann deshalb kein Gewerbe anmelden. Gewerbetreibende sind in diesem Fall alle Beteiligten als Einzelgewerbetreibende; das Gewerbe ist jeweils mit ihrem Namen anzumelden. Im Gewerberegister wäre lediglich (intern) der Hinweis aufzunehmen."GbR mit..."

Der Name einer GbR tritt gewerberechtlich nur dann in Erscheinung, wenn sie im Handelsregister A eingetragen ist.

Dass der lose Zusammenschluss als GbR im Steuer- und Handelsrecht anders bewertet wird, ist hierbei unerheblich.

Regina Runge



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 17.09.2019 um 08:14:

  Absurditäten beim Betriebssitz einer GbR

@ Kollegin Runge...
stimme Ihnen voll und ganz zu... nichts desto trotz bin ich der Meinung, dass die Personen unter einer (gemeinsamen) Betriebsanschrift anmelden müssen und nicht jeder allein an seiner Wohnanschrift... sonst ergibt die GbR für mich keinen Sinn



Geschrieben von Runge am 17.09.2019 um 08:44:

 

Hallo aus Bad Fallingbostel,

den genauen Sinn einer GbR weiß ich auch nicht. Meistens hat so etwas doch steuerliche Gründe, oder das Abgeben von Verantwortung.

Ein gemeinsamer Betriebssitz würde m.E. einen Gesellschaftervertrag voraussetzen, in dem der Betriebssitz festgelegt ist. Aber soweit ich weiß, ist für eine GbR nicht einmal ein solcher konkreter Gesellschaftervertrag erforderlich.

Ob ein gemeinsamer Betriebssitz bei mehreren Personen, die irgendwie alle eigenständig tätig sind und noch dazu in verschiedenen Bundeländern wohnen und arbeiten, überhaupt praktikabel ist, kann ich mit auch gerade nicht vorstellen.

Aus gewerberechtlicher Sicht meldet nach meinem Dafürhalten jedenfalls jeder dort als Einzelgewerbetreibender an, wo er wohnt und tätig ist.

Regina Runge


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