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Geschrieben von Jannes am 03.09.2019 um 10:41:

  Schankerlaubnis für eine GdbR bei Oktoberfest

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

eine GdbR, oder GbR, oder BGB-Gesellschaft möchte ein Oktoberfest in unserer beschaulichen Stadt ausrichten.

Bei Gaststätten ist ja klar, dass ein jeder Gesellschafter eine eigene Konzession (Alkoholkonzession/Gestattung) erhält.

Hier sind es vier Gesellschafter in der GdbR. Gehen wir jetzt in die Vollen und machen 4 mal eine Erlaubnis nach § 12 GastG?
Für den Stadtsäckel natürlich nicht der schlechteste Gedanke.

Zusätzlich die Frage, was mit der dazugehörigen Ausnahme nach LImSchG zu tun ist. Wobei, da haben wir uns eigentlich darauf geeinigt, die Standardgebühr durch vier zu teilen. Oder widerspricht da jemand im Forum?



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 03.09.2019 um 14:08:

  Schankerlaubnis für eine GbR

gruessgott:
das Thema Gebühren bei Gestattungen für eine GbR hat uns auch schon beschäftigt...ich persönlich (nicht zuständig für das GastG) bin der Meinung, man müsste tatsächlich jeder Person eine Gestattung erteilen und jeweils die Gebühr erheben... eine Gestattung ist doch nichts anderes als eine Erlaubnis ..nur unter erleichterten Voraussetzungen und die Erlaubnis müsste ja auch jeder erhalten ... und die Gebühr ist doch derzeit so niedrig, dass auch dies machbar sein müsste... meist sind es doch Gewerbetreibende (Schausteller), die auf irgend einem Markt Alkohol ausschenken wollen... also verdienen sie auch daran... für mich gibt es folglich keinen Grund, die Gebühr nicht mehrmals zu erheben...
aber vielleicht sehe ich das ja auch falsch... wie gesagt... wurde bei uns auch schon diskutiert und früher wurden sogar Gestattungen und Reisegewerbekarten auf GbRs ausgestellt ... furchtbar



Geschrieben von Runge am 03.09.2019 um 16:10:

 

Hallo aus Bad Fallingbostel,

da jeder für sich alleine eine solche Erlaubnis in vollem Umfange alleine nutzen kann, haben wir seinerzeit auch von jedem die volle Gebühr erhoben und machen das auch heute noch so bei anderen gewerberechtlichen Erlaubnissen.

Regina Runge


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