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Geschrieben von petergaukler am 09.07.2019 um 08:23:

  Auto Log Out 1/2 Std.

Hallo,

vor ein paar Tagen beobachtete ich in einem Spielsalon in unserem Ort
folgendes ;

1 Kunde / Spieler bediente(spielte) gleichzeitig 9 Geldspieler
darunter 5 x adp alt und 4 Löwen Novo V2 (da das Zwangslogout erst nach einer 1-2 Std.aktiv wird , konnte er ohne Zeitdruck von anderen Spielern die Novos übernehmen ! )
Erlaubt / Verboten ?

pg.



Geschrieben von Pit am 09.07.2019 um 16:04:

 

Da war das Personal halt zu langsam oder mit anderen Dingen beschäftigt
Bei einer ordentlich geschriebenen Dienstanweisung, die das Personal dazu auffordert im zeitlich vorgegebenen Zeitraum nicht bespielte Geräte zu identifizieren und auszuloggen wird das wohl in Ordnung gehen .Applaus
Solche Szenarien können dann tatsächlich entstehen.
Allerdings könnte sich das OA am nicht gelebten Sozialkonzept stören.



Geschrieben von gmg am 09.07.2019 um 16:30:

 

Zitat:
Original von Pit
Da war das Personal halt zu langsam oder mit anderen Dingen beschäftigt
Bei einer ordentlich geschriebenen Dienstanweisung, die das Personal dazu auffordert im zeitlich vorgegebenen Zeitraum nicht bespielte Geräte zu identifizieren und auszuloggen wird das wohl in Ordnung gehen .Applaus
Solche Szenarien können dann tatsächlich entstehen.
Allerdings könnte sich das OA am nicht gelebten Sozialkonzept stören.


Dienstanweisung, welche Dienstanweisung?
Gibt es die bei allen Betreibern?
Mit Datum und Unterschrift durch das Personal?
Für Spielhalle und Gastronomie?
Die Spielverordnung wir ja bald überprüft und ggf. novelliert....

Grüße



Geschrieben von Pit am 09.07.2019 um 17:28:

 

Empfehlenswert ist es mit einer Dienstanweisung und automatischen Logout zu arbeiten.
Es gibt halt die Situationen wo eine Mehrfachbespielung der V2 Geräte nicht vermieden werden kann. Da Löwen die Anzeige des automatischen Logouts rausgenommen hat (bei Volume 2), kann man mit der Dienstanweisung wenigstens Nachweisen das man versucht die Vorgaben einzuhalten.
Frage: Wäre es für den Gesetzgeber eigentlich so schwierig gewesen einen Nachtrag zur Spieleverordnung zu formulieren der genau diese Lücke bei V2 Geräten schließt?



Geschrieben von gmg am 11.07.2019 um 14:41:

 

Die Neufassung der Spielverordnung steht erst - nach deren Überprüfung - demnächst an.

Beigefügt ein PRIMA Beispiel, gestern in der Aufstellung gefunden, wie es auch gehen Kann!

Grüße



Geschrieben von Harald Paulus am 16.07.2019 um 08:55:

 

Einen derartigen Hinweis des Betreibers habe ich auch schon gesehen; ich fürchte nur, dass dies keinen der Spieler groß interessieren wird.

Denn in der gleichen Halle habe ich schon wiederholt festgestellt, dass Spieler dennoch an zwei Geräten spielten, die eigentlich jeweils freigeschaltet werden müssten.

Am ersten Arbeitstag nach dem Urlaub verhaltene Grüße aus dem Westen...



Geschrieben von malexx am 17.07.2019 um 13:44:

 

Zitat:
Original von gmg
Die Neufassung der Spielverordnung steht erst - nach deren Überprüfung - demnächst an.

Beigefügt ein PRIMA Beispiel, gestern in der Aufstellung gefunden, wie es auch gehen Kann!

Grüße


Damit hat der Betreiber die Verantwortung doch nur von sich und seinem Personal auf den Spieler umgelegt und ist im Falle der Überprüfung aus dem Schneider. Mit Spielerschutz und TR5 hat das, meiner Meinung nach, wenig zu tun.

Gruß



Geschrieben von petergaukler am 17.07.2019 um 13:55:

 

Zitat:
Original von gmg
Die Neufassung der Spielverordnung steht erst - nach deren Überprüfung - demnächst an.

Beigefügt ein PRIMA Beispiel, gestern in der Aufstellung gefunden, wie es auch gehen Kann!

Grüße



Man kann die Verantwortung (die gesetzlich geregelt ist) nicht mit einem Hinweisschild auf den Spieler abwälzen !

pg.



Geschrieben von gmg am 18.07.2019 um 15:04:

 

Zitat:
Original von petergaukler
Zitat:
Original von gmg
Die Neufassung der Spielverordnung steht erst - nach deren Überprüfung - demnächst an.

Beigefügt ein PRIMA Beispiel, gestern in der Aufstellung gefunden, wie es auch gehen Kann!

Grüße



Man kann die Verantwortung (die gesetzlich geregelt ist) nicht mit einem Hinweisschild auf den Spieler abwälzen !

pg.

Das passiert doch auch mit dem neuen Löwen Freischalt-Terminal und der Spielkarte..
Da bedient doch auch der Spieler direkt die Maschine zur Code-Ausgabe.
Warum sollte der dann hier nicht auch auf den LOGOUT-Knopf drücken?

Grüße



Geschrieben von petergaukler am 18.07.2019 um 15:33:

 

Zitat:
Original von gmg
Zitat:
Original von petergaukler
Zitat:
Original von gmg
Die Neufassung der Spielverordnung steht erst - nach deren Überprüfung - demnächst an.

Beigefügt ein PRIMA Beispiel, gestern in der Aufstellung gefunden, wie es auch gehen Kann!

Grüße



Man kann die Verantwortung (die gesetzlich geregelt ist) nicht mit einem Hinweisschild auf den Spieler abwälzen !

pg.

Das passiert doch auch mit dem neuen Löwen Freischalt-Terminal und der Spielkarte..
Da bedient doch auch der Spieler direkt die Maschine zur Code-Ausgabe.
Warum sollte der dann hier nicht auch auf den LOGOUT-Knopf drücken?

Grüße




toll prima !

da ist der Aufsteller und die Aufsicht ja dann aus der Haftung raus
und bei einer Kontrolle des OA. zeigt man einfach auf das Hinweisschild ! Kopfkratz

pg.



Geschrieben von tfis am 18.07.2019 um 16:50:

 

Zitat:
Original von petergaukler
Zitat:
Original von gmg
Die Neufassung der Spielverordnung steht erst - nach deren Überprüfung - demnächst an.

Beigefügt ein PRIMA Beispiel, gestern in der Aufstellung gefunden, wie es auch gehen Kann!

Grüße



Man kann die Verantwortung (die gesetzlich geregelt ist) nicht mit einem Hinweisschild auf den Spieler abwälzen !

pg.


Wo ist welche Verantwortung wie gesetzlich geregelt?

In der Spielverordnung steht hierzu nichts.



Geschrieben von petergaukler am 18.07.2019 um 18:31:

 

Zitat:
Original von tfis
Zitat:
Original von petergaukler
Zitat:
Original von gmg
Die Neufassung der Spielverordnung steht erst - nach deren Überprüfung - demnächst an.

Beigefügt ein PRIMA Beispiel, gestern in der Aufstellung gefunden, wie es auch gehen Kann!

Grüße



Man kann die Verantwortung (die gesetzlich geregelt ist) nicht mit einem Hinweisschild auf den Spieler abwälzen !

pg.


Wo ist welche Verantwortung wie gesetzlich geregelt?

In der Spielverordnung steht hierzu nichts.




ich werde hierzu mal bei unserem OA. nachfragen !

pg.


p.s. vorab schon mal die Einschätzung des Automatenverbandes !

text:

Verbandsjustiziar Lüder Gause warnte eindringlich davor, Spielgäste an mehr als einem Gerät der Version 2 spielen zu lassen. „Dabei geht es letztlich auch um ihre Zuverlässigkeit“, sagte Gause.

Verlasse ein Spielgast ein Gerät ohne das Logout zu betätigen, dürfe kein anderer Spielgast die Chance nutzen, an diesem Gerät als zweitem Gerät weiterzuspielen. Er interpretiere den Text der Spielverordnung so, dass jeder Spieler nur das Gerät bedienen dürfe, für das er auch das Identifikationsmittel erhalten habe.

„Ich weiß, wie Amtsrichter ticken und ich versichere Ihnen, dass die das genauso sehen“, erklärte Gause.


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