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Geschrieben von koenig stadt beckum am 19.03.2007 um 09:52:

  zwei Gewerbeanmeldungen mit demselben Inhalt ?

Heute morgen war ein Bürger bei mir, der bereits ein Gewerbe (Einzelunternehmen) mit der Tätigkeit Finanzdienstleistungen angemeldet hat.

Dieser Bürger möchte nun dieselbe Tätigkeit noch einmal anmelden, da laut seiner Aussage er nun für eine zweite Gesellschaft Finanzdienstleistungen durchführt, und er möchte diese beiden Gewerbe klar trennen ?

Ist dies überhaupt möglich ?? Meiner Meinung nach nicht.

Danke schon mal für jede Antwort



Geschrieben von loeba01 am 19.03.2007 um 09:59:

  RE: zwei Gewerbeanmeldungen mit demselben Inhalt ?

Hallo erst mal,

ich würde lediglich einen neue Gewerbe-Anmeldung ausstellen, wenn es sich um eine andere Betriebsanschrift handlet.

Für die gleiche Anschrift gibt es keinen neue Gewerbe-Anmeldung, da er ja schon eine hat.

Eine weitere Anmeldung würde lediglich zu Verwirrungen führen.
Wie er das beim Finanzamt trennt, ist seine Sache.

Gruß



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 19.03.2007 um 10:00:

 

Hallo! ...... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Ein Gewerbetreibender kann ein und dieselbe Tätigkeit in denselben Räumlichkeiten nach meinem Kenntnisstand nur einmal ausüben.

Ob und für wieviel Firmen, Kunden oder wie auch immer er dabei tätig wird, ist unbeachtlich!



Geschrieben von Bresgen am 19.03.2007 um 12:07:

 

Sehe ich genauso. Eine Betriebsstätte - gleiche Tätigkeit - eine Anmeldung.
Zumal er ja als Selbständiger ohnehin mehrere Auftraggeber haben müsste !



Geschrieben von portawestfalica am 19.03.2007 um 12:16:

  RE: zwei Gewerbeanmeldungen mit demselben Inhalt ?

Hallo aus Porta Westfalica,

also ich würde schon einen zweiten Betrieb anmelden wenn der Betroffene darauf besteht. Ich hatte mal den Fall und der Gewerbetreibende benötigte die Anmeldung für eine zweite Steuernummer. Man sollte aber auf jeden Fall einen Zusatz in Feld 15 unter Tätigkeit einfügen wie z.B. Finanzdienstleistungen (für Firma xxx) damit man die beiden Betriebe später auch einwandfrei unterscheiden kann.

Viele Grüße sendet
Matthias Rinne



Geschrieben von Civil Servant am 19.03.2007 um 12:38:

 

Hallo,

bei einer Gewerbesachbearbeitertagung mit unserem Finanzamt haben wir auch darüber gesprochen. Ergebnis: Zwei Meldung des selben Gewerbetreibenden am selben Ort sind nur akzeptabel, wenn es sich um grundverschiedene Tätigkeiten handelt.

Dazu ein Zitat aus dem Protokoll, dass mit dem FA abgestimmt ist:

"Frau Dr. ... erklärt, dass Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) beim Finanzamt unter den Namen der Gesellschafter geführt werden. Einkommensteuerrechtlich kann der Gewerbetreibende mehrere Betriebe haben, er wird dennoch nur unter einer Steuernummer geführt. In bestimmten Fällen können aber auch zwei Steuernummern vergeben werden. Dies sei dann der Fall, wenn die beiden Betriebsteile eine sachliche Selbständigkeit aufweisen würden. Der Steuerpflichtige käme dann mehrfach in den Genuss des Gewerbesteuerfreibetrages. Herr Schuster weist in diesem Zusammenhang allerdings darauf hin, dass die Ausdehnung des Gegenstandes des Gewerbes auf Waren oder Leistungen, die bei dem Gewerbebetrieb der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, ein klassischer Fall einer Gewerbeummeldung sei.

Umkehrschluss: Wenn schon eine Ummeldung bei Ausdehnung des Unternehmensgegenstandes ausreicht, kann es eine doppelte Anmeldung für den gleichen Gegenstand schon gar nicht geben.

Kurzum: Ich würde eine zweite Meldung nicht ausstellen. Am Ende nutzt der Gewerebtreibende sie nur dafür, einem der Vertragspartner vorzugaukeln, er wäre Ausschließlichkeitsvertreter.

Gruß aus Wetzlar

Frank Schuster



Geschrieben von 4X4 am 19.03.2007 um 15:18:

  RE: zwei Gewerbeanmeldungen mit demselben Inhalt ?

Zitat:
.

dieselbe Tätigkeit noch einmal anmelden, da laut seiner Aussage er nun für eine zweite ...leistungen durchführt,


jetzt mal sehr provokativ gefragt:

Der Handwerker, der bei zwei Kunden eine neue Heizung einbaut will 2 Gewerbeanzeigen machen, damit er separate Rechnungen schreiben darf ??? Nee, ne




Geschrieben von koenig stadt beckum am 20.03.2007 um 08:58:

 

Ich bedanke mich für die schnelle Hilfe.

Werde keine neue Gewerbeanmeldung ausstellen

Danke


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