Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
-- Spielrecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=15)
--- 2019-07-08 Novomatic Freischalt-Terminal (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=17089)


Geschrieben von gmg am 08.07.2019 um 13:32:

  2019-07-08 Novomatic Freischalt-Terminal

Moin

Bei der Begehung der Aufstellung konnte ich das erste vom Spieler zu bedienende Freischalt-Terminal betrachten.

Der Spieler kann sich selbst an diesem Terminal den Code für die Gerätefreischaltung von TR 5. V2 GSG holen.

Dazu benötigt er lediglich von der Aufsicht eine Spielkarte.
Und schon geht es los.
Er kann sich jedes in der Aufstellung befindliches angeschlossenes GSG selbst freischalten.
Praktisch.?

Grüße



Geschrieben von petergaukler am 08.07.2019 um 14:09:

  RE: 2019-07-08 Novomatic Freischalt-Terminal

hi,

ich bekomme 1 karte und hole mir dann vom terminal zig freischaltungscodes für

sämtliche geräte ! Applaus



Geschrieben von Pit am 08.07.2019 um 19:58:

  RE: 2019-07-08 Novomatic Freischalt-Terminal

Hallo,

die Karte funktioniert immer nur an einem Gerät. Will der Spieler ein anderes Gerät bespielen muss er sich am ersten Gerät ausloggen.
So wurde es erklärt.



Geschrieben von petergaukler am 08.07.2019 um 21:13:

  RE: 2019-07-08 Novomatic Freischalt-Terminal

Zitat:
Original von Pit
Hallo,

die Karte funktioniert immer nur an einem Gerät. Will der Spieler ein anderes Gerät bespielen muss er sich am ersten Gerät ausloggen.
So wurde es erklärt.



und mit der gleichen karte = universalkarte ein anderes gerät freischalten !

ob das so erlaubt (bzw.gewollt) war ist fraglich .

pg.



Geschrieben von dieter116 am 09.07.2019 um 05:52:

 

Damit ist aber sichergestellt, dass er sich nicht einen neuen Code holt ohne sich ausgeloggt zu haben.
Somit kann kein anderer Spieler an das vorherige Gerät und an 2 Geräten spielen.



Geschrieben von gmg am 09.07.2019 um 07:48:

 

Mit "der Karte" wird nicht das Geldspielgerät freigeschaltet, sondern nur der Freischalt-CODE für das Geldspielgerät an dem Terminal generiert.
Allerdings wird "diese Karte" zumindest vorübergehend zu "seiner Karte".

Und die SpielV spricht von:
....einem "gerätegebundenen, personenungebundenen Identifikationsmittel".
Da könnte das Merkmal "personenungebunden" tangiert sein...


Grüße



Geschrieben von Pit am 09.07.2019 um 15:40:

 

Man(n) kann immer ein Haar in der Suppe finden. Wenn damit gewährleistet ist, dass bei Gerätewechsel das vorherige Gerät ausgeloggt und somit nicht frei bespielbar ist, der Kunde in Mehrfachkonzessionen nicht erst das Personal suchen muss um ein anderes Gerät zu spielen, die Hemmschwelle der Bitte zur Gerätefreischaltung wegfällt, ist das doch eine gute Idee!
Die Betreiber sind doch mit diesen unattraktiven, kastrierten Geräten schon gestraft genug!!! Da sollte man nicht gleich bei jeglicher Innovation die dem Kunden den Aufenthalt in der Halle angenehmer macht sofort das Haar in der Suppe suchen!!



Geschrieben von gmg am 09.07.2019 um 16:34:

 

Die Branche muss mit kritischem Sachverstand leben.
Und der spricht aus, was er so an Besonderheiten entdeckt....

Grüße


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH