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--- Imbis mit Alkohol abgelehnt und dann auch ohne Alkohol abgelehnt (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=16945)


Geschrieben von bauzo am 21.04.2019 um 10:17:

  Imbis mit Alkohol abgelehnt und dann auch ohne Alkohol abgelehnt

Guten Morgen,

wie seht ihr das.

Antragsteller stellt einen Antrag auf Eröffnung eines Imbis mit Alkoholausschank. Der Antrag wird abgelehnt mit Begründung Steuerschulden -> Unzuverlässig.

Der Antragsteller zeigt eine Gewerbeanmeldung an des gleichen Imbis, nun ohne Alkoholausschank. Das Gewerbeamt lehnt schon wieder ab, obwohl es ein erlaubnisfreies Gewerbe ist, wegen Verweis auf Unzuverlässigkeit?

Geht das?



Geschrieben von Piano_ am 23.04.2019 um 11:22:

 

Guten Morgen!

Das ist mMn durch § 35 Abs. 1 GewO auf jeden Fall abgedeckt. Die Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit wird dort allgemein gehandhabt und nicht speziell auf erlaubnispflichtige oder überwachungspflichtige Gewerbe bezogen. Quasi als Gegenspieler zu § 1 GewO, sodass nicht komplette Narrenfreiheit bezüglich der Gewerbefreiheit herrscht.



Geschrieben von Roland Kissau am 23.04.2019 um 13:25:

 

Moin aus Hückeswagen!

Bei wem durch die zuständige Behörde festgestellt wurde, dass er/sie gewerberechtlich unzuverlässig ist, darf noch nicht mal eine "Tupper-Vertretung" betreiben.
Und eine erlaubnisfreie Gaststätte ist auch eine Gaststätte, für die man halt nur keine gesonderte Gaststättenerlaubnis benötigt.
Daher ist das schon alles korrekt gelaufen!

Viele Grüße,
Roland Kissau


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