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Geschrieben von Neetz am 15.03.2007 um 11:46:

  Akkupunktur

Hallo! folgendes Problem:es möchte jemand einen Arzt einstellen der die Zulassung für Akkupunktur hat.Derjenige selbst ist weder Arzt noch Akkupunkteur.Fällt das unter § 14 GewO? ich würde sagen ja !



Geschrieben von Puz_zle am 15.03.2007 um 21:03:

  RE: Akupunktur

Hallo Kollegin Neetz,

m. E. handelt es sich bei der Akupunktur um die Ausübung der Heilkunde i. S. des § 6 GewO (= keine GewA 1); allerdings dürfte die Tätigkeit wohl nur durch zugelassene Ärzte oder Heilpraktiker erfolgen.

Falls der "Gewerbeanzeigenwillige" nur Akupunkturleistungen anbieten will, verwundert mich jedoch die Konstellation. Für den Arzt wäre es doch (einkommens-) erträglicher, wenn er auf eigene Rechnung die Akupuntur anbietet und sich nicht dafür anstellen läst. Kopfkratz Vielleicht auch mal mit dem Gesundheitsamt über die Geschichte reden.

Ich hoffe mal nicht, dass es bei Ihrem Fall wie vor einiger Zeit in Hamburg laufen soll:

Zitat:
Akupunktur ohne nötige Zulassung?

Sie behandelten Hunderte von Patienten, darunter auch einige Prominente: die Mitarbeiter des "Hauses der Traditionellen Chinesischen Medizin" an der Rothenbaumchaussee (Rotherbaum). Jetzt bekamen Geschäftsführerin Min K. (45) und ihr Lebensgefährte Bernd F. (58 ) Besuch von Ermittlern des Landeskriminalamtes. Der Vorwurf: Sie praktizierten seit drei Jahren ohne die nötige Zulassung. Und auch die Angestellten akupunktierten etwa, ohne die erforderliche Qualifikation dafür zu haben.

Bei Wohnungsdurchsuchungen in Rotherbaum, Winterhude und Alsterdorf stellten die Ermittler umfangreiches Beweismaterial sicher. Beamte nahmen Min K. wegen Betruges fest und verhafteten ihren Lebensgefährten. Nach bisherigen Ermittlungen hatte das Duo mit niedergelassenen Ärzten Gemeinschaftspraxen gegründet, um so eine entsprechende Legitimation vorzutäuschen, ohne dass diese Ärzte etwas davon wussten. Ein Arzt im Ruhestand sollte zudem als "Medizinischer Direktor" gewonnen werden. Dann rechneten Min K. und ihr Lebensgefährte abrechnungsfähige Behandlungen zu jeweils etwa 70 Euro unter dem Namen der Ärzte ab, so die Ermittler.

Unklar ist, wie viele Anhänger der traditionellen chinesischen Medizin Opfer der Betrüger wurden und wie hoch der Gesamtschaden ist. Fehlbehandlungen soll es, so ein Polizeisprecher, nach bisherigen Erkenntnissen aber nicht gegeben haben. Die Polizei (Tel. 4286-56789) sucht jetzt weitere Betroffene.
hpkw/cd

erschienen am 27. März 2004

Quelle: Hamburger Abendblatt


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