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Geschrieben von loeba01 am 19.03.2007 um 08:23:

  EU-Osterweiterung

Hallo,

mich würde interessieren, was Ihr mit polnischen, bulgarischen, rumänischen o.ä. Gewerbetreibenden macht, bei denen die Post nicht ankommt.

Bei uns ist es so, dass wir bei jeder Gewerbe-Neuanmeldung einen Abruf im Einwohnermeldewesen tätigen, um zu überprüfen, ob der betreffende EU-ler auch hier gemeldet ist. Bei denen, die nicht in unserer Gemeinde wohnen, lassen wir uns eine Meldebestätigung vorlegen.

Zwischenzeitlich ist es so, dass wir diesem Personenkreis keine Gewerbeanmeldung mehr aushändigen, da wir testen wollen, ob die Post überhaupt ankommt.

Was würden Sie machen, wenn die Post nicht zustellbar ist? - Wobei das mit der Post ja auch so eine Sache ist !! - Vollzugsdienst rausschicken oder gleich von Amts wegen abmelden?

Gruß



Geschrieben von Bresgen am 19.03.2007 um 09:33:

  RE: EU-Osterweiterung

Wenn keine Post mehr ankommt, beauftragen wir zuerst unseren ordnungsbehördlichen Außendienst mit Ermittlungen an Ort und Stelle. Wenn dieser feststellt (z.B. durch Befragung der Nachbarn oder des Vermieters) dass der Gewerbetreibende nicht mehr dort wohnt und dort tätig ist sondern in seine Heimat zurückgekehrt ist, dann melden wir von Amts wegen ab.
Wenn der Außendienst hingegen feststellt, dass derjenige Wohnung und Betrieb in eine andere Stadt innerhalb Deutschlands verlegt hat und die Anschrift ermitteln kann, dann schreiben wir dem Gewerbetreibenden hinterher und fordern ihn zur Abmeldung auf.

Eine Abmeldung von Amts wegen ist ja leider (oder zum Glück ? Kopfkratz ) nur möglich, wenn die Aufgabe der Tätigkeit zweifelsfrei feststeht und die Gewerbeabmeldung auf keine andere Art und Weise erreicht werden kann.

Freundliche Grüße aus Euskirchen.



Geschrieben von portawestfalica am 20.03.2007 um 15:33:

 

Hallo aus Porta Westfalica,

also die Idee, die Bestätigung nicht auszuhändigen sondern zuzuschicken finde ich sehr gut! Warum bin ich da nicht drauf gekommen?unglücklich

Die Meldebestätigung für den Wohnsitz bringt uns auch nicht viel weiter, da sich ja mittlerweile jeder fast überall ohne Nachweis anmelden kann.

Ich hatte auch schon mehrere Anmeldungen von Damen aus Osteuropa die hier als Horizontalhostessen tätig sind. Dem Betreiber der Einrichtung habe ich eingebleut, dass die Postzustellung zu gewährleisten ist, was auch bisher gut funktioniert. Die Aufgabe der Tätigkeit wird leider meistens nicht angezeigt.

Bei einem polnischen "Einbauer genormter Baufertigteile" bekam ich vom Finanzamt (4 Wochen nach GewAnm) die Mitteilung, dass er laut Post unbekannt verzogen (Betriebstätte und Wohnanschrift identisch) ist. Darauf veranlaßte Ermittlung meines Außendienstes ergab aber, dass nur der Briefkasten nicht beschriftet war.

Also Vorsicht bei Auskünften der Zusteller! Immer selber prüfen!!!

Viele Grüße
Matthias Rinne



Geschrieben von Weinheim am 21.03.2007 um 10:03:

 


aus Nordbaden.

Wir händigen die Gewerbeanzeigenbestätigungen aus den bisherigen Erfahrungen ebenfalls nicht an die osteuropäischen Gewerbetreibenden aus.

Wir gehen folgendermaßen vor:

1) Der Gewerbetreibende reicht bei uns die Gewerbeanmeldung anhand des Formulars "GewA 1" ein.

2) Aufgrund der fälligen Verwaltungsgebühr für die Bestätigung erhält dieser einen Zahlungsbeleg, mit dem er dann beim Einwohnermeldeamt nachweisen kann, dass ein Gewerbe angezeigt wurde. Somit kann er sich dann einwohnermelderechtlich anmelden. Die Gewerbeanzeige wird bestätigt und mit der Post zugeschickt.

3) Sollte dann die Post mit dem Vermerk "Empfänger nicht zu ermitteln" wieder zurückkommen bzw. erhalten wir diese Mitteilung von der Handwerkskammer od. Finanzamt, wenden wir uns an unsere Kollegen vom Vermessungsamt. Diese können im Rahmen der Amtshilfe aufgrund ihrer vorliegenden Daten den Eigentümer ermitteln, dessen Anwesen als Betriebsstätte und in der Regel auch Wohnanschrift in der Gewerbeanmeldung angegeben wurde. Wir setzen uns dann mit dem Eigentümer tel. in Verbindung; hierbei klärt sich dann grundsätzlich auf, ob der Gewerbetreibende dort seinen Betriebssitz überhaupt noch hat. Je nach Lage der Dinge wird dann ggf. eine Abmeldung von Amts wegen vorgenommen. Somit erspart man sich dann letztendlich zeitaufwändige Außendienste zum Ermitteln.


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