Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
-- Stehendes Gewerbe (allgemein) (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=18)
--- Architekt = Freiberufler // Innenarchitekt = ??? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=17087)


Geschrieben von Therme am 08.07.2019 um 11:56:

  Architekt = Freiberufler // Innenarchitekt = ???

Hallo Forenmitglieder,

eine Abgrenzungsfrage:
Ein Innenarchitekt mit HR Auszug und der angemeldeten Tätigkeit:

Handel mit Möbeln sowie Home Staging...

Was überwiegt? Freiberuf oder Möbelhandel?
Ich gehe davon aus dass der Möbelhandel mehr als 10 % ausmacht und daher analog zum Gewerberecht eine eigene Tätigkeit darstellt.

Die pure Innenarchitektentätigkeit ist freiberuflich, der zugehörige Möbelhandel, wenn mehr als 10 % des Gesamtumsatzes, anzeigepflichtig.

Sehe ich das richtig?

In Hickel bzl Landmann Rohmer habe ich nichts exaktes dazu gefunden.

Bin für etwas "unter die Arme greifen" dankbar...

Therme



Geschrieben von BE-DE am 08.07.2019 um 13:05:

  RE: Architekt = Freiberufler // Innenarchitekt = ???

Moin Moin von der D...

Es handelt sich um zwei verschieden Tätigkeiten und die Prozente sind für uns dabei unerheblich. Den Handel muss er anmelden, den Architekten nicht. Genauso wie beim Arzt, der nebenbei mit z.B. Nahrungsmittelergänzungsprodukten handelt, muss das zweite anmelden. Wieviel er handelt, weiß man ja nie und es sind auch verschiedene Paar Schuhe.



Geschrieben von Delius am 09.07.2019 um 09:50:

  RE: Architekt = Freiberufler // Innenarchitekt = ???

Hallo aus Helmstedt,

ist denn Home Staging eine freiberufliche Tätigkeit?
Ich meine, dies ist nicht mehr als ein Dekoratuer auch macht. Es gibt bei der IHK sogar eine Ausbildung zum Home Stager.

Mit Grüßen aus Helmstedt



Geschrieben von BE-DE am 09.07.2019 um 10:20:

  RE: Architekt = Freiberufler // Innenarchitekt = ???

Moin Moin von der D...

Wenn er den Innenarchitekten mit Studiumsabschluß nachweist und das die Tätigkeit ist, dann ist es Freiberufler auch wenn er das "Neudeutsch" meint nennen zu müssen.


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH