Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
-- Seminare und Veranstaltungen (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=10)
--- 11. Bundesfachtagung Gewerberecht - Infothread (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=17194)


Geschrieben von webmaster am 06.09.2019 um 09:51:

  11. Bundesfachtagung Gewerberecht - Infothread

Liebe Forenmitstreiter und Gäste des Forums,

gemeinsam mit der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und der COEX Veranstaltungs GmbH & Co. KG veranstaltet Forum-Gewerberecht am 17. und 18. Oktober 2019 in der Aula der Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer die 11. Bundesfachtagung Gewerberecht, zu der wir an dieser Stelle recht herzlich einladen.

Alle offiziellen Informationen rund um die Veranstaltung werden durch unser Team in diesem Thread gesammelt, wobei der erste Beitrag des Threads ständig aktualisiert wird.

11. Bundesfachtagung Gewerberecht

Tagesordnung
Die endgültige Tagesordnung steht nunmehr zum Download bereit.

Termin: 17. und 18. Oktober 2019 jeweils von 09:00 bis 16:30 Uhr
Kosten: 150,00 € incl. MwSt
Tagungsort: Aula der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, Freiherr-vom-Stein-Str. 2, 67346 Speyer

Link zur Tagungs-Location

_______________________________________________________________
Verbindliche Anmeldung:

Zur verbindlichen Anmeldung geht es hier:
________________________________________________________________

Auf dem Anmeldeformular besteht ebenfalls die Möglichkeit, sich für das am Abend stattfindende 14. Forentreffen einzutragen.

_______________________________________________________________
Anmeldeschluss für die Bundesfachtagung ist der 14. Oktober 2019.

_______________________________________________________________
Unterkünfte:

Wir bitten diese selbst zu organisieren. Die Kosten trägt jeder Teilnehmer selbst.

Die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer verfügt über ein Gästehaus, in dem wir ein Zimmerkontingent für unsere Tagungsteilnehmer vorreserviert haben. Es handelt sich um einfache Einbett-Zimmer mit Balkon (incl. Du/WC) jedoch ohne TV. Die Übernachtungskosten hierfür betragen pro Nacht und Person 44,00 EUR.

Die Übernachtung beinhaltet kein Frühstück. Dieses kann jedoch in der Taberna (Mensa) der Universität ab einem Preis von 3,50 EUR/Tag eingenommen werden und bedarf keiner Vorausbuchung.

Wenn Sie sich für die Buchung einer Übernachtung im Gästehaus der Universität entscheiden, erhalten Sie hierfür innerhalb von 48 Stunden eine separate Bestätigung per E-Mail. Die Kosten für die Übernachtung enthalten keine Mehrwertsteuer und können nur vor Ort in bar oder per EC-Karte beglichen werden. Eine Bezahlung per Rechnung ist nicht möglich.

Unser Kontingent betreffend die Unterkünfte im Gästehaus der Universität ist leider erschöpft. Alle Teilnehmer, die nicht mehr berücksichtigt werden konnten, erhalten zunächst per E-Mail eine Nachricht mit Verweis auf ihren Platz auf der Warteliste.
Im Fall von Stornos werden diese in der Reihenfolge der Anmeldungen berücksichtigt und erhalten eine entsprechende E-Mail.


Das Orga-Team

EDIT: 19.09.2019, 16:32 Uhr - vorläufige Tagesordnung eingestellt
EDIT: 24.09.2019, 16:24 Uhr - endgültige Tagesordnung eingestellt



Geschrieben von webmaster am 09.09.2019 um 09:45:

  11. Bundesfachtagung Gewerberecht - Infothread

...anbei die aktuelle Themenliste der 11. BFTG...



Geschrieben von Jannes am 09.09.2019 um 10:54:

 

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive und liebe Veranstalter,

bitte noch an meinen Verbesserungsvorschlag denken, jedem Teilnehmer ein Namensschildchen anzubieten, auf dem außerdem noch der Spitzname zu sehen ist, mit dem man hier im Forum aktiv und bekannt ist.

Wäre nützlich, wäre spaßig.


Weisse Flagge



Geschrieben von René Land am 10.09.2019 um 07:52:

 

Hallo Jannes,

Danke für den Vorschlag.
Wenn uns der Foren-Nickname bekannt ist, werden wir für die jeweiligen Teilnehmer ein zweites Namensschild erstellen, so dass jeder selbst entscheiden kann, ob er seine Identität preisgeben will ;-) (DSGVO).

Freundliche Grüße

R. Land



Geschrieben von BE-DE am 11.09.2019 um 12:54:

 

Moin Moin von der D...

1. Aus Datenschutzgründen gibt es keine Teilnehmerliste mehr, wo man nachschauen kann, wer sonst noch dabei ist, wegen möglicher Fahrgemeinschaften oder Ähnliches, nehme ich an?
2. Das mit dem Forennickname ist ein guter Vorschlag, auch schon aus früheren Zeiten. Kann man bei der Anmeldung vielleicht vermerken. Habe ich allerdings vergessen. vielleicht kann das nachgeholt und direkt mit auf das Namensschild gedruckt werden.
3. Ab 01.11. dürfen nur noch 2 GSG in Gaststätten aufgestellt werden. hier werden Anfragen gestellt, ob man auf Antrag auf weiterhin 3 aufstellen darf. Hauptsächlich von Kleinunternehmen, die dann ihre Existenz bedroht sehen. Rechtlich habe ich nichts gefunden, soll es auch nichts geben. Ist das bundesweit so? Könnte man ja in die open box mal reinnehmen.



Geschrieben von René Land am 11.09.2019 um 23:25:

 

Hallo Werner,

danke für das Feedback.
Die Liste für die Mitfahrgelegenheiten habe ich total vergessen.
Können wir gerne noch in den Info-Thread einbinden.
Namensschildchen mit Nickname sind kein Problem.

Zu des GSG gibt es m.E. keine Übergangsfrist oder sonstige Duldung.

Viele Grüße

René



Geschrieben von BE-DE am 13.09.2019 um 09:07:

 

Moin Moin von der D...

im Thread Gaststättenrecht sind gerade mehrere Ansichten bezüglich der kurzfristigen Gestattungen (Schankerlaubnisse) vorhanden. Könnte man das auch auf der BuFaTa aufnehmen, obwohl die Gesetzesgemengelage doch sehr unterschiedlich ist?
Gerade bei diesen Veranstaltungen wie Abi oder Schulabschlussbälle, zu denen jeder Zutritt haben kann.



Geschrieben von BE-DE am 17.09.2019 um 13:07:

 

Moin Moin von der D...

Das Handwerksrecht soll ja wieder novelliert werden. Einige der seinerzeit aus der Meisterpflicht herausgenommenen Berufe sollen wieder meisterpflichtig werden. Ist schon genug bekannt, das auch als Thema aufzunehmen?



Geschrieben von Meike am 17.09.2019 um 14:33:

  Vortrag neue 6a Geräte

Hallo zusammen,

Wenn Interesse besteht, könnte ich etwas zur Prüfung von verbotenen Spielgeräten vortragen, so die aktuellen, die in Shisha-Bars & Co festgestellt werden.

VG
Meike



Geschrieben von BlankT am 17.09.2019 um 14:34:

  RE: Vortrag neue 6a Geräte

Guter Themenvorschlag!



Geschrieben von BE-DE am 17.09.2019 um 14:38:

  RE: Vortrag neue 6a Geräte

Moin Moin von der D...

das hört sich gut an und schön, dass du auch wieder dabei bist.



Geschrieben von Meike am 17.09.2019 um 15:03:

 

Na klar, hatte quasi letztes Jahr schon zugesagt.

Ich freue mich sehr, euch alle wieder zu sehen und kann Vorträge Rund um Gemeinsame Shisha-Kontrollen, Türsteher&Co anbieten.

Arbeitstitel:
#gemeinsamsindwirstark


VG
Meike



Geschrieben von René Land am 18.09.2019 um 16:24:

 

Hallo in die Runde,

Unser Kontingent betreffend die Unterkünfte im Gästehaus der Universität ist leider erschöpft. Alle Teilnehmer, die nicht mehr berücksichtigt werden konnten erhalten zunächst per E-Mail eine Nachricht mit Verweis auf ihren Platz auf der Warteliste.
Im Fall von Stornos werden diese in der Reihenfolge der Anmeldungen berücksichtigt und erhalten eine entsprechende E-Mail.

Unsere Tagesordnung wird morgen online gestellt.

Freundliche Grüße

R. Land



Geschrieben von BE-DE am 19.09.2019 um 16:05:

 

Moin Moin von der D...

Noch ein Vorschlag: Immer wieder kommen Gastwirte von "Raucherkneipen" damit, Flyer der benachbarten Pizza oder Imbissbude bei sich auslegen, dass man dort essen bestellen und in der Raucherkneipe verzehren kann. Manchmal mit Bereitlegen von Besteck, Tellern Servietten etc. In Ba-Wü gab es ein Hinweisschreiben an die Kommunen, dass es nach deren Auffassung nicht gestattet sei. Kurze Zeit später gab es auch in BaWü ein Gerichtsurteil, welches das anders gesehen hat und einem Kläger gegen einen Bußgeldbescheid Recht gegeben hat.
Wie ist jetzt eigentlich damit umzugehen? Meinungsaustausch und Lösungsvorschläge sind erwünscht.



Geschrieben von webmaster am 19.09.2019 um 16:47:

 

Liebe Forenmitstreiter,

soeben wurde die (noch) vorläufige Tagesordnung der 11. Bundesfachtagung Gewerberecht im Ausgangs-Beitrag zum Download bereitgestellt.

Im Namen des Teams

webmaster



Geschrieben von webmaster am 24.09.2019 um 16:44:

 

Liebe Forenmitstreiter,

ab sofort steht die endgültige Tagesordnung der 11. Bundesfachtagung Gewerberecht im Ausgangs-Post zum Download bereit.

Mit freundlichen Grüßen

webmaster



Geschrieben von webmaster am 02.10.2019 um 14:48:

 

Liebe Forenmitstreiter,

wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass gegenwärtig nur noch rund 20 Plätze für die diesjährige Bundesfachtagung Gewerberecht zur Verfügung stehen.

Die Abendveranstaltung ist bereits ausgebucht.
Alle überzähligen Anmeldungen für die Abendveranstaltung werden auf eine Warteliste gesetzt.

Mit freundlichen Grüßen

webmaster



Geschrieben von BE-DE am 02.10.2019 um 15:00:

 

Moin Moin von der D...

na das hört sich doch gut an. Applaus



Geschrieben von EinQuantumRecht am 10.10.2019 um 11:52:

 

Moin ,

ich weiß, ich bin spät dran.
Aber bei mir ist gerade wieder ein Fall über den Schreibtisch gewandert...

Ein Gewerbetreibender hat seit 10 Jahren eine rechtskräftige GU und seit einem Jahr wieder ein Gewerbe angemeldet.
Die Gewerbeuntersagung kam raus, da er jetzt noch eine Gaststätte anmelden wollte.
Sowas ließe sich doch verhindern, wenn prinzipiell ein GZR Auszug bei einer Gewerbeanmeldung gefordert werden würde. Von mir aus auch nachreichen, wegen der Drei-Tages-Frist. Aber anders sind die GZR Eintragungen über GU`s doch teilweise umsonst wut .

Mich würde eure Meinung auf der Bundesfachtagung interessieren.

VG
EinQuantumRecht



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 10.10.2019 um 16:24:

 

Hallo und ein freundliches Moin aus Friesoythe!

Dieser Punkt wird, seitdem es das Forum Gewerberecht und die ersten Forentreffen, die sich ja zur Bundesfachtagung Gewerberecht entwickelt haben, nahezu bei allen Veranstaltungen angesprochen. Und im Prinzip sind sich die Anwender vor Ort einig, dass allein die Eintragung der Untersagung im GZR nur wenig bringt, solange kein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausgeübt wird. Deshalb ja auch schon seit vielen Jahren von den Gewerberechtlern vor Ort die Forderung, ein zentrales Gewerberegister einzuführen, bei dem auch derartige Verfügungen eingesehen werden können bzw. bei dem automatisch die Behörde, bei der nach einer Untersagung ein Gewerbe wieder angemeldet wird, eine Benachrichtigung erhält.
Aber bisher sind diese Forderungen an die übergeordneten Instanzen leider vergeblich geblieben.


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH