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----- Zuständigkeitsänderung im Bewacherrecht - Sicherheitsdienstleistungsgesetz? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=17157)


Geschrieben von Puz_zle am 18.08.2019 um 17:24:

Fragezeichen Zuständigkeitsänderung im Bewacherrecht - Sicherheitsdienstleistungsgesetz?

Moin Moin aus Thüringen,

wie bereits vor einiger Zeit an > anderer Stelle im Forum angemerkt, gibt es Bestrebungen, das Bewachungsrecht in einem eigenständigen Gesetz zu regeln und zudem soll die Ressortzuständigkeit vom Bundeswirtschaftsministerium zum Innenministerium wechseln.

Dazu gibt’s z. B.:

… auf der Internetseite des > BDSW unter dem Suchbegriff „Sicherheitsdienstleistungsgesetz“ diverse Informationen aus der Lobbyarbeit, ähh zu den „Rechtsetzungsmitgestaltungsinitiativen“ , wie z. B. ein > „Eckepunktepapier“ und die Bitte, die Thematik „Sicherheitsdienstleistungsgesetz - SDLG“ auf die Tagesordnung der Dezember-Sitzung der Innenministerkonferenz zu setzen >

… die parlamentarische „Kleinen Anfrage“ zur „Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe“ > BT-Drs. 19/12040 und der (nicht-viel-sagenden) Antwort aus dem BMWi vom 13.08.2019 >

Bereits 2015 hatte die Politik > „Eckpunkte für strengere Anforderungen und Kontrollen im Bewachungsgewerbe“ beschlossen und nach und nach in geänderten und neuen Rechtsnormen fixiert. Zur tatsächlichen Umsetzung dazu mal ein jüngeres Beispiel vom 30 Juli 2019:

Zitat:
Razzia in der Fußball-Arena

Bei einer groß angelegten Aktion im Stadion des FC Bayern kontrollieren Stadt und Zoll mehr als 250 private Sicherheitskräfte.

142 von ihnen standen nicht, wie vorgeschrieben, im bundesweiten Bewacherregister. In 100 Fällen notierten die Beamten einen Verstoß gegen die Sozialversicherungsgesetze.

An die 100 Ordner fliehen offenbar vor den Kontrolleuren.

Quelle und vollständiger Bericht unter: https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-froettmaning-allianz-arena-au
di-cup-razzia-1.4550241


Ob ein „Sicherheitsdienstleistungsgesetz“ und ein Ressortwechsel ein noch wirksamerer „Problemlöser“ fürs Bewachungsgewerbe wird, um das Agieren von „schwarzen Schafen“, den Mangel an geeigneten Personal, den Spakat zwischen Kostendruck der Auftraggeber und der Wirtschaftlichkeit auch kleinerer Unternehmen, mangelndes Unrechtsbewusstsein ... tatsächlich weiter zu minimieren oder hintergründig nur zum „Türöffner“ für weiteres Teil-Outsourcing aus dem Gewaltmonopol des Staates an das Sicherheitsgewerbe wird, ist momentan - blickwinkelbedingt - wohl eher spekulativ ...



Geschrieben von Puz_zle am 27.09.2019 um 05:56:

  RE: Zuständigkeitsänderung im Bewacherrecht - Sicherheitsdienstleistungsgesetz?

Moin Moin aus Thüringen,

der BDSW hat noch mal für „sein“ Sicherheitsdienstleistungsgesetz Eckpunkte bzw. Forderungen an die Politik überarbeitet und am 25.09.2019 auf digitalen Papier verkündet >

Dass es mit dieser „Gesetzesinitiative“ möglicher Weise nicht nur um die innere Sicherheit geht, könnte man aus dieser BDSW-Schlagzeile > „Umsatz der Sicherheitsbranche steigt im 1. Halbjahr 2019 um 4,4 Prozent und verdoppelt sich binnen zehn Jahren“ schlussfolgern. Oder Kopfkratz

Der z. B. etwas in die Gegenrichtung zielender Antrag aus den Reihen einer BT-Oppositionsfraktion > „Privatisierung der Luftsicherheitskontrollen zurucknehmen“ „wartet“ derweil seit Februar auf seine Behandlung im Bundestag ...

Letztendlich bleibt abzuwarten, ob überhaupt und wenn ja wann unser oberstes > „Heimatmuseum“ das Bewacherrecht in sein Portfolio aufnimmt … wahrscheinlich aber frühestens, wenn das Bewacherregister zur allgemeinen Zufriedenheit vollständig funktioniert und keine > Stolpersteine mehr im stetigen Wachstumstrend (eines Teils) der Sicherheitswirtschaft darstellt


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